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Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | CEPA | Normung auf der Gebrauchsanweisung bei Produkten mit Wirkstoffgehalten über 30ppm für die professio­ nelle Anwendung. Alle aktuellen Spekulationen greifen aber vor! Dennoch haben bereits einige EU-Mitglied- staaten, ohne die Veröffentlichung der Studie und ohne eine offizielle Entscheidung der EU- Kommission abzuwarten, eine strengere Regle- mentierung ihrer Zulassungen schon ab 2015 angekündigt. Die CEPA verfolgt diesen Prozess und hat bereits 2014 an relevanten Stellen der EU-In- stitutionen für die Europäischen Schädlingsbe- kämpfer Position bezogen. Bertrand Montmore- au, 1. Vorstand in der CEPA, hat dies beim ent- sprechenden Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz vorgestellt. Mit der Festlegung auf neue Grenzwerte in den Formulierungen für nicht professionelle Anwender und entsprechendem Label wäre mit einer Fernwirkung auf alle Rodentizide mit An- tikoagulanzien beim Verbraucher zu rechnen. Also könnte bei Kunden die Akzeptanz für Be- kämpfungen mit solchen Wirkstoffen vollständig gegen Null tendieren. Eine CMR-Einstufung hat grundsätzlich auch Konsequenzen, was den Arbeitsschutz angeht, beispielsweise bei der Dokumentationspflicht und den Arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Es gelte, laut CEPA, nicht in Überstürzung zu reagieren, vor allem solange nicht, bis Alter- nativen vorhanden wären. Insbesondere seien für den Augenblick die Konsequenzen für die Bekämpfung resistenter Stämme zu bedenken. Aus dem Blickwinkel eines Zertifizierers Mit dem Erfahrungshintergrund und Blick- winkel eines Zertifizierungsunternehmens stand uns für die DQS CFS GmbH Herr Dr. Thijs Willaert für Fragen zur EN 16636 zur Verfügung. Er zeigt uns die Bedeutung der Norm im gesamten Zusammenhang der Qualitätssicherung von Unternehmen auf. Die DQS CFS GmbH bietet Auditleistungen rund um die Themen Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit und Qualitätsmanagement. Neben der Zertifizierung von Management- systemen, Produkten und Dienstleistungen umfasst dies auch die Durchführung von Lieferantenaudits, Sozial- und Umweltau- dits sowie Inspektionen und Diagnostik. Die CEPA hat sich um ein Zertifi- zierungsprogramm bemüht. Dabei stand ein europaweit agierendes Zer- tifizierungs-Unternehmen zur Seite. Kernstück ist im Ergebnis das CEPA Protokoll. Finden Sie alle wichtigen Punkte darin wieder? T. W.: Ja. Das Protokoll legt fest, wie eine Zertifizierung nach der Norm EN 16636 durchzuführen ist. Es legt fest, wie lange ein Au- dit in der Regel zu dauern hat, wie häufig Audits stattfinden sollen und wie mit Abweichungen umzugehen ist. Auch wird im Protokoll beschrie- ben, wie die Audits zu dokumen- tieren sind. In all diesen Punkten wurde ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Schäd- lingsbekämpfer und deren Kunden gefunden. Uns gefällt insbesondere, dass Beobachtungen in der Praxis ein höherer Stellenwert zugemessen wird: Das Protokoll sieht vor, dass im Rahmen des Audits auch ein Kun- denbesuch stattfindet. Denn nur so können wir sicherstellen, dass die Norm auch in der Praxis gelebt wird. Die CEPA fordert von Zertifizierern selbst die Einhaltung bestimm- ter Standards zum Beispiel für die Durchführung von Audits. Wozu ist das gut und ist es notwendig? T.W.: Die Norm ISO 17065 