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Schützen & Erhalten · September 2021 · Seite 31 l · März 2021 · Seite 20 FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ Welches System hat sich zum Schutz und zur Abdichtung von Stahlbetonbauteilen in Parkhäusern unterhalb der Beläge be- währt? Kannst Du unseren Lesern hierzu etwas mitteilen? Ja, Abdichtungen nach DIN 18533 an erdberührten Bauteilen haben sich in der Praxis als Schutz der Betonoberflächen bewährt. Besonders zu betrachten sind hier die Arbeits und Betonierfugen. Bei Untersuchungen an ungeschütz­ ten Bauteilen finden sich an diesen Stellen immer die höchsten Chloridge­ halte. Das lässt darauf schließen, dass die Riss/Fugenbildung hier oberhalb der Annahmen aus der Bemessung liegen. Die Rissbreiten in Arbeits und Betonierfugen können durch technische Regelwerke und Laboruntersuchungen somit nicht zielsicher abgeschätzt werden. Derartigen Problembereichen begegnet man sinnvollerweise mit eng gesteckten Wartungs und Instandhal­ tungsplänen. Bei Bauteilen unterhalb der Fahrbahnoberfläche ist dies mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich! Folglich sollten Abdichtungsprodukte nach DIN 18533 weitere Anforderungen hinsichtlich Rissüberbrückung erfüllen. Die Lösung wären hier Abdichtungspro­ dukte mit zusätzlichen Eigenschaften hinsichtlich statischer Rissüberbrückung. Hier könnten die Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsicht­ lichen Prüfzeugnissen für Fugenab­ dichtungen in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand im erdberührten Bereich (PGFBB Teil 1) genutzt werden (vergl.: https://www. abpfugenabdichtungen.de/PG.htm ). Diese Produkte werden explizit für den Einsatz an Bauteilübergängen bzw. Bauteilfugen getestet. Es gilt den Vorteil zu nutzen, dass Abdichtungssysteme gegenüber Oberflächenschutzsystemen längere Standzeiten aufweisen und somit wirtschaftlicher sind. Weitere Vorteile sind die Reduzierung der Anforderun­ gen an die Betonbauteile und Wegfall der Anforderungen für Wartung und Instandhaltung. Mit welcher Abdichtungsbauweise lassen sich aufgrund Deiner Erfahrung die Anforderungen und der dauerhafte Schutz erfüllen? Hier haben sich flexible polymermo­ difizierte Dickbeschichtungen (FPD) in den letzten Jahren hervorgetan. Grund­ sätzlich ist dieser Stoff als Abdichtung mit abP als MDS für die Anwendung auf Beton geeignet. Die DIN 18533 definiert die Wassereinwirkungsklassen W1E (Bodenfeuchte/Nicht drückendes Wasser) und W4E (Spritzwasser am Wandsockel). Neben den Anforderungen als MDS nach DIN 18533 erfüllt diese Produktgruppe die Anforderungen der PG FBB und ist daher zur Abdichtung von Bauteilübergängen bzw. Betonarbeitsfu­ gen geeignet Danke Ralf für das Gespräch. Quellen 1. DBV-Heft 42: Ausführungsvarianten für dauerhafte Bauteile in Parkbauten – Beispielsammlung (Januar 2019) I Bezug: Deutscher Beton- und Bautechnik- Verein e.V., Kurfürstenstraße 129, D-10785 Berlin, Telefon: 030 236096-0, Telefax: 0 30 236096-23, E-Mail: info@betonverein.de , Internet: www. betonverein.de 2. DBV-Merkblatt: Parkhäuser und Tiefgaragen (Januar 2018), Bezug: siehe zuvor 3. DBV-Rundschreiben 242 (September 2014), Bezug: siehe zuvor 4. DIN 18533 – Abdichtung für erdberührte Bauteile, Beuth Verlag GmbH, Saatwinkler Damm 42/43, D-13627 Berlin, Telefon: +49 30 2601-0, Telefax: +49 30 2601-1260 , kundenservice@beuth.de, Internet: www.beuth.de Bildnachweise Titelbild: Betonsockelabdichtung mit FPD an einem Parkhaus, Remmers FV Leonhard Schenking, Neufahrn bei Freising Bild 1: Bauteile ohne Schutz, Arbeitsfuge abgedichtet [2] Bild 2: Schutz durch Oberflächenschutzsystem [1] Bild 3: Schaden am OS 5b-System, Ralf Kessens, Löningen Bild 4: Bauteile durch Schutz mit Abdichtung [2] Fachbereiche CavaStop 300 gegen feuchte Mauern Leicht zu verarbeiten und besonders langlebig ist die CavaStop 300 Horizontalsperre der Neisius Bautenschutz, und dazu ein deutsches Marken- produkt. Die ausgewogene Zusammensetzung aus verschiedenen Komponenten wie Imprägnier- stoffe, Spezialharze, Naturharze und Öle macht aus CavaStop 300 eine nahezu unverrottbare Kunstharzkautschuk-Isolierschicht, die in kürzester Zeit wasserundurchlässig ist. 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(3) Für die F stsetzung des Stun- densatzes nach Abs tz 2 g lt § 4 ent- sprechend mit der Maßgabe, dass die B schwerde g gen die F stsetzung a ch dann zulässig ist, w n de Wert des schwerdegege sta s 200 Euro ni t übersteigt. Die Beschwerde ist nur zuläs- ig, sola ge der An pruch auf V rgütung noch nicht geltend gemacht worden ist. (6) Erbringt der Sachverständige oder der Dolmetscher seine Leistung zwischen 23 und 6 Uhr oder an Sonn- oder Feier- tagen, so erhöht sich das Honorar u 20 Prozent, wenn die heranzieh nde Stelle festst llt, dass s notwendig ist, die Leistun zu dieser Zeit zu erbringen. § 8 Ab atz 2 Satz 2 gilt sin gemäß. Zur Info, d s Sachgebiet 14 ist der G r n- und Land chaftsbau. D m Sach- gebiet 4 zugeordnet sind nach der vom ZDH herausgegebenen Liste „Zuordnung von handwerklichen Sachv rständigen- tätigkeiten zu de Sachg bieten der A lage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG“ (Stand: Ja- nuar 2021) unter ander m das Holz- und Baute schützer-Ha dwerk, das Ma rer- und Betonbauer-Handwerk, das Zimme- rerhandwerk, das Dachdeckerhandwerk sowie das Bautentro kn gsgewerb Achtung, die Begutachtung einer handwerklich-technischen Ausführung (Sachgebiet 4.2) ist keine Schadensfest- stellung und -ursachenermittlung (Sach- gebiet 4.3). Werden aber im Rahmen der handwerklich-technischen Ausführung (Sachgebiet 4.2) chäden festgestellt, soll te man hierau f abgestellt versuc hen, mit dem Gericht die Zuordnung zu dem Sachgebiet 4.3 zu vereinbaren. Sachverständige der HWKs werden es, im Geg nsatz zu Sachverständigen Es schreibt für Sie: Dipl. Holzwirt Georg Brückner Fachbereichsleiter Sachverständige Roggenkamp 7a · 59348 Lüdinghausen Telefon: (02591) 949653 Telefax: (02591) 949654 E-Mail: brueckner@dhbv.de Auszug aus der Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) Nr. Sachgebietsbezeichnung Stundensatz (Euro) 4 Bauwesen – soweit nicht Sachgebiet 14 – einschließlich technische Gebäudeausrüstung 4.1 Planung 105 4.2 handwerklich-technische Ausführung 95 4.3 Schadensfeststellung und -ursachenermittlung 105 4.4 Bauprodukte 105 4.5 Bauvertragsw sen, B betrieb und Abrechnung von Bauleistungen 105 4.6 Geotechnik, Erd- und Grundbau 100 19 Honorarabrechnungen von Architekten, Ingenieuren und Stadtplanern 145 der IHKs und vor allem der Ingenieur- und Architektenkammern, in den sel- tensten Fällen schaffen, auch wenn sie als Ingenieure tätig sind, das Sachgebiet 19 zu vereinbaren. Es spricht aber nichts dagegen, dieses trotzdem zu versuchen. § 12 Ersatz für besondere Aufwendungen 5. die Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen; Sachverständige und Übersetzer können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent des Honorars fordern, höchstens jedoch 15 Euro. SCHOLTZ SOFTWARE 08861 / 910 999 0 info@scholtz.de www.scholtz.de seit 1989 Die Branchensoftware für das Holz- und Bautenschützer-Handwerk B2BAU Neues Modul B2BAU E ng ng rechnungen und Sammelüberweisungen NEU NEU

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