S&E Glossary

Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Editorial | Neues aus dem Verband | CEPA Wirklich süß? Kürzlich hatte sich eine Maus ins Haus ver- irrt. Mit einiger Mühe konnten wir sie in eine Kiste laufen lassen. Vor dem Freilassen wurde sie noch fotografiert. Süß war sie schon, hat auch einen Apfelkern sofort gefressen. Bei der Auswertung der Bilder – es war eine Brandmaus – kam der Parasit am Ohr zum Vorschein. Da war ich dann doch froh, dass die Maus wieder draußen war. Sie lesen in DIE EX-PRESS, was sich sonst noch so auf den bekämpfbaren Nagetieren tum- melt, außerdem stimmen wir uns schon langsam auf das Thema unserer kommenden Messe Pest- Protect 2016 „Bettwanzen“ ein. Einen schönen Sommer, Gabriele Flingelli 30ppm – CEPA aktiv! Auf der PestEx im März in London hat sich Alan Buckle am Rande seines Vor- trages zum Stand der Dinge und zu Emp- fehlungen bei der Rodentizidresistenz sorgenvoll zur drohenden Neufestlegung von Grenzwerten bei bestimmten Anti- koagulanzien geäußert. Das englische Pest-Magazine hat hiervon berichtet. Um unnötige Verwirrungen vorzubeugen, sei die Sachlage dargelegt. Die CEPA, unser Dachverband, hat hier die Standpunkte der Schädlingsbekämpfer schon längst an den Schlüsselstellen vorgetragen. Aufhänger ist die potentielle Einstufung von Antikoagulanzien als CMR. CMR-Substanzen sind krebserzeugende, erbgutverändernde oder wie hier, fortpflanzungsgefährdende Stoffe. Im Detail ist ein bei der Europäischen Che- mikalien-Agentur, ECHA, angesiedeltes Gremium dabei, eine Stellungnahme zu neu hinzugekom- menen Erkenntnissen in der Risikobewertung von bestimmten Antikoagulanzien zu verfassen. Es ist derzeit davon auszugehen, dass damit eine Neubewertung zur Einstufung von Antikoagu- lanzien ausgelöst wird. Mit einer Veröffentli- chung dieser Studie ist nicht vor 2016 zu rech- nen. Dies könnte Auswirkungen z. B. auf die Bi- ozidzulassung haben. Die endgültige Entscheidung liegt dann bei der Europäischen Kommission. Bei der Biozid- zulassung findet außerdem seit einiger Zeit die „vergleichende Bewertung“ statt. Als konkrete Auswirkungen einer CMR-Ein- stufung könnten die Produktzulassung und da- mit das Label, also die Kennzeichnung in der Gebrauchsanweisung betroffen sein. Für nicht professionelle Anwender sei eine Obergrenze an Wirkstoffgehalt bei 30ppm in der Diskussion, da- neben eine Kennzeichnung zur CMR-Einstufung Faire Wespe am Start Die Aktion des DSV e. V. für eine faire Wespen- bekämpfung ist nun seit Kurzem am Start und wird mit einem entsprechenden Web-Angebot verbrauchernah unterstützt. Unter Faire-Wespe.de findet der Ratsuchende unter anderem Informationen zu Belangen des Natur- und Artenschutzes, Verhaltenstipps oder teilnehmenden Fachbetrieben. Alan Buckle Bertrand Montmoreau Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 62 Vergleichende Bewertung in der Biozidzulassung Seit einiger Zeit existiert bei der EU-wei- ten Biozidzulassung das Prinzip der verglei- chenden Bewertung. Damit ist für den Ersatz von solchen Wirk- stoffen, wie jenen mit CMR-Kennzeichnung, eine Entscheidungsgrundlage gegeben. Enthalten Produkte den risikobehafteten Wirkstoff, kann eine Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung eines Biozidpro- duktes untersagt werden, wenn keine gravie- renden Nachteile das Risiko aufwiegen. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn Alter- nativen bestehen, also wenn „…es für den gleichen Verwendungszweck ein bereits zu- gelassenes, hinreichend wirksames Produkt oder eine nicht-chemische Bekämpfungs- oder Präventionsmethode mit deutlich geringerem Gesamtrisiko gibt, mit deren Verwendung kei- ne wesentlichen wirtschaftlichen oder prak- tischen Nachteile verbunden sind.“ (Jahn et al., 2015).

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