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Schützen & Erhalten · Juni 2023 · Seite 30 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE die Wandaufbauten und Fußbodenauf- bauten, insbesondere nach Umbauten oder wenn es sich um Modulbauweisen handelt. Daher wäre auch fraglich, wie sich hieraus Gewährleistungsansprüche regeln lassen. Weitere juristische und versicherungstechnische Aspekte wären zu berücksichtigen, was den Geschä- digten häufig gar nicht bewusst wäre. Was passiert bei Reparaturen oder wenn später dann doch mal getrocknet werden muss? Daher gäbe es bisher auch kein nutzbares Regelwerk für eine dauerhafte Abschottung. Auch wäre zu diskutieren, welche Materialien als dauerhafte Ab- schottung überhaupt geeignet wären. Aus ihrer Sicht nicht sicher umsetzbar und in keinem Falle eine Schadensbe- seitigung. Lasst uns drüber reden! Und zwar ausführlich. Den Referenten aber auch den Tagungsteilnehmern wur- de in der folgenden Podiumsdiskussion die Möglichkeit gegeben, Stellung zu beziehen und Fragen zu beantworten. So ging es zunächst um ein kurzes Statement zum bisher Gehörten. Als Zusammenfassung ihrer Vorträge hoben Silke Sous und Thomas Warscheid noch einmal hervor, dass es darum geht, gerade gering oder gar nicht belastete Fußbodenkonstruktionen zu erhal- ten, anstatt diese nur aufgrund einer Durchfeuchtung rückzubauen, wie ihre Beispiele auch belegen. Grundsätzlich Impressionen vom Deutschen Schimmelpilztag in Neuss: In Vorträgen erläuterten Silke Sous, Thomas Warscheid, Uwe Münzenberg und Stefan Betz ihre Ansichten rund um das Thema Abschotten und den Umgang mit mikrobiell belas teten, feuchten Bauteilen. In der anschließenden Podiumsdiskussion stellten sich die Referenten den Fragen aus dem Publikum und diskutierten miteinander, wie bei Feuchteschäden und mikrobiellen Belastungen mit den Bauteilen umgegangen werden kann. Dabei bestand Konsens darüber, dass eine Abschottung nur eine Sonderlösung nach umfangreicher Beratung sein kann.
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