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Aktuelles zu den WTA-Merkblättern INTERNATIONAL INFORMATIONEN Merkblatt 11 – 2 Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase Ausgabe: 04.2023/D Kurzfassung Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellun- gen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen; ist daher frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Bau- denkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutz- technische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet. Merkblatt 11 – 3 Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung Ausgabe: 04.2023/D Kurzfassung Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das vorliegende Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungspha- sen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grau- er Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten wer- den können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahin- gehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestand- teile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestands- schutzes zu beachten. Schützen & Erhalten · Juni 2023 · Seite 67

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