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Wie oft hört man den Satz. „Früher gab es so was nicht!“ Früher gab es beispielsweise keine BQÜ (Baubegleitende Qualitätssicherung)! Warum nicht? Es gab keine Generalunternehmer. Es wurde vom Architekten geplant und in Einzelge- werken ausgeschrieben. Zu einer Ausschreibung gehört die vorherige Festlegung der Standards. Die müssen selbstverständlich vorher zwischen Bauherrn und Architekten definiert werden. Leider hatten viele Architekten die Kosten „nicht im Griff“. Auch verloren sie zunehmend die Lust an Massenberech- nungen sowie lästigen Ausschreibungen. Die Bauherren waren unzufrieden und suchten Festpreisange- bote. Mittlerweile werden sogar Großprojekte mit lediglich Entwurfsplänen und Beschreibungen „aus- geschrieben“. Bei kleineren Objekten wird in der Regel „stehend freihändig“ angeboten. Der Bauträger legt sich nicht gern fest, so dass hier und da Missverständnisse entstehen, die im ungünstigen Fall bei Gericht „landen“. Ausführungspläne und Bauleitung kosten Geld, was man gern spart. Die Bauherrenschutzverbände empfehlen daher, die Objekte qua- lifiziert begleiten zu lassen. Grund- sätzlich ist Prävention zu unterstüt- zen. Aber dann kommt ein Anruf „Nächste Woche nehme ich mei- ne Eigentums-wohnung ab. Dazu benötige ich eine sachverständige Begleitung.“ Wie verhält man sich dann? Ich teile dann mit, dass der Käufer selbst sehr gut beurteilen kann, ob die Tür klemmt und die Fliese gerade verlegt wurde. Die „Risikogewerke“ sind zu dem Zeit- punkt nicht mehr beurteilbar. Beim Stichwort „Risiko“ muss darauf hin- gewiesen werden, dass die Risiken für den Sachverständigen erheb- lich sein können. Der Bauherr kann den billigsten und vertrauensunwürdigsten An- bieter beauftragen. Wenn er kurz vor der Fertigstellung einen Sach- verständigen einbindet, hat er je- manden, der für Mängel aufkommt – es sei denn, der Sachverständige hat sie festgestellt und mitgeteilt, was kurz vor Baufertigstellung aber nicht möglich ist. Also sollte man derartige Aufträ- ge eigentlich gar nicht annehmen. Das wiederum würde unserem Ruf scha-den, weil Baubegleitungen von allen Verbraucherberatern empfohlen werden. Ich nehme die Aufträge teilweise an, weil es immer wieder interes- sant ist, was so auf den Baustellen pas-siert. Bedingung ist jedoch, dass ich spätestens in der Rohbau- phase „eingebunden“ werde. So war es auch bei einem Objekt mit 22 Eigentums-Wohneinheiten. Erst beauftragte mich ein Käufer und dann die Hausverwaltung. Es kristallisierten sich einige interes- sante Punkte heraus, über die man an dieser Stelle berichten sollte. Sie betreffen natürlich die Bautech- nik, aber auch den Schall- und den Brandschutz. Letztlich hat die BQÜ auch mit „Schützen und Erhalten“ zu tun. Damit es nicht langweilig wird, wird es auf mehrere Ausgaben die- ser Zeitschrift verteilt. von Ernst-August Münkel Untere spätere Attika Geländerstiel Distanzstück Kopfplatte keine Dämmung unterhalb Isokorb Bild 1: Geländer Staffelgeschoss NEWS 30 Jahre Hanseatische Sanierungstage Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. Schützen & Erhalten · September 2019 · Seite 62
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