web_S&E_04_2020_ub

Schützen & Erhalten · Dezember 2020 · Seite 36 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE UV-A-Bereich umfasst die Wellenlängen von 380–315 nm, daran schließt sich der UV-B-Bereich mit 315–280 nm an. UV-C-Licht ist besonders kurzwellig bei 280–100 nm. Ultraviolettstrahlung ent- steht auf natürliche Weise in der Sonne. Durch die Erdatmosphäre gelangen je- doch nur UV-A- und UV-B-Strahlung. UV- C-Strahlung kann auf der Erde daher nur durch technische Vorrichtungen erzeugt werden. UV-Strahlung wird zur schwach ionisierenden Strahlung gezählt, da durch photochemische Reaktionen freie Radikale freigesetzt werden können, z. B. Sauerstoffradikale wie Ozon oder das Hydroxyl-Radikal. Der Einfluss der Ultravioletten Strah- lung auf Zellen ist weitgehend bekannt und reicht von der Stimulation der Vitamin-D-Produktion bis hin zu Son- nenbrand und kanzerogener Wirkung. Auch bei Mikroorganismen spielt die UV- Strahlung eine Rolle und kann über die sog. UV-Mutagenese zu Veränderungen der Erbsubstanz führen. UV-Strahlung, insbesondere UV-B, wird von der DNS ab- sorbiert und beschädigt dort bestimmte Abschnitte. Durch eine photochemische Reaktion kommt es zu einem Verkrüm- men der Sequenzen, die dann nicht mehr korrekt abgelesen werden können. Als Folge wird die Replikation gestoppt oder fehlerhaft kopiert (Mutation). Wenn man das jetzt mit der noch kurzwelligeren UV-C-Strahlung versuchen würde, hätte man dann ein kleines Lichtschwert? UV-C-Strahlung ist grundsätzlich geeignet, Mikroorganismen abzutöten. Kurzwellige UV-C-Strahlung löst eine sog. Photolyse aus, d. h. bei einer Wellenlänge von 185 nm werden die Moleküle direkt zersetzt. In Kombinati- on mit reaktiven Sauerstoffspezies, die unter Einfluss der UV-Strahlung auch am Wirkort entstehen können, wird der Effekt noch verstärkt. Das wird u. a. in der Reinstwasserproduktion genutzt. Für eine antimikrobielle Wirkung wird in der Regel eine Wellenlänge von 254 nm eingesetzt. Derzeit sind auch Wellenlängen um 220 nm im Gespräch. Für eine Photolyse reichen diese Wel- lenlängen nicht aus, jedoch ist eine nachhaltige Schädigung der DNS die Folge, so dass keine Replikation erfolgen kann. Da die Schädigungen alle Proteine betreffen, kann auch nicht „falsch“ abgelesen werden, so dass man davon ausgeht, dass eine Resistenzenbildung ausgeschlossen ist. Bild 5: Bauforensik im Einsatz bei der Suche nach Schimmelschäden. Nicht sichtbare Befälle durch hyaline Pilze lassen sich auf diese Weise gut nachweisen: Normalbildaufzeichnung einer Kellerwand und VIS Fluoreszenzbildanalyse nach Anregung mit 405 nm und Verwendung eines Gelbfilters (Bilder Dirk Herberg, Baubiologie-NRW).

RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=