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Mund-Kontakt auch über konta- minierte Kleidung oder persönliche Schutzausrüstung sowie durch verunreinigte Nahrungsmittel, durch Essen, Trinken und Rauchen und durch Schnupfen ohne vorherige Reinigung der Hände. – Aufnahme über die Atemwege (inhalativ) durch Bioaerosole, zum Beispiel Tröpfchen und Stäube. – Aufnahme über die Haut oder Schleimhäute, zum Beispiel durch Eindringen bei Hautverletzungen, durch Spritzer in die Augen und Nase, bei verminderter Schutzbarri- ere, etwa durch Nässe aufgeweichte oder erkrankte Haut, durch alle Hand-Gesicht-Kontakte sowie durch Kontakt mit kontaminierter Klei- dung oder Schutzausrüstung. – Eindringen in tiefes Gewebe (Mus- kulatur, Unterhautfettgewebe) bei Verletzungen, zum Beispiel durch Stich- und Schnittverletzungen mit kontaminierten Geräten. Auch bei der Planung von Schutzmaß- nahmen kann auf die TRBA 220 zurück- gegriffen werden: Atemschutz ist zu tragen, wenn die inhalative Aufnahme biologischer Arbeitsstoffe in Form von Spritzern und Aerosolen durch techni- sche und organisatorische Maßnahmen nicht verhindert werden kann. Dieses gilt insbesondere bei Reinigungsarbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern. Geeignet sind zum Beispiel partikelfiltrierende Halbmasken (FFP3) mit Ausatemventil als Mindestan- forderung [6]. Es ist darauf zu achten, dass die Mas- ken dicht abschließen. Die Masken sind nach der Benutzung zu entsorgen. Nicht geeignet sind dagegen Atemschutz- masken zur Mehrfachverwendung, da die Gefahr der Schmierinfektion bei Handhabung der Maske oder durch Kontamination des Filters besteht. Bei Arbeiten mit Aerosolbildung, wie zum Beispiel manuellen Hochdruckreini- gungsarbeiten, ist eine flüssigkeitsdichte Schutzkleidung zu tragen, und zwar min- destens Schutzanzug Typ 4 nach DIN EN 14605. Auch die Schutzhandschuhe sind entsprechend der Exposition zu wählen, zum Beispiel gegen mechanische Ge- fährdungen [7] oder flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe bei Feuchtarbeiten mit unmittelbarem Abwasser- und Schlammkontakt [8]. Grundsätzlich ist bei der persönlichen Hygiene eine deut- lich erhöhte Sorgsamkeit erforderlich. Wünschenswert wäre es, eine solche Ausrüstung auch den freiwilligen Helfern zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist, dass der Atemschutz korrekt ange- wendet wird, was bedeutet, dass die Masken entsorgt werden, sobald ein sauberer Versorgungspunkt betreten wird. Die Masken haben allerspätestens am Ende des Tages den Weg in die Ton- ne zu finden. Rückreisemöglichkeiten am Rückspiegel hängend oder unterm Kinn sind keine Option! Hinzu kommen schnittfeste Handschuhe und festes feuchtigkeitsdichtes Schuhwerk! Und unbedingt den Kontakt der Haut zu Wasser und Schlamm reduzieren. Also lange Hosen und Oberteile! Zu den persönlichen Schutzmaß- nahmen im Hochwasserfall sowie generell bei Tätigkeiten mit Fäkalwasser oder anderen infektiösen Materialien Schützen & Erhalten · September 2021 · Seite 37 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE Heißluftverfahren gegen Holzschädlinge oder Echten Hausschwamm Schonende Behandlung von Objekten www.groli.de info@groli.de 0351 - 454 15 48 0
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