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Bundesrat billigt Steuerbefreiung für E-Autos A m 9. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Ver- längerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung ist bis zum 31. De- zember 2030 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen. Für Verbrennungsmotoren orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an. Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif- Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer auch nur den über 30 Euro hinausgehen- den Betrag zahlen. Diese Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden und ist bis Ende 2024 befristet. Soweit die Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt. Zur Entlastung des Mittelstands entfällt künftig die bisherige Sonderregel für die Besteuerung bestimmter leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die sowohl der Personenbeförderung als auch dem Gütertransport dienen (z. B. Kasten- oder Pritschenwagen). Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Schützen & Erhalten · Dezember 2020 · Seite 42 STEUERBERATUNG HORIZONTALABDICHTUNG DESOI ist Ihr zuverlässiger Partner für Injektionstechnik und liefert das komplette Produktsortiment für die Injektionsverfahren bei • Mauerwerk mit Hohlräumen • Homogenem Mauerwerk Das im QR-Code hinterlegte Anwendungsvideo ver- deutlicht das Verfahren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.desoi.de - Überzeugen Sie sich! DESOI GmbH |Gewerbestraße 16|36148 Kalbach |GERMANY Tel.: +49 6655 9636-0| info@desoi.de | www.desoi.de Lamellenschlagpacker - Neue verbesserte Lamellenform Profitieren Sie im Dezember von unserem digitalen Adventskalender. Täglich tolle Überraschungen beim Onlinekauf! Tiefschutz mit Bor info@lavtox.com www.lavtox.com Tel. 04153/ 22 82 BORACOL 20 auf Holz und Mauerwerk  Vorbeugend gegen Pilze und Insekten. Bekämpfend gegen Echten Hausschwamm (lt. baua) baua Zulassung: DE-0010105-0000 - reines Borsalz: Keine Ausgasung von Wirkstoffen - Hohes Penetrationsvermögen - in trockenem Holz (ab 10% Holzfeuchte) - Einwandern in Trockenrisse aufgrund der niedrigen Oberflächenspannung. - Bei Frost Foto: ©senivpetro / freepik.com

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