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Schützen & Erhalten · März 2000 · Seite 37 » QUALIFIKATION Lehrgang zum handwerkskammergeprüften Holz- und Bautenschutztechniker Diese Kooperationsarbeit zwischen der Firma Solido Bau- tenschutz GmbH in Steinfurth, insbesondere dem Geschäftsfüh- rer Gregor Gervink, dem HBZ und den Lehrgangsteilnehmern ermöglichte den Teilnehmern, sich vor Ort zu erproben und bot der Universität eine tat- kräftige Hilfe, die sie sonst nicht hätte finanzieren kön- nen. Während der Lehrgangsdau- er konnten die Schüler, sofern gewünscht, zusätzlich den “Stahlbeton-Instandsetzungs- schein” (SI-Schein), den “Was- serhaushaltsgesetzschein” (WHG § 19-Schein), den “DIN 18195- Abdichtungsschein”, den “In- jektionsschein” und den „Sach- kundenachweis für bekämpfen- den Holzschutz“ erwerben. In Ausschreibungen und bei öffentlichen Aufträgen wird im- mer mehr der Sachkundenach- weis “Bekämpfender Holzschutz” verlangt. Die Prüfungen für diese Scheine werden von ex- ternen Prüfungsinstitutionen (zum Beispiel TÜV, TU Braun- schweig) abgenommen. Die Teilnehmer erhalten darüber einen Qualifikationsnachweis. Die Abschlussprüfung Die abschließende Fortbil- dungsprüfung zum Holz- und Bautenschutztechniker wird vor der Handwerkskammer Münster abgelegt und besteht aus ei- nem praktischen und einem theoretischen Teil. Die Zulassungsvoraussetzun- gen zur Prüfung sind nach §2 der Fortbildungsprüfungsord- nung folgende: – wer eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Aus- bildungsberuf des Bau- und Ausbaugewerbes erfolgreich abgelegt hat (zum Beispiel Gesellenbrief); – wer die Berufsfachschulaus- bildung zum Holz- und Bau- tenschützer erfolgreich ab- geschlossen hat und eine anschließende einjährige Tätigkeit im Holz- und Bau- tenschutz nachweisen kann; – wer eine mit Erfolg abge- legte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbil- dungsberuf und eine an- schließende zweijährige Tätigkeit im Holz- und Bau- tenschutz nachweisen kann; – wer eine dreijährige Tätig- keit im Holz- und Bauten- schutz nachweisen kann. Abweichend hiervon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, die die Zulas- sung zur Prüfung rechtfertigen. Der Pilotlehrgang war für die Teilnehmer ein großer Zu- gewinn an Wissen und Können. Sie bestätigten in der Ab- schlussbesprechung, dass alle die neuen Kenntnisse im Holz- schutz und im Bautenschutz in ihrer Praxis gut verwerten kön- nen, auch wenn die Aufgaben- schwerpunkte häufig im Bau- tenschutz liegen. Das bietet der Deutsche Holz- und Bautenschutz Verband (DHBV): • Ein Gütezeichen für Schutz und Erhalt durch handwerkliches Können und moderne Technologie • Fachkompetenz und Leistungsstärke durch Erfahrung und berufliche Weiterbildung • Sicherheit und Entscheidungshilfe zum Schutz vor unnötigen Kosten und Folgeschäden Wollen Sie mehr über den DHBV und seine Leistung wissen? Ihre Kontaktadresse: Bundesgeschäftsstelle Dr. Friedrich Remes: Tel. (0 22 34) 4 84 55, Fax (0 22 34) 4 93 14 Ja, ich will mehr über den DHBV und seine Leistungen wissen: Meine Adresse: „Bauherren sind gut beraten, wenn sie bei der Vergabe von Arbeiten im Holz- und Bautenschutz zwischen qualifizierten Fachfirmen und anderen Anbietern deutlich unterscheiden. Durch die DHBV-Mitgliedschaft belege ich meine besondere berufliche Qualifikation. Das überzeugt immer mehr Kunden“. « Name ....................................................................................................................... Ort ............................................................................................................................... Firma ....................................................................................................................... Strasse ..................................................................................................................... Anzeige heraustrennen oder kopieren und per Fax an (0 22 34) 4 93 14. Oder per Post an: DHBV Bundesgeschäftsstelle, Hans-Willy-Mertens-Straße 2, 50858 Köln
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