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Schützen & Erhalten · September 2022 · Seite 8 FACHBEREICHE I HOLZSCHUTZ Das heißt, werden Notsicherungen aus- geführt, sind diese, entsprechend der DIN 68800, Teil 1, Kommentar zu Punkt 5.1, einer Gebrauchsklasse zuzuordnen und Bestandteil einer Ausführungsplanung. Der Planer ist gut beraten, seine Festle- gungen (konstruktive Details, Holzart, vorbeugender chemischer Holzschutz incl. Einbringverfahren) nachvollziehbar zu dokumentieren. Denn zwischen der geplanten Ausführung und der prak- tischen Umsetzung bestehen oftmals große Unterschiede. In dem Fall kann der Planer nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Mängel bei der Ausführung entstanden sind. Bei den meisten Notabstützungen an und in Gebäuden, welche tempo- räre Maßnahmen darstellen, ist eine Gebrauchsklassenzuordnung nur von untergeordneter Bedeutung bzw. wird der Gebrauchsklasse 0 zugeordnet. An- ders verhält es sich mit Notabstützungen, die, geplant oder ungeplant, längere Zeit am Gebäude verbleiben. In dem Fall kann eine Gefährdung der Holzbauteile vorliegen, wenn nach DIN 68800, Teil 1, Punkt 3.9, durch holzschädigende Organismen die Holzeigenschaft verän- dert wird. Besteht also die Möglichkeit, dass Pilze und Insekten die Holzstruktur soweit beeinträchtigen, dass eine be- stimmungsgemäße Nutzung nicht mehr gegeben ist, sprechen wir von einem Bauschaden. Ein wirksames Mittel, um die Gefahr eines möglichen Bauscha- dens zu bewerten, ist die Zuordnung der Holzbauteile zu Gebrauchsklassen. Diese stellen eine Klassifikation der Einbausituation von Holz in Abhängig- keit der Umgebungsbedingung dar. Im Normenwerk DIN 68800 sind konkrete bauliche und chemische Maßnahmen beschrieben, die der Einbausituation gerecht werden und das Holzbauteil vor einem Bauschaden schützen. Wie zuvor bereits erwähnt, werden temporäre Notabstützungen in der Regel der Gebrauchsklasse 0 zugeordnet. Eine ca. 2 Jahre existierende Notsicherung eines Tonnengewölbes im Erdgeschoss einer Burg (Bild 2) besteht aus chemisch ungeschütztem Kiefern- und Fich- tenholz. Obwohl es möglich ist, dass holzzerstörende Trockenholzinsekten die Konstruktion befallen können, ist ein Bauschaden und damit ein Versagen Bild 4: Kurzzeitige Anordnung der Lagerhölzer einer Notsicherung ohne Beachtung des konstruktiven und chemischen Holzschutzes Bild 5: Fundamente einer für lange Zeit geplanten Notsicherung (Detail aus Bild 1) Bild 6: Schichtpilz am imprägnierten Rähm einer Notsicherung unter der Erkerkonstruktion
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