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Das „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten, eine weitere Än- derung zum 1. Januar 2023. Das Gebäudeenergiegesetz ist eine Zusammenfassung von Energie- einspargesetz (EnEG), Energie- einsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmege- setz (EEWärmeG) zu einem ein- heitlichen Regelwerk. Es wurde 2020 erstmals eingeführt, zum 1.1.2023 novelliert und soll zum 01.01.2024 nochmals fortge- schrieben werden, um die Be- schlüsse des Koalitionsvertrages und des Entlastungspaketes um- zusetzen. Das Thema Gebäudeenergiegesetz und das anstehende Verbot von Öl- und Gasheizungen hat das Bu- FAS-Vorstandsteam veranlasst, ei- nen Vortrag am Ende der Tagung einzufügen, Titel: „Bauen im Be- stand – GEG - Wohin?“. Als Refe- rent konnte dafür Dipl.-Ing. Steffen Zimmermann, staatlich anerkannter Prüfsachverständiger für energeti- sche Gebäudeplanung, gewonnen werden. In einem 30-minütigen Vortrag wird der Experte all denen, die es interessiert, den aktuellen Stand der Gesetzgebung im Über- blick vermitteln. Hintergrund: Wer neu bauen oder ein Bestands- gebäude modernisieren möchte, kommt um das neue Gebäudeener- giegesetz nicht herum. Dabei geht es um eine Bündelung der energeti- schen Anforderungen an Gebäude. Im Fokus stehen der sparsame Um- gang mit Energie und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zur Wärme- und Kälteversorgung. Da- bei müssen die Regelungen sowohl bei Neubauten als auch bei Moder- nisierungen beachtet werden. Dreh- und Angelpunkt ist es, die Auswirkungen des Energiebedarfs von Gebäuden auf die Umwelt zu begrenzen. Seit 2013 blieben die energetischen Anforderungen an den Gebäudebestand in etwa un- verändert. Nunmehr soll es weit- reichendere Austausch- und Nach- rüstpflichten geben, welche die Abkehr von fossilen Energieträgern beschleunigen sollen. Übrigens: „Bedingte Anforderungen“ müssen erfüllt werden, wenn das Gebäude modernisiert werden muss. GEG-Regelungen für Bestands- gebäude Zusammengefasst sind die wich- tigsten Regelungen: Sanierung Austausch alter Heizungsanlagen auf Basis fos- siler Energieträger Dämmstandards und -vorschriften Energieausweispflicht Eines ist gewiss: Die Energiewen- de, das neue GEG und die konti- nuierlich steigenden Energiekosten machen eine Modernisierung von Bestandsgebäuden interessant und sinnvoll. „Update“ zum GEG: Energetische Sanierung - die neuen Regelungen für Bestandsgebäude Schützen & Erhalten · Juni 2023 · Seite 79

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