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Schützen & Erhalten · Juni 2023 · Seite 12 FACHBEREICHE I HOLZSCHUTZ Die Schwelle liegt auf einem ca. 1,0 m hohen Natursteinsockel auf, um eine direkte Spritzwasserbelastung zu verhindern. Zusätzlich hatte man diese zum besseren Niederschlagsschutz komplett in Bitumenpappe eingewickelt (Bild 10). Es ist klar, dass diese Art von Feuchteschutz nicht funktionieren kann. Vielmehr wird das Rücktrocknungspoten- tial entscheidend behindert. Folglich ist die Schwelle komplett zerstört worden. Frühere Reparaturen mit Zementmör- tel ersetzen bereits an einer Stelle die Schwelle und simulieren die Borkenstü- cke an der Fassade (Bild 11). Hier wird deutlich, dass es bereits seit längerer Zeit Fäulnisschäden an der Schwelle gab. Zusätzlich mussten die aufgesetzten halbrunden Eichenstämme im unteren Gefachefeld erneuert werden. Dieses Bild 8: Feuchtespuren an der Schwelle weisen auf wasser- durchlässige Fassade (Borkenstücke) hin. Bild 9: Südfassade vom Hexenhaus vor der Sanierung Bild 10: Mit Bitumen eingewickelte Schwelle kann nicht vor Feuchte und Pilz­ befall geschützt werden Bild 11: Funktional und gestalterisch sehr fragwürdige Reparatur mit Zementmörtel an der Fassade Bild 12: Befall durch den Gewöhnlichen Nagekäfer im Eichensplintholz Bild 13: Weißfäuleschaden im Splint zwischen Borke und Kernholz fragwürdige Reparaturdetail zeigt, dass Sanierungsarbeiten ausschließlich von Experten ausgeführt werden müssen. Ein weiteres großes Problem wird an der Fassade an den angeschnittenen Ästen deutlich. Wenn nämlich halbrunde Eichenstämme mit Borke als Trag- oder Zierelemente verbaut werden, wird zwangsläufig Splintholz mit verwendet. Sämtliche Splinthölzer, auch das der Eiche, werden entsprechend der Norm DIN EN 350 der Dauerhaftigkeitsklasse DC 5 zugeordnet. D. h., diese Holzbereiche können ohne chemischen Schutz von Insekten und Pilzen zerstört werden. Aufgrund der exponierten Lage an der Fassade sind die klimatischen Bedingun- gen für die Ansiedlung dieser biotischen Schaderreger optimal (Bilder 12 und 13). Bei fortschreitender Zerstörung verliert die Borke die Haftung und fällt ab (siehe auch Bilder 10 und 11). Da eine chemische Behandlung der Splintbereiche als vor- beugender Schutz unter Beibehaltung der Borke so gut wie unmöglich ist, handelt es sich hierbei um „Verschleißelemente“, für die man turnusmäßige Reparaturen einplanen muss. Zusammenfassung Die Sanierung von Borkenhäusern ist und bleibt eine riesige Herausforderung. Gesicherte Erkenntnisse zum bautech- nischen Holzschutz können hier nicht

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