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FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ Schützen & Erhalten · September 2021 · Seite 27 was war geschehen? In den Badezimmern der Wohnungen befanden sich jeweils Gaskombithermen. Im EG-Badezimmer befand sich eine Öffnung in der Wand des Steigleitungsschachtes unterhalb der abgehängten Decke (siehe Skizze), also aus dem Badezimmer nicht zu erkennen. Über diese Öffnung wurde nicht wie geplant die Luft aus dem Steigleitungsschacht abgesaugt, sondern über dieses Loch auch die Luft aus dem Badezimmer im EG. Durch den dadurch entstandenen Unterdruck im Innen- raum des Badezimmers wurden aus der Gaskombitherme die Abgase zurück in den Raum geführt und die Luft mit Kohlenmonoxid angereichert (siehe Skizze). Glücklicherweise hatte die Mieterin das Badezimmer- fenster auf Kippe gestellt, so dass laufend etwas Frischluft nachströmte, was ihr wahrscheinlich das Leben rettete. Kohlenmonoxid Kohlenmonoxid ist ein in natürlichen und künstlichen Umge- bungen vorkommendes Gas. Es ist geruch-, geschmack- und farblos, das macht es aufgrund der toxischen Wirkung auf den menschlichen Körper zu einer tückischen Gefahr. Neben dem in der Atmosphäre hauptsächlich durch vulkanische Aktivitäten vorkommenden Kohlenmonoxid in einer Konzentrationshöhe von ca. 0,1ppm, kommt das mit der chemischen Summenformel CO betitelte Gas auch in Wohnräumen vor. Hier wird die normale Konzentration von ca. 0,5 bis 5 ppm z. B. durch Tabakrauch oder offene Feuerstellen (Kamine/Gasbrenner) erhöht. Die toxische Wirkung wird durch das Gas dadurch erzeugt, dass es durch die stärkere Hämoglobinbindung den Sauer- stofftransport des Blutes unterbindet. Aus diesem Grund werden in Gaskombithermen Koh- lenmonoxid-Warner eingebaut, die als Thermosicherung konzipiert auslösen und die Therme bei Gefahr abstellen. Kohlenmonoxidvergiftungen gelten als Ursache für mehr als die Hälfte aller weltweit tödlichen Vergiftungen. Noch heute kommt es vor, dass es durch das unbedachte Aufstellen von Holzkohlegrills in Innenräumen und das beim Abbrennen der Kohle erzeugte Kohlenmonoxid zu Todesfällen kommt. Verantwortung Wie bei einer Kohlenmonoxidvergiftung üblich, wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die einen Sachverständigen für das Heizungsbauerhandwerk mit der Abgabe eines Gut- achtens beauftragte. Der Sachverständige führte seinen Ortstermin zu einem Zeitpunkt durch, als weder die Therme noch die abgehängte Decke und das Loch im Steigleitungsschacht vorhanden waren, wodurch das Gutachten nur unzureichend den realen zum Unglück geführten Sachverhalt wiedergab. Das Gericht kam somit in der ersten Instanz zu dem Urteil, dass dem Bauleiter eine Teilschuld zuzurechnen ist. Dies wurde damit begründet, dass er das Loch im Steigleitungsschacht Consolidation Line Spezialtiefbau Risssanierung Schleierinjektion mit Gel Mauerwerksabdichtung www.webac.de Besuchen Sie uns auch auf Unsere Formel – Ihre Lösung

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