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Erwerb eines Gebäudes mit Abbruchabsicht – Zur Entkräftung des Anscheinsbeweises D as Finanzgericht Münster hat zum Anscheinsbeweis, der bei Abbruch eines Gebäudes innerhalb von drei Jah- ren nach Anschaffung für einen Erwerb mit Abbruchabsicht spricht und damit den Sofortabzug der Abbruchkosten ausschließt, Stellung genommen. Der Erwerber eines objektiv tech- nisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes könne, wenn er dieses nach dem Erwerb abreiße, AfaA vornehmen und die Abbruchkosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen, sofern er das Gebäude ohne Abbruchabsicht erworben habe. Wenn er es hingegen in der Absicht erworben habe, es (teilweise) abzubrechen und anschließend grundlegend umzubau- en, seien der anteilige Restwert des abgebrochenen Gebäudes und die Abbruchkosten keine sofort abziehba- ren Werbungskosten, sondern Teil der Herstellungskosten des neugestalteten (umgebauten) Gebäudes. Eine Ab- bruchabsicht in diesem Sinn sei auch dann zu bejahen, wenn der Erwerber beim Erwerb des Gebäudes für den Fall der Undurchführbarkeit des geplanten Umbaus den Abbruch des Gebäudes billigend in Kauf genommen habe. Bei (Teil-)Abbruch des Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach der An- schaffung spreche ein Beweis des ersten Anscheins für eine Abbruchabsicht. Diesen könne der Steuerpflichtige durch einen Gegenbeweis entkräften, insbe- sondere der Art, dass es zu dem Abbruch erst aufgrund eines ungewöhnlichen, nicht typischen Geschehensablaufs gekommen sei. Nicht erforderlich sei der Vollbeweis des Gegenteils. Unwetterschäden steuerlich geltend machen D urch Sturm oder Unwetter entstandene Schäden können unter bestimmten Voraussetzungen als au- ßergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Es müssen alle Versicherungsmöglichkeiten ausge- schöpft worden sein. Eigenes Verschulden, Schaden- ersatzansprüche und Erstattungsmöglichkeiten dürfen nicht vorliegen. Es muss sich um einen existenziellen Gegenstand handeln, d. h. steuerlich begünstigt sind nur die Wiederbeschaffung oder Reparatur von existenziell notwendigen Gegenständen. Dazu gehören Wohnung, Möbel, Hausrat und Kleidung. Es muss ein unabwendbares Ereignis stattgefunden haben. Es muss sich um ein plötzliches und überraschend eintretendes Ereignis handeln. Dazu gehören z. B. Hoch- wasser, sintflutartiger Regenfall, Hagel, Orkan, Erdrutsch, ein plötzlicher und unerwarteter Grundwasseranstieg, ein Wasserrückstau in einer Drainageleitung aufgrund von Hochwasser. Nicht zu den unabwendbaren Ereignissen zählt ein allmählicher Grundwasseranstieg wegen höherer Niederschlagsmengen in einem Feuchtgebiet. Von der Summe der gesamten außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art, die in der Einkommen- steuererklärung geltend gemacht werden, zieht das Finanzamt automatisch die sog. zumutbare Belastung ab. Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. ©wirestock/freepik.com Schützen & Erhalten · Juni 2022 · Seite 39 STEUERBERATUNG Tiefschutz mit Bor info@lavtox.com www.lavtox.com Tel. 04153/ 22 82 BORACOL 20 auf Holz und Mauerwerk Vorbeugend gegen Pilze und Insekten. Bekämpfend gegen Echten Hausschwamm (lt. baua) baua Zulassung: DE-0010105-0000 - reines Borsalz: Keine Ausgasung von Wirkstoffen - Hohes Penetrationsvermögen - in trockenem Holz (ab 10% Holzfeuchte) - Einwandern in Trockenrisse aufgrund der niedrigen Oberflächenspannung. - Bei Frost Tiefschutz mit Bor info@lavtox.com www.lavtox.com Tel. 04153/ 22 82 BORACOL 20 auf Holz und Mauerwerk Vorbeugend gegen Pilze und Insekten. Bekämpfend gegen Echten Hausschwamm (lt. baua) baua Zulassung: DE-0010105-0000 - reines Borsalz: Kei e Ausgasung von Wirkstoffen - Hohes Penetrationsvermö en - in trockenem Holz (ab 10% Holzfeuchte) - Einwandern in Trockenrisse aufgrund der niedrigen Oberflächenspannung. - Bei Frost iefsc tz mit B r info lavtox.co www.lavtox.co Tel. 04153/ 22 82 f l r erk Vorbeugend gegen ilze und Insekten. Bekämpfen c t sschwamm (lt. baua) baua Zul ss : -0 1 5-0000 - rei s B r lz: i a v irkstoffen H tr ti r i trock nem H l l f t ) Einw nder in o i f r r i rigen berfl s a - i r st
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