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Schützen & Erhalten · März 2023 · Seite 36 STEUERBERATUNG Plattformen-Steuertransparenzgesetz S eit dem 01.01.2023 ist das Platt- formen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanz- amt gemeldet, wenn nicht bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Alle Online-Marktplätze wie Amazon, eBay und andere, welche digitale Dienst- leistungen anbieten, sowie eBay Klein- anzeigen, Facebook Marketplace und Airbnb, sind zur Meldung verpflichtet. Private Nutzer, die pro Kalenderjahr mehr als 30 Verkäufe auf einer Plattform tätigen oder mit ihren Verkäufen auf Online-Marktplätzen mehr als 2.000 Euro Einnahmen erzielen, müssen automatisch an das Finanzamt gemeldet werden. Alle gewerblichen Nutzer, also Einzelhändler, die auf entsprechenden Plattformen Waren verkaufen, müssen von den Plattformbetreibern mit all ihren getätigten Verkäufen an das Bundeszen- tralamt für Steuern gemeldet werden. Bis zum 31.01.2024 müssen die betroffenen Plattformbetreiber dem Bundeszentralamt für Steuern Daten über alle Verkäufe des Kalenderjahres, die Namen der Verkäufer, die Steueri- dentifikationsnummer, die Postanschrift, die Bankverbindung und alle relevanten Transaktionen übermitteln. Hinweis Die Meldepflicht gilt pro Plattform. Jedem, der über entsprechende Plattformen handelt, muss bewusst sein, dass über die Meldepflichten ein noch genauer Abgleich mit den erklärten Umsatzgrößen durch die Finanzverwaltung möglich ist. Das Plattformen-Steuertranspa- renzgesetz betrifft nicht nur Verkäufe von Waren, sondern auch den Verkauf von digitalen Dienstleistungen (z. B. Übernachtungen über Airbnb, Verkauf von Eintrittskarten über Online- Plattformen). Eine Ausnahme von der Meldepflicht stellt der Verkauf von Gegenständen durch Privatpersonen dar, die keine Ge- genstände des täglichen Bedarfs sind (z. B. Schmuck). Gegenstände des täglichen Gebrauchs (z. B. Elektrogeräte, Autos, etc.) fallen nicht unter diese Ausnahme. Das Plattformen-Steuertransparenz- gesetz ist länderübergreifend angelegt und gilt zwischen allen EU-Mitgliedstaa- ten. Realisiert wird dies mittels elektro- nischem Austausch von Daten zwischen den Finanzbehörden. Hinweis Man gehört zum Verkäuferkreis, wenn man mehr als 30 Verkäufe auf einem Online-Marktplatz tätigt. Dann sollte man dem Finanzamt glaubhaft belegen können, warum die Verkäufe stattgefunden haben, um eventuelle Steuernachzahlungen zu vermeiden. schlossen: Die Sonderabschreibung wird fortgeführt, wird aber an klimafreund- liches Bauen gekoppelt. Laut Gesetz können für vier Jahre jeweils 5 % der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden, solange die Baukosten nicht über 4.800 Euro pro Quadratmeter liegen und der sehr hohe Standard des Energieeffizienzhauses 40 eingehalten wird. Photovoltaikanlagen steuerfrei Einnahmen aus kleinen Solarstromanla- gen sind rückwirkend ab Jahresanfang 2022 steuerfrei. Ab 2023 entfällt für Kauf und Installation von Photovolta- ikanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern die Um- satzsteuer von 19 % (und somit auch der Vorsteuerabzug!). Besteuerung von Energie- Entlastungen Infolge der hohen Energiepreise erhalten Gas- und Wärmekunden eine staatli- che Soforthilfe. Im Dezember 2022 übernimmt der Bund die Abschlagszah- lungen. Als Beitrag zur sozialen Ausge- wogenheit soll dieser Vorteil besteuert werden. Die Versteuerung erfolgt im Jahr der Endabrechnung – also in dem auf das Verbrauchsjahr folgende Steuerjahr 2023. Die Besteuerung trifft ausschließ- lich Soli-Zahler; eine Freigrenze stellt dies sicher. An diese Freigrenze schließt sich eine „Einstiegsphase“ in die Besteuerung an, in deren Verlauf diese aufwächst. Dadurch wird ein sog. Fallbeileffekt ver- mieden; damit gemeint ist eine sofortige Vollbesteuerung, wenn die Freigrenze nur geringfügig überschritten wird. Altersvorsorge Der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen soll schon ab 2023 vollzogen werden. Bisher waren für 2023 noch 96 % und 98 % für 2024 vorgesehen. Mithilfe der Än- derung soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden. Immobilienerbe wird teurer Die Übertragung von Immobilienvermö- gen – etwa durch Schenkungen und Erbschaften – wird teurer: Änderungen im Bewertungsgesetz können dazu füh- ren, dass bei der Wertermittlung einer Immobilie der steuerliche Wert ab Jah- resanfang 2023 höher angesetzt werden muss. Ziel ist eine verkehrswertnähere Bewertung. Dadurch könnten Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer höher ausfallen. Steuer-ID: Direkter Auszahlungsweg Mit dem Jahressteuergesetz wird erst- mals ein direkter Auszahlungsweg für die Möglichkeit staatlicher Hilfen unter Nutzung der steuerlichen Identifikati- onsnummer geschaffen. Dadurch soll die Auszahlung bestimmter zukünftiger Leistungen des Bundes wie zum Beispiel Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden.
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