S&E Glossary

und zusätzlich durch die europaweite Listung in einem Verzeichnis und Anerkennung bei der CEPA stellt dies einen Wettbewerbsvorteil ge- genüber Mitbewerben dar. Wo liegen die Vorteile für die Branche? Die Schädlingsbekämpfung wird zunehmend in ihrem Handlungsspielraum durch rechtliche Re- gelungen, z.B. über Dienstleistungen im Binnen- markt (Richtlinie 2006/123/EG) berührt. Darin ist oft vom „beruflichen Anwender“ die Rede. Die Frage stellt sich, wer das ist? Mit einem euro- päischen Standard, der die verantwortungsvolle, professionelle Dienstleistung zum Gegenstand hat, wird eben dieser berufliche Anwender nä- her eingrenzt. Darüber hinaus legt der Wortlaut der Norm auf europäischer Ebene einen verein- heitlichten Sprachgebrauch für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Schädlingsbekämpfung fest. Die Norm ist als Zeichen der Bereitschaft des Berufsstandes zur Selbstregulierung zu werten. Sie unterstützt damit die positive Wahrnehmung der Branche bei Behörden und Bürgern. Mit einem Zertifizierungs-Logo, einheitlich und mit Wiedererkennungswert in ganz Europa, kommt dies auch dem Bedürfnis von Kunden aus dem Handel und der Lebensmittelindustrie entgegen. Für die Möglichkeit sich als CEPA Certified®* zertifizieren zu lassen, schafft die CEPA eine ein- heitlichen Rahmen, was insgesamt der breiten Akzeptanz des ganzen Konzepts dient. Ein Anfor- derungsprofil an die Zertifizierungsunternehmen soll endgültig bis spätestens Anfang Dezember 2014 erarbeitet sein. Die CEPA legt hier das Au- genmerk auf die Unabhängigkeit und Kompetenz, auch geht man davon aus, dass im Minimum die nachweisliche Erfahrung in der Durchführung von Audits gemäß entsprechendem Standard heran- gezogen werden dürfte. Sichergestellt werden soll auch, dass ein Au- dit überall in Europa nach den gleichen Regeln durchgeführt wird. Abweichungen von der Norm sollen überall mit gleichem Maßstab wahrge- nommen und bewertet werden. Dies und vieles mehr legt das sogenannte „CEPA Protokoll“ fest. Fazit: Die Qualitätssicherung bei Schädlingsbe- kämpfungsdienstleistungen erfährt eine euro- päische Vereinheitlichung, die sich stark am deutschen Berufsbild orientiert. Dies führt damit zu einer Standardisierung und zu einer besseren Dienstleistung. Aus der Perspektive der Kunden wird dieses Qualitätsmerkmal insbesondere mit dem Logo CEPA Certified®* europaweit klar er- kennbar. Der DSV e. V. hat deshalb dieses Vor- haben von Anfang an unterstützt und begrüßt nun die bevorstehende Einführung der Norm DIN EN 16636, weil die Zielstellungen des Ver- bands und die des europäischen Dachverbandes gestärkt werden. * CEPA® and CEPA Certified® are Registered Trademarks owned by CEPA® Die Ex-Press Berufsinformation des DSV e.V. | Normung | Nagetierbekämpfung Gefährdung von Nicht- zielorganismen Aufgrund eines Vergiftungsfalles bei einem Uhu wurde die Nagetierbekämpfung in einer Stadt auf die Bekämpfung mit Fallen einge- schränkt. Die aus dem Blickwinkel des Schäd- lingsbekämpfers relevanten Hintergründe, nur Fallen als Bekämpfungsmethode zuzulassen, sind im Folgenden kurz zusammengefasst. Anmerkung der Redaktion Nichtzielorganismus mit Bekanntheitsgrad Im Oktober 2013 wurde ein toter Uhu in Überlingen gefunden. Das weibliche Tier gehörte zu einem Paar, welches bekanntermaßen auf dem Gelände der Stadt und speziell im Stadtgraben sein Revier gefunden hatte. Zweifelsfrei sei, laut Pressemitteilung der Stadt, dass eine Vergiftung mit Difenacoum vorlag. Zunächst zeigt dieses Beispiel die reale Möglichkeit einer Schädigung von Nichtzielorganismen deutlich auf, da sich der Befund nur mit einer Sekundärvergiftung durch belastete Nager erklären lässt. Im Monat vor dem Vorfall, so die weiteren Informationen aus der Pressemeldung der Stadt Überlingen, hätte es eine einzige, von ohnehin seltenen Rattenbekämpfungen im oberirdischen Gelände mit insgesamt drei fachgerecht ausge- brachten Köderstationen und Difenacoum-hal- tigen Ködern gegeben. Dies war aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung geschehen. Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass Difenacoum ein im relevanten Zeitraum auch in Pflanzenschutzmitteln zuge­ lassener Wirkstoff war. Der zugelassene Einsatz- bereich beschränkt sich dabei aber auf den Vor- ratsschutz zur Anwendung in Räumen. Wenngleich auch der Nachweis eines Zusam- menhangs zwischen beiden Ereignissen fehlt, orientierte sich die Stadtverwaltung neu und verfolgt seit Februar 2014 ein neues Konzept, wonach die oberirdische Bekämpfung nur noch mit Fallen erfolgen darf. Ein Vergrämen aus dem Stadtbereich als denkbare, alternative Schutz- maßnahme für die Greifvögel ist aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit auch zuvor schon in einem anderen Zusammenhang ausgeschlos- sen worden. Die Erfahrungen seither waren Gegenstand einer aktuellen Nachfrage bei Rolf Geiger, stell- vertretendem Abteilungsleiter im Fachbereich Grünflächen, Umwelt und Forst der Stadtver- waltung Überlingen. Seiner Aussage nach hielte sich das Ausmaß der Rattenbekämpfung im Stadtgebiet in Gren- zen. Es handele sich um punktuell notwendige Maßnahmen in kritischen Bereichen. Dies ist regelmäßig dort der Fall, wo Grünflächen und achtlos weggeworfene Abfälle zusammenkom- men. Dabei würde auch auf Beanstandungen von Bürgern reagiert. Bei der oberirdisch notwendi- gen Bekämpfung besteht die Stadtverwaltung nun konsequent auf den Fang mit Fallen und auf den Verzicht von rodentizidhaltigen Ködern, auch bei einem nachgewiesenen Befall. Dieses sei Teil der Ausschreibungsbedingungen, welche von der Stadt als Auftraggeber in dieser Form vom Auftragnehmer verlangt werden könne. Die Vorgehensweise komme die Stadt teurer. Die Mehrkosten für die häufigeren Kontrollen wür- den hierbei aber in Kauf genommen. Einen Ausnahmefall bildete der Rattenbe- fall in den Kanalsystemen, welcher wiederum in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung für öffentliche Ordnung der Stadt fällt. Dort sind es Mitarbeiter im Tiefbau, welche – auch nicht regelmäßig – Ratten melden. Hier würde etwas differenzierter bei der Bekämpfung vorgegangen. Dort, wo ohnehin sehr lange Wege bis an die Oberfläche vorliegen, könne im Falle der not- wendigen Maßnahme, also einem akuten Befall, auch ein Einsatz von rodentizidbeköderten Fal- len toleriert werden. Zumal, so räumt Rolf Geiger ein, sei es für einen Schädlingsbekämpfer nicht wirklich zumutbar, an diesen Stellen mit einer häufigen Frequenz zu kontrollieren. Die Stadt habe allerdings keinen Zugriff auf das, was auf privaten Flächen passiert. Ein la- tentes Vergiftungsrisiko für Nichtzielorganismen ist weiterhin nie ganz auszuschließen. Deshalb wird diese neue Strategie der Rattenbekämp- fung von Maßnahmen zur Aufklärung der Bür- ger flankiert. Der männliche Uhu hatte ein neues Weib- chen anlocken können. Es gab eine Nachzucht mit drei Jungtieren. Das Uhumännchen ist mitt- lerweile zwar ebenfalls tot, das Weibchen und die Jungtiere halten sich aber nach wie vor im Revier auf. An der Strategie der Rattenbekämp- fung wird festgehalten, allerdings gab es seit- her keinen akuten Befall mehr, sodass keine Er- fahrungen zur Bekämpfung mit Fallen vorliegen. Schützen & Erhalten · Dezember 2014 · Seite 38 Foto: ©Erni - Fotolia.com

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