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Ein tragisches Unglück fällt aus dem Büroalltag des Sachverständigen. In einem Kindergarten hat sich ein Kind in einem Geländer stranguliert. Das Bauteil bestand aus Holzwerkstoff- platten, die zu Freiformen zugeschnit- ten waren. Das Bauteil entsprach in Höhe, Stababständen, und so weiter den gängigen Anforderungen. Die Ein- haltung der Regelwerke hat das Un- glück nicht verhindert. Braucht es also mehr oder andere Regeln? Ist es folg- lich richtig und notwendig, dass neben den Bauordnungen und ihren Ausfüh- rungsverordnungen zahlreiche Regel- werke für Arbeitsstätten, Schulen, Kin- dergärten, Versammlungsstätten und so weiter zusätzliche Anforderungen an Geländer formulieren? Nach einem solchen Unglück verstummt die For- derung sich volksnah gebender Politi- ker, ob nicht weniger Baunormen das Bauen vereinfachen könnten, mehr Wohnungen ermöglichen würden, Ar- beit und Wohlstand schaffen, Politik- verdrossenheit mindern würden und so weiter. Arbeitsgruppen werden ge- gründet, dicke Papiere veröffentlicht, die Liste der Vorschläge bleibt vage. Vielleicht gibt es gar nicht zu viele Bau- normen, sondern nur die falschen? Werden die zahlreichen Regelungen den Anforderungen der Baupraxis gerecht? Insbesondere einer Baupra- xis, die sich zu mehr als der Hälfte im Bestand bereits erstellter Gebäude abspielt. Von denen zahlreiche sich unter dem Gesichtspunkt des Denk- malschutzes gegen bauliche Neuerun- gen sperren. unter anderem der Einbau von bo- dengleichen Duschen. Auch im Neu- bau finden vor dem Hintergrund des ökologischen Bauens hölzerne Trag- werke mit Holzbalken- oder Massiv- holzdecken zunehmend Verwendung. Grundsätzlich sind für die Abdichtung von Innenräumen nach DIN 18534-1 neben anderen feuchteempfindli- chen Untergründen auch Holz und Holzwerkstoffe als Abdichtungsunter- grund zulässig. Dies gilt jedoch ausge- rechnet nicht für die in Innenräumen am häufigsten ausgeführte Bauart mit Abdichtungen im Verbund (AIV). Der ausführliche Beitrag anlässlich der Hanseatischen Sanierungstage be- schreibt einleitend die grundsätzlich nach Norm für die Abdichtung von Wohnungsbädern und vergleichbare Nutzungen geltenden Anforderun- gen und stellt Lösungsansätze für die Brüstungs- und Geländerhöhen – zu viele Normen oder eine Norm zu wenig? Dipl.-Ing. Sebastian Sage Schagemann Partnerschaftsgesellschaft von Architekten mbB, Stuttgart Ausführung von Abdichtungen ober- halb von Decken aus Holz und Holz- werkstoffen vor. Neben Vorschlägen für Detaillösungen soll aufgrund des feuchteempfindlichen Untergrunds auch die in DIN 18534 beschriebenen Zuverlässigkeitskriterien besonderes Augenmerk gerichtet und beschrieben werden, wie man die Zuverlässigkeit von Abdichtungen in Nassräumen des Holzbaus erhöhen kann. Schützen & Erhalten · September 2023 · Seite 75
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