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Bor – nun doch am Ende? Ü ber die Bewertung von Borsalzen im Zuge der EU-Biozidrichtlinie war bereits mehrfach berichtet worden, zuletzt in der S&E vom März 2013. Unter dem Titel „Bor – ein Nachruf?“ hoffte der Autor, dass sich wieder Ver- nunft einstellen und das Fragezeichen Oberhand gewinnen könnte. Dies ist leider nicht eingetreten. Aktuell laufen die letzten Zulassun- gen für Borsalz-basierte Produkte aller Hersteller aus (Ende August 2021 bzw. April 2022). Nach den vorliegenden In- formationen sind keine Verlängerungen oder Neuformulierungen der marktfüh- renden Hersteller geplant, sie geben den Wirkstoff auf. Nur für ein Bor-Präparat ist eine Verlängerung bzw. Neuzulassung mit veränderter Formulierung erfolgt (BAuA, zugelassene Biozid-Produkte, siehe Link). Borsalze, Präparate auf Basis von Borax und Borsäure, haben sich seit Jahr- zehnten im Holzschutz bewährt (Lloyd 1998, Peylo 1998, 2000, 2005, 2013). Auf dem Höhepunkt der Borverwendung ab Ende der 1990er Jahre waren über 30 Präparate vom DIBt bauaufsichtlich zugelassen. Ihr wesentlicher Vorteil ist – neben der Wirksamkeit gegen holzzerstörende Pilze und Insekten – aus Sicht des Gesund- heitsschutzes der fehlende Dampfdruck, sodass keine Belastung der Raumluft erfolgt. Daher waren sie über Jahrzehnte sogar gemäß Gefahrstoffverordnung kennzeichnungsfrei. Was ist geschehen? EU-Biozidrichtlinie Kernbestandteil der EU-Biozidrichtlinie (inzwischen EU-Biozidverordnung 528-2012) ist der Anhang I, der die zugelassenen Wirkstoffe auflistet und damit die Grundlage für die Zulassung der einzelnen Biozid-Produkte darstellt. Für die Aufnahme der Wirkstoffe in den Anhang I erfolgte eine Bewertung aller in der EU gemeldeten Wirkstoffe. Die Wirkstoff-Zulassungen gelten dort jeweils nur für eine begrenzte Lauf- zeit von idR. 10 Jahren. Die beiden im Holzschutz verwen- deten Borverbindungen, Borsäure und Borax, letztere etwas kompliziert mit der chemischen Bezeichnung Di- natriumoctaborat in unterschiedlichen Konfigurationen mit Kristallwasser als vermeintlich eigenständige Wirkstoffe, werden dort ebenfalls zunächst nur bis zum 31.8.2021 zugelassen (Bild 1). Bis zu diesem Datum musste eine Überprü- fung erfolgen. Da die Überprüfung nicht zeitgerecht fertig wurde, ist schließlich am 2.8.2021 (!!) eine Verlängerung für Borsäure und einer Borax-Konfiguration bis 28.2.2024 erteilt worden (Dokument 2012/1288, Bild 2). Planungssicherheit sieht anders aus. Absicht der Behörden ist der Ersatz Hinweis: Wo finden Sie die zugelassenen Biozid-Produkte? www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Chemi- kalienrecht/Biozide/Datenbank-Biozide/Biozide_form.html?resourceId=8684648&in put_=8684642&pageLocale=de&searchEngineQueryString=&prodart=08+(Holzschut zmittel)&prodart.GROUP=1&wirkstoff=&wirkstoff.GROUP=1&submit=Suchen. Oder einfacher: bei Google „Datenbank der zugelassenen Biozidprodukte, dann ganz unten auf der Seite auf den Pfeil „mehr erfahren“ gehen. Hinweis zur Anwendung: Die Zulassungen liefen am 31.8.2021 aus. Gemäß Artikel 52 der EU-Biozidverord- nung 528/2012 können die Hersteller ihr Produkt jedoch noch für 180 Tage (bis Ende Februar 2022) verkaufen. Anwender dürfen ihre Lagerbestände dann für weitere 180 Tage (bis Ende Juli 2022) verbrauchen. Es kann also alles in Ruhe abge- wickelt werden. © nmcandre/Depositphotos Schützen & Erhalten · September 2021 · Seite 16 FACHBEREICHE I HOLZSCHUTZ Es schreibt für Sie: Dr. André Peylo ö.b.u.v Sachver- ständiger für Holzschutz und Holzschäden Blumenstr. 22 · 21481 Lauenburg Telefon: 04153-2282 E-Mail: peylo@holzlabor.com
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