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BuFAS ® -News Informationen des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung e. V. te) und mit bis zu 80 Prozent als „waldfrisch“ zu bewerten war. Zur Ergänzung sei am Rand bemerkt, dass auch die anderen verbauten Hölzer im Dachstuhl (außer dem BSH) als nass (rel. HF bis 38%) fest- gestellt wurden. Die hohe Holzfeuchte der untersuchten Holz- bauteile führten zu weitergehenden fachlichen und rechtlichen Konsequenzen: 1. Es handelt sich rechtlich betrachtet um einen eindeutigen Verstoß gegen die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses, das eindeutig trockenes Holz verlangt. Damit ist keine vertragsgemäße Bau­ leistung erbracht. 2. Nach DIN 68100 „Toleranzsystem für Holz- be- und -verarbeitung − Begriffe, Toleranz- reihen, Schwind- und Quellmaße“ beträgt das differenzielles Schwindmaß V 0,26% für eine Änderung der Holzfeuchte um 1% unterhalb des Fasersättigungsbereiches. D. h., für die Eichenhölzer mit einer Redu- zierung der Holzfeuchte von 25% auf 15% im Endzustand bedeutet dies eine Minde- rung des Querschnitts um rd. 2,6% bzw. bei einem Stiel von 12 ×16 cm um bis zu 3–4mm. In der Länge ist das Schwindmaß deutlich geringer und beträgt rd. 0,01%/%. Ein Holzbalken von 2m Länge dürfte damit max. um rd. 2mm bzw. eine Schwelle/ein Rähm von 4m Länge um ca. 4mm schwinden. Dabei ist zu beachten, dass das Schwin- den nicht gleichmäßig erfolgen wird, sondern dass sich die Hölzer je nach Einschnitt verdrehen und biegen können. Für die Eichenhölzer war mit einer Trocknungszeit von mind. 2 Jahren bis zur Ausgleichsfeuchte von 12–15% zu kalkulieren. Damit waren statische Probleme für die Fach- werkwand zu erwarten, es werden Risse und Fu- gen auftreten und angrenzende Bauteile (z. B. die Gefache des Fachwerks, Wand- und Decken- bekleidungen) können ebenfalls in Bewegung geraten und reißen. Bei dieser Fachwerkwand mit der o. g. ho- hen Holzfeuchtigkeit, die zum Innenraum hin mit einer Porenbetonwand verdeckt und später nicht kontrollierbar war, bestand die Gefahr des Befalls mit Holz zerstörenden Pilzen. Außerdem ist eine erhöhte Gefahr eines flä- chigen Befalls mit Schimmelpilzen auf den Holz- bauteilen, besonders in den später verdeckten Bereichen, vorhanden, was eine mögliche Ge- sundheitsgefährdung der Nutzer bedeutet. Damit waren die eingebauten Holzbauteile insgesamt als mangelhaft zu bewerten. Die Bau- leistung entsprach nicht der vereinbarten VOB. Außerdem war am Fundament ein nahezu irreparabler Schaden entstanden. Eine Beseitigung dieses Mangels war ohne eine Erneuerung der Konstruktion nicht möglich. Die aufgezeigten Mängel werden erst in den kommenden Monaten und Jahren im Verlaufe der Trocknung der Hölzer zu Schäden führen. Im Ergebnis kurzer außergerichtlicher Ver- handlungen der Rechtsanwälte wurde dann 4Mo- nate später das gesamte Fachwerk (mit trocken- em Holz) erneuert. 1 Gerbsäure vollflächig. 2 3 Holzfeuchtemessung. 4 In allen Schattierungen. 5 6 Neues Fachwerk. 1 2 3 4 5 6 Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 54

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