S&E Glossary
Mit der neuen VOB 2002 „Vergabe und Vertragsord- nung für Bauleistungen“ sind auch gleichzeitig die „Allgemeine Technischen Vertragsbedingungen für Bauleitungen“ (ATV) DIN 18349 Betonerhaltungs- arbeiten den anerkannten Regeln der Technik ange- passt worden. Die DIN 18349 bezieht sich in den Angaben der Ausführung auf die Richtlinie „Schutz und In- standsetzung von Betonbautei- len“, herausgegeben vom Deut- schen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) – Ausgabe Oktober 2001. Die Richtlinie stellt mit der Verankerung in der DIN 18349 eine gesetzliche Grundlage dar und hat die Aufgabe: „Das Ziel von Schutzmaßnah- men ist die Erhöhung der Wider- standsfähigkeit von Betonbau- teilen gegen das Eindringen von betonangreifenden oder korrosi- onsfördernden Stoffen oder ge- gen mechanische Einwirkungen auf oberflächennahe Bereiche.“ Die DIN 18349 verlangt: – Im Abschnitt 0.2.2 ein In- standsetzungskonzept und einen Instandsetzungsplan nach der Richtlinie des DAfStb. Im Teil 1 der Richtlinie „All- gemeine Regelungen und Planungsgrundsätze“ steht unter Abschnitt 3 Planung: „Mit der Beurteilung und Planung von Schutz und In- standsetzungsarbeiten muss ein sachkundiger Planer be- auftragt werden, der die er- forderlichen besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet von Schutz und Instandset- zungen bei Betonbauwerken hat.“ „Vor der Ausführung sind der Istzustand des Bauteiles zu ermitteln und dessen Sollzu- stand festzulegen.“ „Für jedes Instandsetzungs- vorhaben ist ein Instandset- zungsplan (gegebenenfalls einschließlich Leistungsver- zeichnis) aufzustellen.“ „Der sachkundige Planer legt fest, ob die geplante Maß- nahme für die Erhaltung der Standsicherheit erforderlich ist und welche Maßnahmen zur Überwachung der Ausfüh- rung zu treffen sind.“ „Vom sachkundigen Planer ist für die gewählte Ausfüh- rung ein Instandsetzungs- plan zu erstellen, der plan- mäßige Inspektionen und Angaben zu Wartung und In- standhaltungsmaßnahmen enthält.“ – Im Abschnitt 0.2.3 Art der Vorbereitung und zugehöri- ge Nachbehandlungen nach der Richtlinie des DAfStb. Also, nicht Sandstrahlen oder Wasserstrahlen, sondern die genaue Festlegung des Druckes und Angabe des Oberflächenzieles mit der geforderten Rautiefe. – Im Abschnitt 0.2.5 Art des Korrosionsschutzes der Be- wehrung nach der Richtlinie des DAfStb. Also, nicht nur 2 × Rost- schutz auftragen, sondern genaue Festlegung des In- standsetzungsprinzipies R, W, C oder K. – Im Abschnitt 0.2.6 Art der Instandsetzungsbetone und -mörtel mit zugehörigen Sy- stemkompetenten nach der Richtlinie des DAfStb. Die verwendeten Stoffe müs- sen eine Grundprüfung für Zementmörtel und Instand- setzungsmörtel und -betone mit zugehörigen Systemkom- ponenten haben. Im Abschnitt 0.3 Abweichung von den ATV Werden in der Leistungsbe- schreibung andere Regelun- gen als in den ATV beschrie- ben gewählt, so sind diese in der Ausschreibung genau zu beschreiben. Im übrigen gelten grundsätzlich die Fest- legungen der DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Zusammenfassung: Vor jeder Instandsetzung von Betonbauwerken ist, unab- hängig davon ob die Standsi- cherheit gefährdet ist oder nicht, eine Untersuchung des Istzustandes erforderlich und daraus muss ein Instandset- AUS DER PRAXIS Planung von Sanierungsaufgaben an Betonbauwerken zungskonzept erarbeitet werden. Diese Leistung ist eine plane- rische Aufgabe und jeder muss sich darüber im klaren sein, dass diese Leistungen nach der HOAI sind und dann auch die Gewähr- leistung danach greift – Haf- tung für Planungsfehler. Wer ist sachkundiger Planer? Es gibt spezielle Planungsbü- ros für diese Leistungen, z.B. im Sachverständigenkreis des DHBV e.V. (Köln) sind solche Ingenieure Mitglied und diese treffen sich regelmäßig zu ge- meinsamen Fachtagungen und Schulungen. Dipl.-Ing. Frank Trebesius, Planungsbüro für Bausanierung, Unna
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=