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Schützen & Erhalten · Juni 2023 · Seite 31 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE sähen sie die Abschottung als eine Son- derlösung – was eindeutig befallen ist, wird ausgebaut. Auch für Stefan Betz und Uwe Mün- zenberg kann die Abschottung nicht die Regelsanierung sein. Aus ihrer Sicht wird der Schaden nicht behoben, sondern in neue Problemkreise verfrachtet. In der folgenden Diskussion ging es kurz um Beispiele, die für eine Abschottung als Sonderverfahren in Frage kommen würden. Wieder mit dem übereinstimmenden Tenor, dass dies nicht für Innenräume mit eindeutigen Schimmelschäden zutreffen würde. Auch bestand Einigkeit darin, möglichst viele Bauteile erhalten zu können, durch Bauteiltrocknung. Kritikpunkte des Publikums waren, dass Sachverhalte stark verkürzt oder zu stark vereinfacht dargestellt würden. Beispielsweise bei verdreckten Baustellen oder der Anwendung von Messmetho- den zur Schadensfeststellung. Oder bei der Bewertung juristischer oder versiche- rungstechnischer Aspekte. Auch wurde dringend darauf verwiesen, dass die Nutzerbefindlichkeiten bei gesundheitli- chen Fragestellungen nicht verharmlost werden dürfen. Zutreffend auch der Hin- weis aus dem Publikum, dass eine gute und umfängliche Beratung der Betrof- fenen durch Sachverständige zwingend erforderlich ist, um so eine nachhaltige Sanierungsplanung und Ausführung für alle Beteiligten umsetzen zu können. Dies wurde vom Podium mit Hinweis auf die Checkliste für Abschottungen des Netzwerks Schimmelpilzberatung Deutschland quittiert. Was auch einen Kommentar zum Thema „Merkantilen „Minderwert“ aufrief. Unkonkret blieb es bei der Frage, wie denn nun eine baupraktikable Lösung aussehen könnte. Auch wenn Einigkeit darüber besteht, dass ein Schimmelscha- den ausgebaut wird, scheint nicht klar zu sein, ab wann eine Besiedlung mit Mik- roorganismen auch als Schaden gewertet wird und ob hierbei die Schadensursache eine Rolle spielen soll, beispielsweise die Neubaufeuchte in Kombination mit der dreckigen Baustelle. Gerade bei dieser Frage kommt dann auch wieder der Pumpeffekt ins Spiel, doch hier ver- weisen die Referierenden auf laufende Forschungsvorhaben und wir dürfen uns auf kommende Vorträge freuen. Gern auch auf weitere Diskussionen in diesem Format beim Deutschen Schimmelpilztag! Große Einigkeit zur Bedeutung der Abschottung im Schadensfall Fazit aus Vorträgen und Podiumsdiskus- sion: 1. Es gibt keinen Grund, Fußböden aus hygienischer Sicht auszubau- en, die keinen Schimmelschaden zeigen. Hier sind technische Maßnahmen wie eine Bauteil- trocknung und Ertüchtigung der Konstruktion die Methoden der Wahl! 2. Für Bauteile mit einem Schim- melschaden wird die Ausbau- empfehlung ausgesprochen. Die überwiegende Zahl der Sachver- ständigen wird sich hierzu auch weiterhin an die Schadensdefi- nition des Schimmelleitfadens halten. Inwieweit abweichende Bewertungen durch Vergleichs­ proben zur Hintergrundbelas­ tung oder eine Vorschadenssitu- ation eine Rolle spielen werden, wird die Baupraxis zeigen und aufmerksam verfolgt. 3. Soll eine Abschottung statt Rückbau erfolgen, ist dies eine Sonderleistung, die nach ein- gehender Beratung der Betrof- fenen durch den begleitenden Sachverständigen zu vertreten ist. Der Umgang mit gering besiedelten Bauteilen wird zukünftig mehr als bisher im Fokus stehen, insbesondere der Erhalt gering bis erhöht besiedelter Fußboden- konstruktionen unterhalb des bisher definierten Schadensniveaus. Was ist hier vertretbar unterhalb eines eindeutigen Schadens? Muss hier den Nutzergrup- pen eine deutlich größere Bedeutung zugewiesen werden? Und spielen hier bisher nicht erfasste Bio-Parameter oder der Pumpeffekt die Hauptrolle? Reminder Checkliste Wenn nun doch als Sonderleistung eine Abschottung erfolgen soll, dann hier noch einmal ein Auszug (4) aus der Checkliste des Netzwerks Schimmelpilz- beratung Deutschland… ■ Bauwerksabdichtung, Feuchte- & Schimmelsanierung ■ Natursteinsanierung & Natursteinkonservierung ■ Risssanierung mit dem Ruberstein® Spiralankersystem ■ Mauerwerksverfestigung ■ Oberflächenreinigung & Fassadenschutz BAUTENSCHUTZ SANIERUNG DENKMALPFLEGE RUBERSTEINWERK GmbH Michelner Str. 7-9 09350 Lichtenstein/Sachsen Tel. 037204 - 6350 Fax. 037204 - 63521 info@ruberstein.de Ihr kompetenter Hersteller von Spezialbaustoffen für: www.ruberstein.de www.spiralankersystem.de

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