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Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e.V. BuFAS-News des fertigen Käfers. Diese Zwangs- verpuppung tritt also auch dann ein, wenn nicht die 55 °C im Holz erreicht wurden. Trotzdem ist es auch hier notwendig, im geogra- fischen Mittelpunkt des Bauteils zu messen, weil dort ebenfalls Fraß- gänge zu finden sind. Es besteht also für eine effektive Kontrolle der Hitzebehandlung zur Insektenbekämpfung die Notwen- digkeit, die Kontrolle im geogra- fischen Mittelpunkt der zu behan- delnden Bauteile durchzuführen. Lösung Es muss eine Vorrichtung geschaf- fen werden, die es erlaubt, die Lar- ven dort zu positionieren, wo die am schlechtesten aufzuheizende Zone des Holzes ist. Deshalb wur- de ein Holzprüfkörper entwickelt, der in eine Bohrung eingeführt werden kann und es erlaubt, die Larve genau dort zu positionieren. Diese Vorrichtung besteht aus Fichtenholz. Die Insektenlarven, bevorzugt Hausbocklarven, wer- den an der Spitze eingesetzt und die Spitze mit einem Wattepfropf verschlossen. Wird der Prüfkörper mit der Öffnung senkrecht nach unten eingebaut ist es sinnvoll, hier noch den Wattepfropf mit ei- nem Tesafilmstreifen zu sichern. Mit einem Schalungsbohrer von 2 cm Durchmesser wird ein Loch in das Konstruktionsholz eingebracht und anschließend vom Bohrmehl gereinigt, indem mehrfach der sich drehende Bohrer aus dem Bohrloch herausgezogen wird. Es ist sinnvoll, gerade bei Eichenkernholz, einige Zeit zu warten, bis die Larve mit dem Probekörper eingesetzt wird. Das Eichenkernholz kann sehr heiß werden und speichert die Wärme recht lange. Wird die Probe zu früh eingesetzt, stirbt die Larve bereits ab, bevor die Heißluftanwendung begonnen hat. In der DIN 68 800 Teil 4 Abs. 11.2.3. wird für die Beurtei- lung von Bekämpfungsmaß- nahmen gefordert, dass nach einer Heißluftbehandlung ein Monitoring durchzuführen ist. Das entfällt mit dieser Prüfme- thode. In Verbindung mit dem Untersuchungsbericht (oder Gutachten), der zur Heißluftan- wendung geführt hat und dem Temperaturprotokoll für die An- wendung ist mit dieser Gütesi- cherung zusätzlich Sicherheit gegeben, dass die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen ist. Dieser Prüfkörper ist unter der Nummer DE 10 2013 201 652 A1 2014.02.13 vom Deutschen Marken- und Patentamt paten- tiert worden. Die Prüfkörper (ohne Larven oder mit Larven) können vom Verfasser bezogen werden. Mit dem Kauf ist die Lizenz erteilt. Literatur: E. Fennert u. a.: Bekämpfung des Hausbocks Hylotrupes bajulus (L.) durch Hitze – neue Randbe- dingungen, Holztechnologie 54 (2013) 1, Seite 16 ff WTA-Merkblatt „Heißluft“ 1987 DIN 68 800 Teil 4 (2012) Fortsetzung von Kontrolle von Heißluftanwendungen zur Insektenbekämpfung Hier wird die Wärmeableitung der Wand berücksichtigt. ANMERKUNGEN Entwicklung eines Holzprüfkörpers Schützen & Erhalten · Dezember 2017 · Seite 60
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