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Schützen & Erhalten · Dezember 2019 · Seite 87 IDIE EX-PRESSI Berufsinformation des DSV e.V. | Branchenthema Neues vom ANKER – Einheitliche Rattenbekämpfung im Kanal W ie auf der DSV Seminar- und Informationsveranstaltung im Januar 2019 in Berlin (vergl. S&E März 2019) angekündigt, hat sich ein Ar- beitskreis gebildet, um einen Leitfaden für die Rattenbekämpfung im Kanal zu entwickeln. Der Name ist ANKER und steht für „Arbeitskreis nachhaltiger Kanalleitfaden zur einheitlichen Ratten- bekämpfung.“ Zugegeben, der Begriff klingt vielleicht ein bisschen gewollt und die Abkürzung konstruiert, aber man kann sich ein solches kurzes, prägnantes Akronym gut merken, besser schreiben und besser in Gesprächen verwenden. Alle anderen Langtextvarianten waren sehr sperrig und enthielten z. B. die nicht zutreffenden Begrifflichkeiten „Kanalbekämpfung“ (lieber nicht) oder „Kanalratten“. Dann doch lieber ANKER. Bereits viermal hat sich der Arbeitskreis ANKER zur Entwicklung eines Leifadens für einheitliche Rattenbekämpfung im Kanal getroffen. Das Gremium ist besetzt mit Vertretern von Verbänden, Schädlingsbekämpfern, Lösungsanbietern und Behörden. Bevorzugt haben wir Kollegen eingeladen, die in mehreren Verbänden Mitglied sind. So sind die wesentlichen Marktteilnehmer vertreten und jeder ist zusätzlich auf dem kleinen Dienstweg informiert. Auch sind ganz gezielt ausschreibende Kommunen und Vertreter des Abwasserverbandes DWA e. V. im Gesprächskreis. Man wird sich anpassen müssen Bei etwa 300 AR-Produkten mit sieben Wirkstoffen die im Kanal zugelassen sind, ist klar, dass nicht nur viele Interessen betroffen sind, sondern es auch um viel Geld geht. Viele Marktteilnehmer nehmen murrend die Haltung ein, bloß nichts am Status Quo zu rütteln. Alles bleibt beim Alten, bietet natürlich etablierten Handelsbeziehungen die größte Sicher- heit. Wenn sich aber Marktbedingungen ändern, ist dieses verkrustete Verharren in alten Gewohnheiten, mangelnde Flexibilität und Innovativität höchst gefährlich. Besonders wenn Änderungen, wie hier, behördlich verordnet sind per Gebrauchsanweisung. Der Leitfaden bietet die Chance, eine Hand- lungsempfehlung für alle Marktteilnehmer zu verfassen, so dass Ausschreibungen bes- ser und Marktverzerrun- gen minimiert werden. Mit einem solchen gemeinschaftlich akzeptierten Werk hat jeder Schädlingsbe- kämpfer die Möglichkeit bei Ausschreibungen darauf zu verweisen und kann unscharfe oder sogar fehlerhafte Ausschreibun- gen viel besser monieren als bisher, wo man Einwände als Einzelmeinung abtun konnte. Von da- her werden viele Begleitregelungen über die klassische Schädlingsbekämpfung hinaus in dem Leitfaden thematisiert. Der Leitfaden will auch aufklären Neben Definitionen (was ist überhaupt ein Kanal?) wird für die Leser zunächst der rechtsverbindliche Charakter der Gebrauchsanweisungen und der RMM erklärt. Wir hoffen, dass dadurch eine Diskussion mit Auftraggebern unterbleibt, oder dort zumindest im Vorfeld ein wenig recherchiert, oder noch besser bei z.B. den Verbänden nachgefragt wird. Das Kernstück wird die Forderung einer Strategie sein. Was kann eine Kommune unternehmen, damit Ratten erst gar nicht zum Problem werden. Es wird klar kommuniziert, dass eine rodentizide Anwendung das letzte Mittel für eine Bekämpfung ist. Wobei allen Beteiligten klar ist, dass man schlussendlich nicht um eine Bekämpfung herumkommen wird. Aber Dauer, Fläche und Häufigkeit einer Wirkstoffbeköderung muss überdacht werden und da sieht ja auch der Gesetz- geber enge Regelungen vor. Da inzwischen relativ eindeutig gezeigt wurde, das ARs im Abwasser der Städte vorhanden sind und darüber auch in die Flüsse und in die Nahrungskette gelangen (vergl. Forschungsergebnisse Fr. Dr. Regnery, Seiten 85 + 86), wird sich unsere Branche von einigen liebgewonnenen Gewohnheiten verabschieden müssen. Zuerst Befallsermittlung – wie sonst auch Es ist klar, dass vor dem Einsatz von AR zunächst ein Befall per Monitoring geprüft wird. Viele Kommunen haben ein Meldesystem über ihre Bürger. Die sehen die Ratten i.d.R. nicht aus dem Kanal kommen, sondern auf der Straße herumlaufen. Warum also gleich scharfe Formulierungen in den Kanal werfen? So eine Vorgehensweise machen wir doch bei anderen Schädlingsvorkommen auch nicht. Hört am Kanal unsere Professionalität auf? Warum gelten hier nicht dieselben Regeln und wir ermitteln erst mal ob Befall vorliegt und überhaupt wo? Für uns ist ein vorgeschaltetes Monitoring ein ähnlicher oder gar höherer Wohin mangelnde Flexibili- tät führt, hat uns die Geschich- te gezeigt. (Bild: Beckmann).

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