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Wer sich die o. a. Fotos ansieht, wird merken, dass etwas nicht stimmen kann. Die auskragende Beton-platte wird oberseitig und an der Stirn gedämmt, unterseitig jedoch nicht. Zusätzlich wurde ein „Isokorb“ eingebaut. Das macht einen konzeptlosen Eindruck. Ent- weder dämmt man 3-seitig oder man baut einen „Isokorb“ ein. Da die unterseitige Dämmung fehlt, ist der „Isokorb“ erforderlich. Mehr dazu später. Die Beanspruchung ergibt sich wie folgt: Istzustand: Davon ausgehend, dass eine ver- tikale Betonkante angedacht war, stellt man sich die Frage, wie man den Spalt Zwischen der Kopfplatte und der Betonkonstruktion fach- gerecht schließen kann um den Holzkeil, der sicherlich als Provi- sorium gedacht war, zu entfernen. Der Generalunternehmer wurde sofort angeschrieben und um Auf- klärung gebeten. Regiert hat er nicht. Nach Monaten wurde ein Foto aus ca. 50m Abstand vom Ge- bäude vorgelegt, in dem man mit etwas Fantasie erkennen konnte, dass die Holzkeile zum Zeitpunkt des Fotos nicht mehr vorhanden waren. Später wurde behauptet, dass der Spalt mit Edelstahlplatten „auf-gefüllt“ wurde. Das mag glau- ben, wer will. Ohne eine De- und Remontage des Geländers wäre das nicht möglich gewesen. Die ist nachweislich nicht erfolgt. Das Objekt ist fertiggestellt. Eine Bau- teilöffnung ist aus meiner Sicht unvermeidbar. In einem meiner Beiträge für dieses Blatt habe ich nachgewiesen, dass eine alleinige Feuerverzinkung an dem Bauteil, das eine Dämmebene durchdringt, nicht ausreicht. Eine Feuerverzinkung muss min- destens 70 µm dick aufgetragen werden. Bei einem Abtrag von 2 µm pro Jahr beträgt die rechnerische Le- bensdauer 35 Jahre. Der Wert ist deutlich niedriger als die erforder- lichen 50 – 100 Jahre, im Mittel 75 Jahre. Der Generalunternehmer hätte eigentlich nur seinem Nachunter- nehmer „auf die Füße treten“ müs- sen, was aber aus unerklärlichen Gründen nicht erfolgte. Stattdes- sen wurde der Eigentümergemein- schaft 15.000 Euro für die „Kasse“ angeboten. Die haben natürlich feuchte Augen bekommen. Aber: Wie verhält man sich in sol- chen Fällen? Ein Tragwerk wurde weder ausreichend verankert noch gegen Korrosion geschützt. Ich erinnerte mich an meine allge- meine gesellschaftliche Verpflich- tung, aktiv zu werden, wenn Gefahr im Verzug ist. Das ist in diesem Fall zwar rein theoretischer Natur, aber nicht von der Hand zu weisen. Es kann beispielsweise eine größe- re Veranstaltung im Außenbereich stattfinden, bei der die Menschen dicht an dicht am Geländer anleh- nen. Wenn dann etwas passiert, werden selbstverständliche Schul- dige gesucht. Also sollte man sich als Sachverständiger hüten, dem zuzustimmen. Aber was kann man dann unternehmen? Die Bauauf- sicht muss eingeschaltet werden! Das habe ich der Eigentümerge- meinschaft mitgeteilt. Jetzt wird es wohl eine Bauteilöffnung geben. Ernst-August Münkel Von der IHK öbuv Sachverständi- ger für Schäden an Gebäuden Fortsetzung im nächsten Heft! NEWS 30 Jahre Hanseatische Sanierungstage Schützen & Erhalten · September 2019 · Seite 65
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