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Tabelle 2: Bekämpfungsmittel mit DIBt und BAuA Einbringverfahren Bekämpfungsmittel [Handelsname] DIBt-Zulassung [Einbringverfahren] BAuA-Anwendungsbestim- mung [Anwendungs- methode] Wirkstoff Formulierung Bohrlochdrucktränkung Bohrlochtränkung Fluten Spritzen Streichen Schäumen Bohrlochdrucktränkung Bohrlochtränkung Fluten Spritzen Streichen Schäumen Holzschutzmittel Adolit Holzbau B Borsäure, Dinatriumtetraborat wässrig Adolit Holzwurmfrei Borsäure, Dinatriumtetraborat wässrig Anti Insekt Permethrin lösemittelhaltig Diffusit IC-B Borsäure, Natriumtetraborat-Penthydrat wässrig Koranol IB Permethrin lösemittelhaltig Koratect Ib Cypermehrin lösemittelhaltig Kulbasal B Combi Borsäure, Borax wässrig Lignosan Antiwurm MEC Bifenthrin wässrig Schwammsperrmittel Adolit M flüssig ADBAC, Borsäure wässrig Boracol 20 Dinatriumoctaborat Tetrahydrat Glykol Diffusit M Borsäure, Dinatriumtetraborat Pentahydrat wässrig Embalit P in Deutschland keine praktische Bedeutung Korasit MS N,N-Didecyl-N-methylpoly (oxyethyl)ammoniumpropionat wässrig Kulbasal M Borsäure, Borax wässrig Kulbasal MS N,N-Didecyl-N-methylpoly (oxyethyl)ammoniumpropionat wässrig Wocosen 100 SL in Deutschland keine praktische Bedeutung ( ) Hierbei wird Spritzen nur in geschlossenen Anlagen definiert. Im Gegensatz zur üblichen Definition „Spritzen innerhalb geschlossener Räumen“ ist diese For- mulierung irreführend. Aktuell zugelassene bekämpfende Holzschutzmittel (DIBT und BAuA) Momentan existieren für Bekämpfungs- mittel zwei verschiedene behördliche Beurteilungen. Einerseits handelt es sich um Zulassungen, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) aus Berlin erteilt. Andererseits ist für die Reglementierung nach dem Biozidgesetz die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aus Dortmund zuständig. In Zukunft werden die BAuA-Zulassungen alle DIBt-Zulassungen ersetzen. In der nachfolgenden Tabelle sind, basie- rend auf den Veröffentlichungen der Behörden vom August 2017, die Bekämpfungsmittel (Holz- schutz- und Schwammsperrmittel) entsprechend der Bewertung beider Institutionen aufgelistet. Insgesamt gibt es 11 von der BAuA und noch 5 vom DIBt zugelassene Bekämpfungsmittel. Die in der Tabelle 2 gegebenen Hinweise basieren auf Recherchen in den aktuellen Tech- nischen Merkblättern der Holzschutzmittelher- steller. Diese Angaben sind jedoch kritisch zu bewerten, da diese nicht immer deckungsgleich mit den behördlichen Vorgaben sind. Zudem be- finden sich einige Technische Merkblätter in der Überarbeitung. Gegebenenfalls sind Nachfragen beim Hersteller notwendig. Schützen & Erhalten · September 2017 · Seite 14 Fachbereiche Holzschutz

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