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BETRIEBSWIRTSCHAFT Die mobile Zeiterfassung und ihre Hindernisse D ie digitale Welt ist nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken und ihre Auswirkungen treffen wir in allen Lebensbereichen an. Ob in der Freizeit oder im Berufsle- ben, die digitale Entwicklung schreitet in immer größeren Schritten voran. Wurde noch vor nicht allzu langer Zeit in allen Medien über das Thema der Digitalisierung 4.0 gesprochen, ist heute das Thema der künstlichen Intelligenz aktuell. Von nicht so schlimm bis hin zur Revolution des Berufslebens, sind hierbei alle Meinungen vertreten. Schaut man sich allerdings die kon- kreten Entwicklungen in den einzelnen Gewerken des Handwerks in den letz- ten Jahren an, so kann man leicht den Eindruck gewinnen, dass in einzelnen Bereichen des Handwerks noch überwie- gend „oldschool“ praktiziert wird. Auch wenn die Besinnung auf alte Werte eine durchaus positive Eigenschaft sein kann, sollte dies nicht den Blick für solche Entwicklungen trüben, die dem Betrieb und seinen Akteuren, einen wie auch immer gearteten Vorteil verschaffen können. Und dies trifft insbesondere auf die mobile Zeiterfassung zu. Die mobile Zeiterfassung und die dafür erforderlichen technischen Voraus- setzungen, wie die passende Erfassungs- geräte und die Anbindung an die tech- nische Software mit den entsprechenden Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung, ist im Handwerk ein alter Hut. Dessen ungeachtet ist die mobile Zeiterfassung nach wie vor noch nicht der Regelfall. In vielen Betrieben werden die Bau- stellenstunden immer noch manuell, d. h. schriftlich erfasst. Manchmal sogar in doppelter Form. Einmal die Stundenerfassung als Grundlage der Lohnabrechnung und ein weiteres Mal im Rahmen der Erfassung der Baustellenstunden für die Nachkal- kulation. Interessantes Phänomen hierbei, dass es bei der Summierung der Baustellenstunden und Zuordnung zu einem Mitarbeiter, zu den von diesem Mitarbeiter geschriebenen Stunden für die Lohnabrechnung, nicht selten zu Abweichungen kommt. So können diese Abweichungen u. a. dazu führen, dass die für die Nachkal- kulation zu Grunde liegenden Stunden eigentlich zu niedrig ausfallen und ein falsches Ergebnis ausgewiesen wird. Auch führt die Klärung der eben beschriebenen Abweichungen zu einem personellen Mehraufwand. Ein weiterer Nachteil der händischen Erfassung der Mitarbeiterstunden be- steht im zeitlichen Verzug der Zuordnung der Stunden. Werden die Arbeitsstunden erst am Ende der Woche oder vielleicht sogar noch später geschrieben, dann ist eine zeitnahe Bewertung der Baustelle nur noch bedingt möglich. Einen Grund in der schleppenden Umsetzung der mobilen Zeiterfassung kann sicherlich darin gesehen werden, dass deren Akzeptanz nicht bei allen Mitarbeitern gegeben ist. Die mobile Zeiterfassung wird als Kontrollinstrument wahrgenommen und nicht als Arbeitsmittel. Gerne werden dann auch gelegent- lich auftretende technische Probleme, wie eine fehlende Datenübertragung aufgrund schlechter Netzabdeckung, als Bestätigung für deren „Unpraktikabili- tät“ angesehen. In Einzelfällen hat die fehlende Ak- zeptanz auch schon dazu geführt, dass Betriebe nach einiger Zeit der mobilen Zeiterfassung zur alten manuellen und schriftlichen Zeiterfassung zurückgekehrt sind. Dann wurde nicht nur viel Geld „ver- brannt“, sondern auch die Akzeptanz für andere Organisationsmaßnahmen weiter verringert. Unter Berücksichtigung aller Her- ausforderungen, die mit der Einführung einer mobilen Zeiterfassung verbunden sind, gibt es auf politischer Ebene deut- liche Bestrebungen, eine Pflicht für die digitale Zeiterfassung zu erlassen. Also nicht nur, wie bereits aktuell, die Pflicht einer Zeiterfassung aller Mitarbei- ter, sondern dies zwingend in digitaler Form. Die Betriebe wären somit gut bera- ten, dieses Thema ganz oben auf die zukünftige Prioritätenliste zu setzen. Es schreibt für Sie: Diplom-Betriebswirt Wolfgang Krauß Seit über 25 Jahren in der betriebswirtschaftlichen Beratung von Handwerks­ betrieben tätig Kolbing 35 · 83556 Griesstätt Telefon: (08039) 9097220 Mobil: (0172) 7499102 E-Mail: wolfgangkrauss-beratung@ t-online.de Internet: www.beratungfuershandwerk.de www.die-erfolgswerker.de Es schreibt für Sie: RA Andreas Becker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Nienburger Str. 14a · 30167 Hannover Telefon: (0511) 1231370 Telefax: (0511) 12313720 E-Mail: info@becker-baurecht.de Internet: www.becker-baurecht.de Schützen & Erhalten · Juni 2023 · Seite 37

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