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Schützen & Erhalten · September 2023 · Seite 14 FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ auszuführen. Im Gewährleistungsfall kann das ausführende Unternehmen dann aber nicht in die Verantwortung genommen werden. Ralf, was hat sich an der grundlegenden Vorgehensweise bei der Instandhaltung von Betonbauwerken geändert? In Deutschland waren wir es gewohnt, für ein Betoninstandsetzungsprodukt auf Grundlage der RiLi SIB ein abP zu erhalten. Das Produkt wurde dann mit einem Ü-Zeichen versehen. Wenn überhaupt wurde eine Abstufung in einige Klassen vorgenommen, wie zum Beispiel im Mörtel mit den Klassen M1, M2 oder M3. Anhand des Ü-Zeichens und ggfs. der Klassen konnte man dann die Anforderungen sehr schnell definieren und abgleichen. Nachteil war, dass viele nachgewiesene Eigenschaften für den jeweiligen Anwendungszweck gar benötigt wurden bzw. Produkte für gewisse Anwendungszwecke nicht optimiert werden konnten. Um die geänderte Vorgehensweise zu verstehen, kann man sich am einfachsten zunächst einmal das europäische Regel- werk, die EN-Normen anschauen. In den EN-Normen werden Leistungsanforde- rungen für Produkte definiert. Dem Her- steller wird es überlassen, festzulegen, welche dieser Leistungsanforderungen er abprüft und erfüllt. Ihm wird aber auf- erlegt, seine Leistung zu erklären. D.h. zu jeder CE-Kennzeichnung auf Basis einer harmonisierten europäischen Norm gehört auch die jeweilige Leistungser- klärung. Anhand der Leistungserklärung kann der Verwender überprüfen, ob das Bauprodukt den Anforderungen des Bauwerks erfüllt. Um dieses System in der TR Instand- haltung wieder zu finden, kann man sich am besten die Betonersatzmörtel (Tabelle C2 und C3 – TR Instandhaltung Teil 2) anschauen. Hier werden die Expositi- onsklassen definiert. Hinter den Expositi- onsklassen stecken die Einwirkungen auf das Bauteil. Für jede Expositionsklasse werden Leistungsmerkmale und Prüfver- fahren beschrieben. Und jetzt zur Problematik, die auch für das ausführende Unternehmen sehr wichtig sein kann: In vielen Ausschreibungen finden wir den Hinweis: „Das Produkt muss die Anforderungen der Tabelle C2/C3 der TR Instandhaltung erfüllen“. Dabei kann es durchaus sein, dass ein Betonersatzpro- dukt nicht alle Anforderungen der o.g. Tabelle erfüllt, es macht zum Beispiel keinen Sinn, einen Mörtel, der für die Altbetonklasse A2 bestimmt ist, auf die Leistungsmerkmale der Expositionsklasse XDYN prüfen zu lassen, da es wahr- scheinlich nie bei gleichzeitiger dynami- scher Belastung appliziert wird. Analog dazu lassen sich so Betonersatzmörtel beliebig anhand der Expositionsklassen abstufen. Und so kommt man auch hier nicht umher, die Leistungsmerkmale mit den Anforderungen des Bauwerks abzugleichen, ähnlich wie man es bei dem europäischen System machen muss. Ausblick Nach Ansicht von Ralf Kessens wird sich zeigen, ob die TR Instandhaltung EU-konform ist: „Es laufen momentan in zwei Bundeländern durch Hersteller Normenkontrollverfahren, deren Aus- gang es abzuwarten gilt. Ungeachtet dessen startet bald die Überarbeitung der EN 1504. Ziel ist es bis 2028 eine überarbeitete Norm zu entwickeln, in de- nen die Interessen aller Mitgliedsstaaten Berücksichtigung finden. Deutschland sollte sich mit allen Beteiligten zusam- mensetzen und einen seriösen Vorschlag in den Normungsprozess einbringen. Ziel muss es auf jeden Fall, eine einheitliche europäische Normung voranzutreiben, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet.“ Ralf Kessens betont, „dass dazu seitens der nationalen Verbände viel gegenseiti- ges Verständnis und eine hohe Kompro- missbereitschaft notwendig sein wird.“ Und diese Kompromissbereitschaft wird Deutschland auch im europäischen Nor- mungsprozess gegenüber den anderen Mitgliedstaaten zeigen müssen. Quellen 1) Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (DIBT) 1.1: https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/ Dokumente/Referat/I4/TR_Instandhaltung_Betonbauwer- ke_Teil1.pdf 1.2: https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/ Dokumente/Referat/I4/TR_Instandhaltung_Betonbauwer- ke_Teil2.pdf 2) Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestim- mungen (MVV TB) chrome-extension://efaidnbmnn- nibpcajpcglclefindmkaj /https://www.dibt.de/fileadmin/ dibt-website/Dokumente/Referat/P5/Technische_Bestim- mungen/MVVTB_2023-1.pdf Fotos: Rainer Spirgatis, Telgte Fotos: Autor Rissbilder Interview- partner Ralf Kessens

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