enthält Grundsät- ze und Anforderungen für die Kompetenz und Unparteilichkeit der Zertifizierung. Um Zertifi- zierungsaudits überhaupt durchführen zu dürfen, müssen Zertifizierer nach ISO 17065 akkreditiert sein. Das heißt, CEPA verlangt von uns nicht nur, dass wir diese Norm einhalten, sondern auch, dass wir uns selbst unabhängigen Kontrollen un- terziehen – die sogenannten Akkreditierungsau- dits. Bislang ist eine spezifische Akkreditierung für EN 16636 nicht vorgesehen, aber wir vermu- ten, dass sich dies in der Zukunft ändern wird – eine Entwicklung, die wir begrüßen würden. Nur von der CEPA anerkannte Zerti- fizierer dürfen das „CEPA Certified“ Logo vergeben. Worin besteht aus Ihrer Sicht grundsätzlich der Vorteil für ein Unternehmen, sich der Pro- zedur eines Audits zu unterziehen? T.W.: Die DIN EN 16636 ent- spricht den allgemein anerkannten Regeln der Schädlingsbekämpfung in Deutschland und Europa. Durch die Zertifizierung können Sie nachwei- sen, dass Sie Ihre Dienstleistungen systematisch mit der gebührenden Sorgfalt durchführen. Eine Schäd- lingsbekämpfungsdienstleistung, die nicht nach den Regeln der EN 16636 durchgeführt wird, kann im Streitfall als mangelhalft beurteilt werden. Es ist insofern im eigenen Interesse der Schädlingsbekämpfer die Norm nachweisbar einzuhalten. Die CEPA betont den Wert einer Schu- lung der Auditoren für den Bereich Schädlingsbekämpfung. Wie stehen Sie hierzu? T.W.: Das sehen wir genauso. Eigentlich gehen uns die Vorgaben der CEPA nicht weit genug. Vorge- sehen ist, dass Auditoren eine von der CEPA entwickelte Schulung besu- chen und anschließend eine Prüfung ablegen. Die Schulungsinhalte und die Prüfung sind europaweit standardisiert, berücksichtigen aber nicht unbedingt die lokalen und nationalen Gegebenheiten. Deshalb halten wir es für not- wendig, in Zusammenarbeit mit den nationalen Verbänden zusätzliche Schulungen für unsere Auditoren zu organisieren. Neben Schulungen sind aber Voraussetzungen für die Auditorenzulassung mindestens genauso wichtig: Die DQS setzt ausschließlich erfahrene Auditoren ein, die durch ihren beruflichen Wer- degang über eine solide Basis im Bereich Schäd- lingsmanagement verfügen. Denn nur so können wir sicherstellen, dass unsere Auditoren die Un- ternehmensprozesse verstehen und die Umset- zung der Norm angemessen einschätzen können. Welche Synergien zu vorhandenen Zertifizierungen und Qualitätssicherungssystemen bei Kunden von Schädlingsbekämpfern sehen Sie? T. W.: Für Kunden ist die neue Norm ein wertvolles Instrument, da sie das Schädlingsma- nagement fest im Qualitätsmanagement veran- kert. Normen wie z.B. der IFS Food oder der BRC Food verlangen, dass ein System zur Schädlings- bekämpfung als Teil des Qualitätsmanagement- systems aufrechterhalten wird. Geht der Schäd- lingsbekämpfer nach EN 16636 vor, wird sicher- gestellt, dass für das Schädlingsmanagement ein Plan vorliegt, dass Maßnahmen nach diesem Plan umgesetzt werden, dass deren Effektivität nach- verfolgt wird, dass gegebenenfalls nachgebessert wird und dass die Dokumentationsvorgaben be- rücksichtigt werden. Bis zu einem gewissen Grad ist die Zertifizierung der Schädlingsbekämpfer die Qualitätssicherung für alle ausgelagerten Prozesse im Bereich Schädlingsbekämpfung. Fragen: Gabriele Flingelli Schützen & Erhalten · Juni 2015 · Seite 63

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