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Es schreibt für Sie: Diplom-Betriebswirt Wolfgang Krauß Seit über 25 Jahren in der betriebswirtschaftlichen Beratung von Handwerks­ betrieben tätig Kolbing 35 · 83556 Griesstätt Telefon: (08039) 9097220 Mobil: (0172) 7499102 E-Mail: wolfgangkrauss-beratung@ t-online.de Internet: www.beratungfuershandwerk.de www.die-erfolgswerker.de BETRIEBSWIRTSCHAFT Betriebsübernahme – ein Erfahrungsbericht Teil 1 E s ist keine neue Erkenntnis, dass viele Handwerksbetrieb aus Alters- gründen schließen werden, ohne dass im Vorfeld ein geeigneter Nachfolger bzw. Käufer/Übernehmer gefunden werden konnte. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen der bekannte demografische Faktor als auch der Umstand, dass die Übernahme von Verantwortung und auch das mit der Betriebsführung verbundene Risiko für viele als „nicht lohnenswert“ angesehen wird. Selbst in Zeiten, in denen die Zu- kunftsaussichten für das Ausbauhand- werk durchaus positiv sind. Natürlich ist eine Betriebsübernahme auch immer mit Risiken verbunden, aber einige davon können im Vorfeld bereits reduziert werden. So ist schon einmal generell genü- gend Zeit für eine Übernahme einzu- planen, da viele Dinge im Vorfeld erst einmal qualifiziert abgeklärt werden sollten. Und dies ist keine Angelegenheit von 2 oder 3 Monaten. Der Prozess einer Betriebsübernahme, angefangen vom ersten Anbahnungsge- spräch bis zur konkreten Umsetzung, wo es zum Vertragsabschluss kommt, kann sich schnell einmal über ein bis zwei Jahre ziehen. Es fängt eigentlich immer ganz harmlos an. Man hat erfolgreich seine Meister- prüfung geschafft und bereits während der Meisterschulzeit wird man angespro- chen, ob man nicht nach der Prüfung Interesse hat, in dem einen oder anderen Betrieb anzufangen. Diese Ansprache erfolgt dann zufäl- ligerweise von einem externen Referen- ten, der nebenbei selbst Unternehmer ist, oder über den Fachlehrer, der über einschlägige Kontakte verfügt. Oder auch vom bisherigen Betrieb, in dem man bereits als Geselle gearbeitet hat. In diesen Gesprächen werden schon einmal die zukünftigen Perspektiven aufgezeigt bis hin zur Übernahme. Nach dem Erstgespräch erfolgt, nach einiger Überlegungszeit, ein Zweitge- spräch. In diesem Zweitgespräch wird dann tiefer erörtert, wie man in der Phase des Orientierungsprozesses weiterverfahren will. Und spätestens jetzt wäre es ein guter Zeitpunkt, sich über nachfolgende Punkte einige tiefergehende Gedanken zu machen, um die richtigen Fragen zu formulieren. Die eigene Person betreffend Unternehmertum kann bedauerlicher- weise nur selten erfolgreich in Teilzeit wahrgenommen werden. Insbesondere in der Anfangszeit einer Übernahme, in der man anfängt, den nunmehr eigenen Betrieb überhaupt richtig kennenzulernen, ist dies mit einem erheblichen persönlichen Zeitauf- wand verbunden. Einen als Arbeitnehmer gewöhnten 8-Stunden-Tag mit geregeltem Ur- laubsanspruch und Freizeitausgleich ist in dieser Phase in der Praxis eher selten zu finden. Da muss dann auch das gesamte per- sönliche Umfeld mitspielen, angefangen von der Familie, Partnern oder auch dem Freundeskreis. Und das nicht nur für einen temporären Zeitraum. Selbstkritisch sollte man sich auch die Frage stellen, ob man denn wirklich geeignet ist, einen Betrieb zu führen. Dies betrifft sowohl den fachlichen als auch den sozialen Bereich. Auch wenn die Meisterschulen versuchen, ihren Schülern während der Ausbildungszeit möglichst viele Grundla- gen zu vermitteln, so kann dies natürlich nur ein Basiswissen sein. Praktische Erfahrung ist nun mal durch nichts zu ersetzen. Einem Über- nehmer, der zum Zeitpunkt der Übernah- me noch nicht über dieses Praxiswissen verfügt, wird daher auf fremdes Know- how angewiesen sein. Häufig wird hierbei eine Konstellation der Firmenübergabe gewählt, in der der bisherige Unternehmer dem Übernehmer noch eine gewisse Zeit als Ansprechpart- ner zur Verfügung steht. Sei es als externer Berater mit einem Beratervertrag oder auch als befristeter angestellter Mitarbeiter. Diese gemein- same Zeit soll dann genutzt werden, um den neuen Inhaber bei den Altkunden einzuführen und um sich einen Überblick über die betrieblichen Gegebenheiten zu verschaffen. Eine auf den ersten Blick sicherlich sinnvolle Variante. Probleme kann es in diesem Zusam- menhang geben, wenn der Übergeber nach der Übergabe, trotz Beratervertrag oder anderweitiger Entlohnung, sein „Lebenswerk“ mit der Übergabe als erfüllt ansieht und die Motivation für Es schreibt für Sie: RA Andreas Becker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Nienburger Str. 14a · 30167 Hannover Telefon: (0511) 1231370 Telefax: (0511) 12313720 E-Mail: info@becker-baurecht.de Internet: www.becker-baurecht.de Schützen & Erhalten · September 2022 · Seite 28

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