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Schützen & Erhalten · September 2022 · Seite 10 FACHBEREICHE I HOLZSCHUTZ gnierung eingebaut werden (z. B. Eichenkernholz oder Robinie). Aus Kostengründen für eine Hilfskon- struktion kaum zu rechtfertigen. 2. Sofern Nadelholz verbaut wird, kann eine Kesseldruckimprägnierung einen Pilzbefall bzw. eine Holzschä- digung verhindern. Auch dies ist aus Kostengründen und auch aus ökolo- gischer Sicht nicht zu vertreten. 3. Durch den Planer wird eine Kontrol- le und ggf. die Erneuerung der Hilfs- konstruktion einkalkuliert. Dies wäre eine wirtschaftliche und ökologische Alternative zu den Punkten 1 und 2. Sofern man sicherstellen kann, dass die Feuchteexposition am Holz nur eine kurze Zeit andauert, ist in den Gebrauchsklassen 3 (3.1 und 3.2) und 4 mit keinem Bauschaden zu rechnen. Hier hält sich die DIN 68800 bezüglich eines genauen Zeitfensters sehr zurück. An verschiedenen Stellen wird von ei- nigen Monaten gesprochen. Lediglich im Kommentar zum Punkt 4.2.2 in der DIN 68800, Teil 1, wird darauf hinge- wiesen, dass erfahrungsgemäß in einem Zeitraum von bis zu 4 Monaten noch keine Bauschäden zu erwarten sind. Aus dem Grund hat das Fundament einer Notsicherung, welches aus nicht impräg­ niertem Nadelholz besteht, durchaus seine Berechtigung (Bild 4). Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Konstruktion in der Gebrauchsklasse 4 mindestens nach 4 Monaten zurückge- baut oder einer Bewertung unterzogen wird. Sind längere Standzeiten (Jahre) ab- sehbar, so hat der Planer die Notstützen so zu gestalten, dass diese über die Zeitdauer den Ansprüchen genügen. In dem Fall wurden die Stützenfüße vom Erdboden abgekoppelt (Bild 5) und es wurde vorbeugend imprägniertes Nadel- holz eingesetzt. Entscheidend ist jedoch die Form der Imprägnierung. Sofern es sich um Nichtdruckverfahren handelt, werden Eindringtiefen von nur wenigen Milli- metern erreicht (Eindringtiefenklasse NP 1 bis 3 (4)). Erst ab einer Eindring- tiefenklasse NP 5 wird das gesamte Splintholz durchtränkt. Hierfür ist ein Kesseldruckverfahren notwendig. So hat es wenig Sinn, ein horizontales Bauteil einer frei bewitterten Stützkonstruktion, welches der Gebrauchsklasse 3.2 zuge- ordnet wird, nur im Nichtdruckverfahren zu behandeln. Über horizontale Risse an der Oberseite gelangt Feuchtigkeit in das Bauteil und „unterwandert“ die nur wenige Millimeter imprägnierte Randzone. Zudem lagern sich Schmutz- partikel in den Rissen ab und es wird dort ein Mikroklima geschaffen, welches der Gebrauchsklasse 4 zuzuordnen ist (Bild 6). Aus dem Grund sind horizontal angeordnete und frei bewitterte Not- abstützungen aus Nadelholz, die über Jahre ihre Funktion erfüllen sollen, im Kesseldruckverfahren zu imprägnieren. Grundsätzlich sind Notsicherungen nur für eine geringe Standzeit ausgelegt. Ungeplante Bauverzögerungen können zu einer ungewollten und jahrelangen Nutzung der Hilfskonstruktion führen. Dann ist es nur eine Frage der Zeit, wann sich ein Bauschaden (Bild 7) entwickelt und eine Notsicherung der Notsicherung erforderlich wird. Besonders sensibel sollte man beim Einsatz von hölzernen Notsicherungen vorgehen, die in Kontakt mit einem vitalen Pilzbefall kommen können. In der Praxis ist oft zu beobachten, dass aufgrund eines drohenden Einsturzes schnell provisorische Notstützen einge- baut werden. Wenn aus der schnellen Notlösung ein Dauerzustand wird, ist der Pilz in der Lage das zusätzliche Nah- rungsangebot in Form der Notstützen für sich zu nutzen (Bilder 8 und 9). Über Gebrauchsklassenzuordnungen braucht man sich an diesen Stellen dann keine Gedanken mehr zu machen. Ist es zeitnah nicht möglich (die Grün- de hierfür können sehr unterschiedlich sein) dem Pilzbefall durch Rückbau geschädigter Holzbauteile oder Beseiti- gung der Feuchtequellen, wirksam zu begegnen, so sollten Notstützen aus Stahl zum Einsatz kommen. Literatur: [1] Musterbauordnung, Fassung Nov. 2002 mit Änderung vom 27.09.2019 [2] Glauner, Grosser, Melcher, Plarre – Praxiskommentar zur DIN 68800 Teile 1 bis 4, Beuth Verlag GmbH, Ausgabe 2022 Bildernachweis: Bilder 1 bis 9: Ing.- Büro E. Flohr GmbH, Dessau Bild 9: Befall durch Braunen Kellerschwamm (Fruchtkörper) erfordern 2 Phasen der Notsicherung. Die linke helle Stütze sichert die Notsicherung.

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