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Es schreibt für Sie: Diplom-Betriebswirt Wolfgang Krauß Seit über 25 Jahren in der betriebswirtschaftlichen Beratung von Handwerks­ betrieben tätig Kolbing 35 · 83556 Griesstätt Telefon: (08039) 9097220 Mobil: (0172) 7499102 E-Mail: wolfgangkrauss-beratung@ t-online.de Internet: www.beratungfuershandwerk.de www.die-erfolgswerker.de BETRIEBSWIRTSCHAFT Die Betriebsübernahme – ein Erfahrungs­ bericht Teil 2: Der Firmenwert I st die Frage nach der persönlichen Eig- nung als zukünftiger Unternehmer/-in positiv beantwortet (Teil 1 Artikel Be- triebsübernahme), rückt der zu über- nehmende Betrieb in den Fokus. Die zentrale Frage hierbei, was ist der Betrieb wert? Die auf den ersten Blick recht einfach klingende Frage erweist sich bei einer intensiveren Betrachtung jedoch als deutlich komplexer. So bestimmt sich der Wert eines Betriebes nach vielen unterschiedlichen Faktoren. An oberster Stelle natürlich die vermeintliche Er- tragskraft, ausgedrückt in den Größen Wirtschaftlichkeit und Gewinn. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die Hinzuziehung der Handwerks- kammer zur Erstellung einer sogenann- ten „Firmenwertermittlung“. Im Rahmen dieser Firmenwertermittlung wird im Regelfall auf das Datenmaterial mehrerer Jahre (Bilanzen, Gewinn- und Verlust- rechnung) zurückgegriffen, außerordent- liche Einflussmomente abgegrenzt und so ein rechnerischer Wert des Betriebes ermittelt. Auch wenn diese Firmenwertermitt- lungen, neben den Handwerkskammern, auch von externen Beratern oder dem Steuerbüro durchgeführt werden kann, bietet die Durchführung durch die Hand- werkskammer weitere Vorteile. Zum einen ist die Leistung im Regel- fall kostenfrei. Zum anderen fließen bei der „Kam- merbewertung“ auch die besonderen Gegebenheiten der Handwerksbranche in die Wertermittlung ein. Bspw. der Einfluss der Persönlichkeit des Über- gebenden auf die Ertragslage und die konjunkturellen Branchenaussichten. Einen weiteren Vorteil einer Kam- merbewertung ist ihre von beiden Seiten (Verkäufer/Käufer) vermutete Objekti- vität. Wird die Bewertung durch einen anderen Berater durchgeführt, besteht immer die Vermutung, dass Einflussmo- mente des jeweiligen Auftraggebers zu Verzerrungen führen können. Allerdings und das zeigt die Praxis, entspricht der dann rechnerisch ermittel- te Wert des Betriebes in den allerseltens- ten Fällen dem real gezahlten Kaufpreis. So liegt es in der Natur der Sache, dass der Käufer möglichst wenig zahlen möchte und auch noch die eine oder andere mögliche Altlast vermutet und etwas „Puffer“ haben möchte. So können Altlasten beispielsweise in aktuellen Rechtsfällen oder Mängelrügen liegen. Da der Käufer auch Rechtsnachfol- ger wird, übernimmt er dieses Risiko mit. Wie sieht es auch mit der „Werthal- tigkeit“ einiger Bilanzwerte aus? Ist die Höhe der Forderungsbestände real oder sind hier deutliche Kürzungen zu erwarten. Sind die teilfertigen Leistungen (angefangenen Arbeiten) vielleicht zu hoch bewertet und der effektive Leis- tungsstand hinkt hinterher. Dann würde der Käufer einen zu ho- hen Preis für die angefangenen Arbeiten zahlen, hätte dann auch noch die Kosten für den dann eigenen Betrieb zu tragen, um das Defizit auszugleichen. Wie sieht es generell mit den Verbind- lichkeiten aus. Werden diese mit übernommen oder Es schreibt für Sie: RA Andreas Becker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Nienburger Str. 14a · 30167 Hannover Telefon: (0511) 1231370 Telefax: (0511) 12313720 E-Mail: info@becker-baurecht.de Internet: www.becker-baurecht.de ©jcomp on freepik VERTRAG Schützen & Erhalten · Dezember 2022 · Seite 42

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