web_S&E_04_2019_ub
Schützen & Erhalten · Dezember 2019 · Seite 92 IDIE EX-PRESSI Berufsinformation des DSV e.V. | Wissenswertes Abgabe Rodentizide – Übergangsfrist der ChemVerbotsV 2019 abgelaufen A ls geprüfter Schädlingsbekämp- fer und als Schädlingsbekämpfer per Berufsausbildung hat man ja bei einigen Rechtsnormen (TierSchG, Gef- StoffV, ChemVerbotsV) Sonderstatus und per Zeugnis erweiterte Rechte. So auch bei der Abgabe von einigen Gefahrstoffen. Die neugefasste und überarbeitete ChemVerbotsV regelt das Inverkehr- bringen, also auch die kostenlose und kostenpflichtige Abgabe, an andere. Eigentlich ist das nicht die typische Tätigkeit von Schädlingsbekämpfern, aber ein Blick ins Internet zeigt, viele versuchen sich noch etwas durch Produktverkauf hinzuzuver- dienen. Wobei dieses Geschäft eigentlich kontraproduktiv zur Kerntätigkeit der Dienstleistung ist, wenn man mal gründlich darüber nachdenkt. Im Rahmen des Shopgeschäfts sind nun vielleicht einzelne versucht, auch antikoagulante Rodentizide (ARs) zu verkaufen. Klar sollte sein, dass diese nur an die in der Gebrauchsan- weisung (Zulassung) erlaubten Gruppen abgegeben werden dürfen. Also nicht an ahnungslose Privatkunden. Vergleich dazu auch unser Artikel in der Schützen & Erhalten vom September 2019. Bei einem Blick in die Sicherheitsdaten- blätter der ARs werden wir in den meisten Fällen Merkmale finden, die eine Abgabe nach ChemVerbotsV regeln. Bisher konn- ten wird diese Stoffe an Berufskollegen verkaufen, per Berufsausbildung, also weil wir Schädlingsbekämpfer sind. Die Über- gangsfrist ist in diesem Jahr abgelaufen, so dass nun jeder, der mit z.B. Bioziden oder Pflanzenschutzmitteln handelt, die gemäß ChemVerbotsV Anlage 2, Eintrag 1 gekennzeichnet sind, prüfen muss, ob er eine Fortbildung benötigt. Sachkunde für Abgabe erforderlich Viele ARs sind mit dem GHS 08, dem Signalwort „Gefahr“ und einem H-Satz 340 / 350 / 360 (klassisch die CMR- Merkmale) gekennzeichnet. Wenn Sie also einen Shop betreiben und so eingestufte Rodentizide an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender abgeben möchten, müssten Sie prüfen, ob Ihre Qualifikation Schädlingsbekämpfer in 2013 oder davor erworben wurde. Wenn ja, dann müssen Sie eine Fortbildungs- veranstaltung besuchen, um weiterhin diese Stoffe in der Branche oder an Hausmeister etc. verkaufen zu dürfen. Bei den so genannten erleichterten Anforderungen der Abgabe, müssen Sie allerdings darauf achten, dass Sie eine Identitätsfeststellung des Empfängers vornehmen (z. B. Kopie Personalausweis) und dass Sie die Verkaufsdaten nach §9 ChemVerbotsV dokumentieren. Dort steht u. a. auch, dass Sie ein Abgabebuch zu führen haben. Ein komplexerer Vorgang der Sie aus weiteren Gründen darüber nachdenken lassen sollte, ob man wirklich unbedingt Produktverkauf von Bioziden durchführen möchte. Keine Abgabe von regulierten Chemikalien ohne Sachkunde. (Bild: Mediamodifier).
RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=