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RECHTSBERATUNG Denn im Ergebnis der Beweisaufnahme konnte nicht geklärt werden, welche der zahlreichen Leckagen in welchem Umfang zur Überschreitung des für die Gebäudedichtheit maßgebenden Grenz- werts beigetragen haben. Praxishinweis Der Fall ist interessanter, als die beiden zutreffenden Leitsätze nahelegen. Ausweislich der Entscheidungsgründe hatte der AN die Fugen zwischen der Betonsohle und den aufgehenden Wänden stellenweise nicht fachgerecht abgedichtet. Diesen Baumangel hat der AN fraglos zu vertreten. Warum das OLG dem AG insoweit nicht zumindest ein Zurückbehaltungsrecht zugestanden hat, ist den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen. Denkbar wäre, dass der AG sein Zurückbehaltungsrecht allein auf die unzureichende Dichtheit der Gebäudehülle, nicht aber (auch) auf die in der Beweisaufnahme festgestellten Ausführungsmängel der Dichtungsfu- gen gestützt hat. Das wäre allerdings gefährlich spitzfindig. Nicht minder interessant ist die weitere Frage, ob der AN für die unzureichende Dichtheit des Gebäudes mängelweise haftet, wenn der geschuldete Grenzwert erst durch das Zusammenwirken mit von fremder Hand verursachten Baumängeln verfehlt wird. Mit dem OLG Düsseldorf (IBR 2015, 661) könnte der AN dann als Gesamt- schuldner sowohl für die fachgerechte Behebung der eigenen als auch der von fremder Hand verursachten Mängel haften. Eine solche Haftung würde allerdings den Nachweis voraussetzen, dass das Bauwerk bereits im Zeitpunkt der Abnahme nicht ausreichend dicht war. Diesen Nachweis konnte der AG hier nicht führen. © id Verlag Klage auf Annahmeverzugslohn: Arbeitgeber hat Anspruch auf Kenntnis der Stellenangebote von Arbeitsagentur und Jobcenter D ieses Urteil des Bundesarbeitsge- richts (BAG) sollten Arbeitnehmer kennen, die gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen. Denn es zeigt auf, dass selbst nach einer erfolgreichen Klage auf Wiedereinstellung die darauf- hin verlangte Lohnzahlung für die Zeit zwischen Kündigung und Wiederein- stellung (Annahmeverzugslohn) nicht ohne Fallstricke ist. Ein Bauarbeiter hatte mehrere Kündigungen erhalten und musste schließlich wiedereingestellt werden. Für die Zwischenzeit hatte er keine Vergütung erhalten, die er nun aber von seiner Arbeitgeberin verlangte und einklagte. Die Arbeitgeberin verlangte allerdings ihrerseits im Wege einer Widerklage Auskunft über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter übermittelten Stellenangebote. Bestehe das Arbeitsverhältnis fort, müsse sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen, was er durch anderweitige Arbeit ver- dient habe und was er hätte verdienen können. Die Widerklage der Arbeitgeberin war in den Augen des BAG erfolgreich. Sie hatte einen Anspruch auf eine schriftliche Auskunft über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge unter Nennung von Tätigkeit, Arbeits- zeit, Arbeitsort und Vergütung. Sollte der Bauarbeiter Vermittlungsvorschläge abgelehnt haben, könne ihm folglich auch kein Annahmeverzugslohn mehr zustehen. Hinweis: Dieses Urteil bedeutet, dass Arbeitnehmer künftig Stellenangebote der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters aufbewahren sollten, um sie gegebenenfalls ihrem Arbeitgeber vorlegen zu können. Das ist – wie hier ersichtlich – wichtig, wenn es um die Nachzahlung von Geld geht. (Quelle: BAG, Urt. v. 27.05.2020 - 5 AZR 387/19) SCHOLTZ SOFTWARE 08861 / 910 999 0 info@scholtz.de www.scholtz.de seit 1989 Die Branchensoftware für das Holz- und Bautenschützer-Handwerk mit optimal aufbereiteten Hersteller-Preislisten und -Leistungsstämmen, u.a.: B2BAU Schützen & Erhalten · März 2021 · Seite 20 FACHBEREICHE I B UTENSCHUTZ Welches Syst m hat sich zum Schutz und zur Abdichtung von S ahlbeto bauteilen in Park äusern unterh lb der Beläge be- währt? Kannst Du uns re