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Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Aktuelles Quergelesen: UBA-Positionspapier zur Nachhaltig- keit bei der Anwendung von Bioziden Das Umweltbundesamt legt ein Papier „Biozide“* der Öffentlichkeit vor, in dem es um den Schutz der Umwelt bei der Anwendung von Bioziden geht. Das Titelblatt bildet ein Sprühgerät ab. Hintergrund ist der europäischen Rechtsrah- men mit der Verordnung (EG) 528/2012 (Biozidverordnung) und der Richtlinie 2009/128/ EG (Pflanzenschutzrahmen- richtlinie) zur nachhaltigen Anwendung von Pestiziden. In Artikel 18 der Biozid- verordnung wird das Thema Nachhaltigkeit aufgegriffen. In der Rahmenrichtlinie ist der Geltungsbereich insgesamt im Grundsatz so angelegt, dass auch Biozide zu einem spä- teren Zeitpunkt eingeschlossen werden können. Das 20-seitige Positionspapier erör- tert den Handlungsbedarf und leitet daraus Maßnahmen und Vorschläge ab. Das Umweltbundesamt fokussiert sich auf den Umweltschutz. Die Vor- gaben aus der Zulassung von Biozi- den werden für die erörterten Schutz- ziele als nicht ausreichend gesehen. Laut Umweltbundesamt soll mit dem Papier erreicht werden, dass der EU Kommission die Schlussfol- gerungen mitgeteilt werden, in der Hoffnung, dass sie in den anste- henden Bericht der EU Kommission nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 528/2012 einfließen. Das Umweltbundesamt kommt zu Forderungen, die regulatorische Maßnahmen einschließen, um einen nachhaltig umweltgerechten Ein- satz von Bioziden zu fördern, hie- runter fallen: a. Verpflichtende „Gute fachliche Praxis“ und Einbeziehung von alternativen Methoden b. Verpflichtende Aus- und Weiterbildung c. Auflagen für den Verkauf d. Geräte zur Ausbringung von Bioziden e. Verbot oder Beschränkung bestimmter Anwendungen (z. B. Luftausbringung) f. Beschränkung der Anwendung von Bioziden in sensiblen Gebieten g. Schaffung von unabhängigen Beratungsdiensten Ein nachhaltig umweltgerechter Ein- satz von Bioziden sollte bereits vor dem Inkrafttreten einer EU-Gesetzge- bung (und dann zusätzlich geltend) gefördert werden. Das Umweltbun- desamt schlägt unter anderem vor, eine Verordnung gemäß § 17 (3) Satz 2 ChemG zur Definition einer verpflichtenden guten fachlichen Praxis für Biozide zu schaffen. Vorgesehen ist ein stufenweisen Ansatz: Im ersten Schritt sollte man sich insbesondere auf Anwendungen konzentrieren, die direkt in der Um- welt angewendet werden oder die direkte Emissionen in die Umwelt verursachen. Eine eins zu eins Über- nahme der Maßnahmen im Pflanzen- schutz wird nicht als angemessen be- trachtet. Etwa bei Rodentiziden oder Insektiziden könnten aber durchaus Erkenntnisse aus dem Pflanzenschutz genutzt werden. Als Problemlösung kommen, hier exemplarisch herausgegriffen, „Gute fachliche Praxen“ zur Spra- che, die aufzeigen, wie nachhaltig zum Schutz der Umwelt (Präventi- on, Alternativen, Berücksichtigung von Schwellenwerten, Anwendungen mit geringstem Risiko) mit den Bi- oziden umgegangen werden sollte. Sie sollten rechtlich bindend sein, da aus der Erfahrung heraus solche Handlungsweisungen sonst nicht befolgt werden würden. Diese Do- kumente sollten Produktart- oder anwendungsspezifisch sein. Es handelt sich zunächst um ein Positionspapier. Die Forderungen erstrecken sich den Angaben nach nicht alleinig auf die Schädlingsbe- kämpfung. Es geht um alle Bereiche, die nun von der Biozidzulassung (Desinfektion, Holzschutz etc.) er- fasst werden. Berufliche Verwender von Bioziden hätten unterschied- liche durch die Berufsausbildung erlangte Sachkenntnisse. Diese un- terschiedliche Ausgangslage wird er- kannt. Dies ist beim Lesen im Blick zu behalten. Nachhaltige Anwendung von Bioziden − Im Blickpunkt: Potentielle langfristige, auch kumulative Risiken für Luft und Boden, sensible Bereiche und Ökosys teme. Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 66 * Umweltbundesamt: „Biozide – Vorschlag für einen europäischen Ansatz für eine nachhaltig umweltgerechte Verwendung“, Juni 2015.
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