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Schützen & Erhalten · September 2023 · Seite 11 FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ Was geht? Und wenn es geht – wie? Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (DIBt) – was bedeutet das für die Praxis? D er Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits im Jahr 2013, dass viele nationale Regelwerke nicht EU-konform sind. Deutschland wurde aufgefordert, seine Regelwerke EU-kon- form zu überarbeiten bzw. auf Basis der harmonisierten EU-Normen zu arbeiten. Hintergrund war, dass für geltende harmonisierte europäische Normen national keine Zusatzanforderungen gestellt werden dürfen . Hiervon betrof- fen war auch die Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (RiLi SIB) des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb), nach der die Betoninstandsetzung in Deutschland geregelt wurde. Auf Basis der Richtli- nie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (RiLi SIB) wurden alle Betoninstandsetzungsprodukte geprüft und zertifiziert. Der Anwender konnte durch Ü-Zeichen auf den Produkten erkennen, dass das Produkt die An- forderungen nach der RiLi SIB erfüllt. Nach Ablauf der Übergangsfrist durften für Betoninstandsetzungsprodukte seit 2016 keine allgemeinen bauauf- sichtlichen Prüfzeugnisse (abP´s) und Ü-Zeichen mehr ausgestellt werden. Durch die maximale Geltungsdauer von 5 Jahren sind somit spätestens seit 2021 keine gültigen Prüfzeugnisse für Betoninstandsetzungsprodukte mehr vorhanden. Was bedeutet nun das neue techni- sche Regelwerk für ausführende Unter- nehmen? Auf diese Frage versuche ich im Interview mit Dipl. Ing. Ralf Kessens, Produktmanagement Bautenschutz der Remmers GmbH, Antworten zu finden. Was waren die Auswirkungen des EuGH Urteils? Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde es not- wendig, die nationalen Regelwerke zu überarbeiten. Basis hierfür mussten die harmonisierten Teile 1-7 der EN 1504 „Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Beton- tragwerken“ sein, in der europaweit Betoninstandsetzungsprodukte geregelt sind. Die europäische Norm umfasst nahezu alle Bereiche des Betonschutzes sowie der Betoninstandsetzung und gilt in der gesamten Europäischen Union. Die DIN EN 1504 vereinheitlicht die Begriffe sowie Prüfverfahren und baut technische Hemmnisse ab. Ebenso soll die Norm den freien Warenverkehr auf europäischer Ebene vereinfachen. Alle unter diese Norm fallenden Instand- setzungsprodukte müssen seit dem 1. Januar 2009 das CE-Kennzeichen tragen und das Konformitätsnachweisverfahren durchlaufen. Ralf, kannst Du unseren Lesern kurz den Werdegang zur Schaffung der Techni- schen Regel zum „Instandhaltung von Betonbauteilen“ vorstellen? Der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) entwickelte eine angepasste Richtlinie unter dem Titel „Instandhaltung von Betonbauteilen“. Dieses Regelwerk umfasste fünf Teile in der die Bereiche Planung, Produktmerkmale, Ausführung, Prüfverfahren und Nachweisverfahren beschrieben wurden. Nach Veröffentli- chung des Gelbdrucks kam es zwischen dem DAfStb und der Deutschen Bauche- mie schnell zu einer unterschiedlichen Einschätzung. Die Deutsche Bauchemie vertrat den Standpunkt, dass auch der Es schreibt für Sie: Rainer Spirgatis Fachbereichsleiter Bautenschutz DHBV Plinderheide 2b, 48291 Telgte Telefon: (02504) 72842 Mobil: (0151) 14164503 NEU E-Mail: spirgatis@dhbv.de

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