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Schützen & Erhalten · September 2019 · Seite 78 DIE EX-PRESS Berufsinformation des DSV e.V. | Branchenthema Dokumenten sind frei erfunden. Der Verbleib des Geldes oder der Personen ist nicht ermittelbar. Wir machen uns gemein mit Betrügern Zeit, Kartenzahlungen differenziert zu betrachten. Selbstverständlich ist die Verwendung eines Kartenlesegeräts beim Verbraucher eine völlig legitime Zahlungsabwicklung. Dagegen ist im Grundsatz nichts einzuwenden und man darf keinen Unternehmer stigmatisieren, der sich für seine Rechnungsabwicklung für diese Bezahlungsmethode entschieden hat. Dafür gibt es ja gute Gründe. Etwa, dass man durch die Sofortzahlung lästige Mahnungen und Inkassoverfahren vermeidet. Reklamationen und Ärger sind einfach deutlich weniger, wenn man bereits das Geld hat. Der Arbeitsaufwand ist eindeutig geringer. Aaaaaber, beim B2B-Geschäft mit Industrie und Handel, haben dieselben Unternehmen andere Prozesse, kassieren nicht direkt an der Tür. Bei wem auch? Hier herrscht eine andere Geisteshaltung. Auf beiden Seiten. Ein Unternehmer zahlt nicht ohne Rechnung und nicht ohne die Zeit zu haben, diese auch zu prüfen. Es muss jedem Schäd- lingsbekämpfer klar sein, dass er sich, valide Argumente hin oder her, gemein macht mit den geschilderten Methoden und den dahinterstehenden Betrügern. Zumindest fällt einem Branchenunkun- digen die Unterscheidung zwischen gut und böse schwer. Spätestens da hätte ich aus Eigeninteresse ein Problem, weiter zur Kartenzahlung zu stehen. Zeit umzudenken Natürlich wird der Schreiber dieser Zeilen nur mäßiges Interesse oder gar Wohlwollen ernten, wenn man sich so dreist in unternehmerische Entscheidun- gen und Abläufe einmischt. Ja, diese gar anprangert. Aber es muss jedem Schädlingsbekämpfer der Kartenzah- lung und Bargeldzahlungen an der Tür akzeptiert, bewusst sein, dass er indirekt mithilft, die Grenze zwischen legal und illegal zu verwischen. Einfach weil man ihn in diesem Punkt, und das ist leider entscheidend, nicht mehr von betrügeri- schen Gewerbetreibenden unterscheiden kann. Was wäre denn so schwierig daran, wieder auf die Zustände von vor Kartenzahlungsgeräten umzustellen? Ja, dann hat man wieder Gehampel mit zahlungsunwilligen Kunden, fängt an, hinter dem Geld herzulaufen und administrativer Aufwand erhöht sich. Dies mag jetzt billig erscheinen. Aber wenn irgendwo Aufwand entsteht, dann lässt man sich diesen bezahlen. Soll heißen, ohne Kartenzahlung dürfen Sie die Preise erhöhen. Das sage ich einer Branche, die reflexhaft zuckt und sich nach Pflastersteinen bückt, wenn vorgeschlagen wird, Stundensätze von deutlich über 50,– Euro anzusetzen. Appell an die Branche Zwar ist electronic cash zeitgemäß, bequem und erspart eine Menge admi- nistrativen Aufwand. Aber nur so wird es möglich, dass eine Schattenwirtschaft unser Business zum Schaden aller anderen Beteiligten abschöpft. Weil in unserem Beruf eine Einigung schon wegen der vielen zersplitterten Fraktionen mindes- tens schwer ist, wird sich ein Verzicht auf Kartenlesegeräte aus Vernunft und für die gemeinsame Sache (der Beruf…. ausgeschrieben …. sicherheitshalber) nicht durchsetzen. Also muss man eine Initiative starten, die damit wirbt „Wir kassieren nicht an der Tür. Bei uns erhalten Sie eine Rechnung. Ihre seriösen Schädlings- bekämpfungsbetriebe.“ Berufsverbände eignen sich dafür, mit ihren Mitgliedern eine entsprechende Selbstverpflichtung zu vereinbaren. Erst wenn Kartenzahlung für Handwerk und Dienstleistung verpönt ist, wird es gelingen, kriminellen Elementen das Handwerk zu legen. Wenn diese anfangen müssen, Rechnungen auf dem Postweg zuzusenden, werden Adressen prüfbar, werden Rechnungspositionen prüfbar, ganz einfach weil der Empfänger Zeit hat, jemanden zu fragen oder zu recherchieren. Helfen Sie also mit. Verzichten Sie bitte auf Kartenlesegeräte. Bequem, einfach, legal, fatal. Mit Abbuchungen von Plastikkarten verschwindet erschwindeltes Geld unauffindbar ins Ausland. (Bild: Miloslav Hamřík).

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