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Es schreibt für Sie: RA Andreas Becker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Nienburger Str. 14a · 30167 Hannover Telefon: (0511) 1231370 Telefax: (0511) 12313720 E-Mail: info@becker-baurecht.de Internet: www.becker-baurecht.de Es schreibt für Sie: Diplom-Betriebswirt Wolfgang Krauß Seit über 25 Jahren in der betriebswirtschaftlichen Beratung von Handwerks­ betrieben tätig Kolbing 35 · 83556 Griesstätt Telefon: (08039) 9097220 Mobil: (0172) 7499102 E-Mail: wolfgangkrauss-beratung@ t-online.de Internet: www.beratungfuershandwerk.de www.die-erfolgswerker.de BETRIEBSWIRTSCHAFT Schützen & Erhalten · September 2021 · Seite 41 Die Baustellensteuerung – Zeitpunkt der Nachkalkulation N achdem die Rechnung erstellt ist, kann über den richtigen Zeitpunkt für die Nachkalkulation nachgedacht werden. Soll sie direkt nach der Rech- nungsversendung durchgeführt wer- den, um so einen möglichst zeitnahen Bezug zum abgeschlossenen Projekt zu haben? Oder doch erst mit dem Zahlungsein- gang, wenn mit den „richtigen Werten“ gerechnet werden kann. Erfolgt die Nachkalkulation direkt nach dem Rechnungsversand, ist zwar eine zeitliche Nähe gegeben, birgt jedoch das Risiko in sich, dass es bei der späte- ren Zahlung zu Rechnungskürzungen und/oder Einbehalte kommt. Oder auch, wenn Nacharbeiten erforderlich sind, die zu Lasten des Bau- stellenergebnis gehen. Da aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine Baustelle erst beendet ist, wenn die Zahlung eingegangen ist, müsste dann eine erneute Nachkalkulation erfolgen. Erfahrungsgemäß sind es nur wenige Betriebe, die eine solche Handhabung praktizieren. Im Regelfall wird, sofern überhaupt, nur einmal eine Nachkalkulation durch- geführt. Auch gibt es Baustellen, deren Er- gebnis man gar nicht so genau wissen möchte, da sich bereits im Ablauf ein deutlicher Verlust abgezeichnet hat. Auf der anderen Seite gibt es Bau- stellen, auf dessen Nachkalkulation man hinfiebert, um endlich mal ein Erfolgser- lebnis haben zu dürfen. Leider kommen solche Baustellen nicht so häufig vor. Die gängigen im Handwerk vorzufin- denden Softwarelösungen beinhalten das Modul einer Nachkalkulation. Somit wäre theoretisch die technische Möglich- keit gegeben, eine Nachkalkulation der Baustellen durchzuführen. In der betrieblichen Praxis sieht es jedoch nicht selten so aus, dass mittels der EDV die Angebotserstellung bis hin zur Rechnungslegung durchgeführt wird. Eine Nachkalkulation erfolgt dann überschlägig außerhalb der EDV. Gründe hierfür sind u. a. die fehlen- den Kalkulationsstammdaten für den Material- und den Zeiteinsatz sowie ei- nem aus der betrieblichen Kostenstruktur heraus ermittelten Kostensatz. Wären diese Angaben in den Stammdaten hinterlegt, so gibt es bereits etablierte Branchenlösungen, die es ermöglichen, sich die Baustel- len-/Betriebsergebnisse aufgrund der Rechnungsausgänge und anhand der Zahlungseingänge anzeigen zu lassen. Da eine Nachkalkulation aber letztlich nichts mehr am Ergebnis ändern kann, hat es sich bewährt, die Nachkalkulation (auch wenn nur überschlägig) möglichst noch vor der Rechnungslegung durch- zuführen. Nicht selten führt dann, insbeson- dere bei eher unzufriedenstellenden Ergebnissen, eine Überprüfung zu dem Ergebnis, dass Leistungen nicht erfasst und Materialien vergessen wurden auf- zuschreiben. Auch die Protokollierung von Regiestunden spielt hierbei eine wesentliche Rolle. HORIZONTALABDICHTUNG DESOI ist Ihr zuverlässiger Partner für Injektionstech- nik und liefert das komplette Produktsortiment für die Injektionsverfahren bei • MAUERWERK MIT HOHLRÄUMEN • HOMOGENEM MAUERWERK Das im QR-Code hinterlegte Anwendungsvideo ver- deutlicht das Verfahren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.desoi.de ÜBERZEUGEN SIE SICH! HERSTELLER VON INJEKTIONSTECHNIK DESOI GmbH | 36148 Kalbach /Rhön|GERMANY|Tel.: +49 6655 9636-0| info@desoi.de|www.desoi.de OPTIMIERT Lamellenschlagpacker Neue verbesserte Lamellenform

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