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Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News Sinnvoll ist, um ein möglichst aus- sagekräftiges Ergebnis zu erhalten, nur die Larven für die Probe zu ver- wenden, die die höchste Hitzeres- istenz haben. Hinzu kommt, dass gerade diese Larven relativ einfach auf dem Markt zu beziehen sind. Es handelt sich um die Larven des Hausbocks. Die Larven des Gewöhnlichen Na- gekäfers sind schwieriger zu be- schaffen und auch recht klein. Der Umgang mit diesen Larven ist re- lativ schwierig. Hinzu kommt, dass diese Larven bereits absterben, bevor die in der DIN geforder- te Temperatur von 55 °C erreicht ist. Das liegt daran, dass im Darm dieser Larven Endosymbionten leben, also Pilze, die das feuchte Holz zerstören. Diese Pilze sterben nach vorliegenden Erkenntnissen bereits bei 51 °C ab. Das sagt auch das WTA-Merkblatt „Heißluft“ von 1987 aus. Die Larven des Gescheckten Na- gekäfers sind praktisch nicht zu erhalten, weil sie nicht gezüchtet werden können und scheiden da- mit als Prüfinsekten aus. In einer sehr interessanten Studie hat die MPA Eberswalde GmbH im Jahr 2013 festgestellt, dass die Hausbocklarven bereits nach einer halben Stunde tot sein können. Weiterhin hat die gleiche Studie er- geben, dass Larven, die sich nicht stark verfärbt haben, nach einer gewissen Zeit wieder anfangen, sich in das Holz einzunagen Diese „Wiedererweckung“ dauert bis zu 20 Wochen. Diese Versuche zeigen aber auch, dass sehr lange nach der Behand- lung geprüft werden muss, ob eine Abtötung eingetreten ist. Prüft ein Sachverständiger vor Ort den Er- folg der Maßnahme, kann er nur bedingt auf diese Ergebnisse zu- rück greifen. Er muss für die Ent- scheidung vor Ort ein Kriterium kennen, das ihm erlaubt, den Er- folg der Maßnahme sofort festzu- stellen. Ein Aufleben dieser Hausbocklar- ven ist dann nicht mehr gegeben, wenn sie sich dunkel verfärbt ha- ben. Nach eigenen Versuchen ist das nach etwa vier Stunden Hitze- einwirkung bei 55 °C geschehen. Forderungen an die Kontrolle Auswahl der Prüforganismen Wenn der Sachverständige vor Ort eine Kontrolle durchführt um festzustellen, dass die Hitzebe- handlung erfolgreich war, ist es notwendig, dass er die Larven be- urteilt und sicher ist, dass sie sich nicht wieder aufrappeln können. Deshalb ist es sinnvoll, die in der DIN angegebene Zeit auf die er- mittelten 4 Stunden zu verlängern um sicher zu sein, dass die Larven auch abgetötet sind. Gibt der Sachverständige das Sig- nal, dass die Larven abgetötet sind, und stellt sich dann bei weiteren Prüfungen zuhause heraus, dass die Larven wieder aufleben, dann muss die Hitzebehandlung wie- derholt werden. Da der Ausführen- de gemäß Werkvertrag den Erfolg schuldet, ist die ganze Aufheizpha- se nun auf Kosten des Sachver- ständigen durchzuführen. Ähnlich sieht es aus, wenn der Auftragge- ber Musterbalken bestellt und die- se zurück in das Labor schickt zur Kontrolle. Wird dort festgestellt, dass die Larven nicht vollständige abgetötet sind, ist die Behandlung zu wiederholen. Beim Hausbockbefall sitzen die Larven aber direkt unter der Hol- zoberfläche. Das heißt, bis das Holz im Kern auf 55 °C erhitzt ist, sind die Holzoberflächen schon längere Zeit auf mindestens 55 °C erhitzt worden. Die Wahrschein- lichkeit, dass die Larven an der Holzoberfläche bereits abgetötet sind, während innen noch keine 55°C erreicht sind, ist bei sehr stark dimensionierten Bauteilen recht groß. Anders sieht es beim Gewöhnli- chen Nagekäfer aus. Hier können die Larven in feuchtem Holz sehr tief sitzen. Feuchtes Holz leitet die Wärme ab. Außerdem wird das Holz nur warm, wenn es genügend trocken ist. Es vergeht hier sehr lan- ge Zeit, bis die Temperatur steigt. Hier treffen die Vorgaben der DIN 68 800 Teil 4 zu. Gemessen wird am sinnvollsten im geografischen Mit- telpunkt des Bauteils. Dort sollten auch die Larven geprüft werden, ob sie abgestorben sind. Der Gescheckte Nagekäfer, der am effektivsten nur mit der Hitzebe- handlung abgetötet wird, hat ein etwas anderes Verhalten. Merken die Larven, dass sich ihr Lebens- umfeld ändert, gehen sie in aller Regel in eine Zwangsverpuppung und nach sechs Wochen schlüpfen dann die fertigen Käfer (mündliche Mitteilung Dr. Pallaske, eigene Ver- suche Schafstallkirche in Munster). Sie schlüpfen ohne Rücksicht auf die abgeschlossene Entwicklung Schützen & Erhalten · Dezember 2017 · Seite 59
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