Les rn hierzu etwas mitteilen? Ja, Abdichtun n ch DIN 18533 an erdberührten Bauteilen haben sich in der xis als Schutz der Betonoberflächen b währt. Besonders zu betrachten sind hier die Arb itsund Betonierfugen. Bei Untersuchu gen an eschütz­ ten Bauteilen finden sich an diesen Stelle immer die höchsten Chlori ge­ halte. Da lässt darauf schließen, dass die Riss/Fugenbildung hier oberhalb der Annahmen aus der Bemessung liegen. Die Rissbreiten in Arbeits und Betonierfugen können durch technische Regelwerk und Laboruntersuchunge somit nicht zielsicher abgeschätzt werden. Derartigen Problembereichen begegnet man sinnvollerw ise mit eng geste kten Wartungs und Instandhal­ tu gsplänen. Bei Bauteilen unterhalb der Fahrbahnobe fläche ist dies mit einem vertretbaren Aufwa d nicht möglich! Fol lich sollt n Abdichtungsprodukte nach DIN 18533 weitere Anforderung n hin i tlich Rissüberbrückung rfülle . Di Lösung wären hier Abdichtungspro­ dukte mi zusätzlichen Eigenschaften hinsichtlich statisch r Rissüb rbrückung. Hier kön t die Prüfgr ndsätze zur Erteilung von allgemein n bauaufsicht­ lichen Prüfzeugnissen für Fugenab­ ichtunge in Bauteilen a s Beton mit hohem Wassereindringwiderstand im erdberührte Bereich (PGFBB Teil 1) genu zt werden (vergl.: https://www. abpfugenabdichtunge .d /PG.htm). Diese Produkte werden explizit für n Einsatz an Bauteilü gängen bzw. Baut ilfugen getestet. Es gilt den Vort il z nutze , dass Abdichtungssysteme genüber Oberflächenschutzsystemen längere Standzeiten aufweisen und somit wirtsch ftlicher sind. Weitere V rteile sind die Reduzierung r Anforderun­ g n an die Betonbauteile und Wegfall der Anforderungen für Wartung und Instandhaltung. Mit welcher Abdichtu gsbauweise lassen sich aufgrund Deiner Erfahrung die Anforderungen und der dauerhafte Schutz erfüllen? Hier haben sich flexibl polymermo­ difizierte Dickbeschichtungen (FPD) in den letz n Jahr n hervorgetan. Grund­ sätzlich ist dieser Stoff als Abdichtung mit abP als MDS für di Anwendung auf Beton geeignet. Di DIN 18533 definiert die Wasserei wirkungskla sen W1E (Bodenfeuchte/Nicht drückendes Wasser) und W4E (Spri zwasser am Wa dsockel). Neben den Anforderungen als MDS nach DIN 18533 erfüllt diese Produktgruppe die Anforderungen der PG FBB und ist dahe zur Abdichtung von B uteilübergä gen bzw. Bet arb itsfu­ ge ge ignet Danke Ralf für das Gespräch. Quellen 1. DBV-Heft 42: Au führungsvari nten für dauerhafte Bauteile in Parkbauten – Beispielsammlung (Januar 2019) I Bezug: Deutscher Beton- und Bautechnik- Verein e.V., Kurfürstenstraße 129, D-10785 Berlin, Telefon: 030 236096-0, Telefax: 030 236096-23, E-Mail: info@betonverein.de, Int rnet: www. betonverein.de 2. DBV-Merkblatt: Parkhäuser und Tiefgaragen (Januar 2018), Bezug: siehe zuvor 3. DBV-Rundschreiben 242 (September 2014), Bezug: siehe zuvor 4. DIN 18533 – Abdichtung für erdberührte Bauteile, Beuth Verlag GmbH, Saatwinkler Damm 42/43, D-13627 Berlin, Telefon: +49 30 2601-0, Telefax: +49 30 2601-1260, kundenservice@beuth.de, Internet: www.beuth.de Bildnachweise Titelbild: Betonsockelabdichtung mit FPD an einem Parkhaus, Remmers FV Leonhard Schenking, Neufahrn bei Freising Bild 1: Bauteile ohne Schutz, Arbeitsfuge abgedichtet [2] Bild 2: Schutz durch Oberflächenschutzsystem [1] Bild 3: Schaden am OS 5b-System, Ralf Kessens, Löningen Bild 4: Bauteile durch Schutz mit Abdichtung [2] Fachbereiche CavaStop 300 gegen feuchte Mauern Leicht zu verarbeiten und besonders langlebig ist die CavaStop 300 Horizontalsperre der Neisius Bautenschutz, und dazu ein deutsches Marken- produkt. Die ausgewogene Zusammensetzung aus verschiedenen Komponenten wie Imprägnier- stoffe, Spezialharze, Naturharze und Öle macht aus CavaStop 300 eine nahezu unverrottbare Kunstharzkautschuk-Isolierschicht, die in kürzester Zeit wasserundurchlässig ist. 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