S&E Glossary
Advent, Advent, das Büro brennt Thema: grobe Fahrlässigkeit in der Feuerversicherung Jetzt kommt sie wieder, die gemütliche Adventszeit mit Kerzenduft und Keksen, auch im Büro oder den Betrieben. Es soll ja die schönste Zeit des Jahres sein, aber in der täglichen Hektik werden oft die Sicherheitsvorschriften für offenes Feuer in Betrie- ben oder Büros außer Acht gelassen. Da brennen die Kerzen auf dem Adventskranz und die Tannen sind auch schon etwas trocken, durch Verlassen des Raumes schaut nie- mand mehr danach und ruck zuck ergibt sich z. B. durch Zugluft ein Funkenflug und der Kranz oder das Gesteck steht in Flammen und sehr schnell breitet sich das Feuer im Büro aus. Wenn es schnell bemerkt wird, kann größerer Schaden verhin- dert werden. Wenn nicht, ergeben sich komplizierte Verhandlungen mit dem Feuer-Versicherer, der den Brandschaden zu regulieren hat, ob hier nicht Obliegenheiten verletzt worden sind, die u.a. in den Brand- schutzrichtlinien des Verbandes der Sachversicherer, die jedem Feuer- vertrag zugrunde liegen, festge- legt sind, verletzt worden sind. Der Versicherungsnehmer muß dann glaubhaft machen, dass er keine Obliegenheitsverletzung begangen hat und der Schaden trotzdem ent- standen wäre. Das kann nicht passieren, wenn die Feuerversicherungsver- träge im Bereich Betrieblicher und privater Versicherungen (auch Ge- bäude- und Hausratversicherungen gehören dazu) die Mitversicherung des „Verzichts auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vorsehen. Das bedeutet, dass der Versicherer hier nicht prüft, ob der Schaden durch eine grobe Fahrlässigkeit (auch Obliegenheitsverletzung) entstanden ist und ist damit lei- stungspflichtig. Moderne Feuerversicherungs- Bedingungen sehen bei vielen An- bietern diese Regelung vor, manch- mal auch begrenzt, um den Kun- den nach der Aktualisierung des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes im Jahre 2008 (mehr Schutz für den Kunden) besser zu stellen. Es sollten daher gerade ältere Verträ- ge, die das Feuerrisiko beinhalten dahingehend überprüft und aktua- lisiert werden. Damit Sie eine schöne und „feuerfreie“ Advents- und Weih- nachtszeit verbringen können, bietet Assekuranzkontor Sieg – Versicherungsmakler – hier für Sie im Rahmen von Gebäude- und Geschäftsversicherungen umfas- senden Versicherungsschutz durch konzeptionelle Lösungen für einen modernen Versicherungsschutz an. Gern berät Sie das Team von Assekuranzkontor Sieg mit Sach- und Fachverstand. Assekuranzkontor Sieg – Ver- sicherungsmakler – bietet neben speziellen Rahmenverträgen zur Be- triebshaftpflichtversicherung und Spezialkonzepten für gewerbliche Risiken und KFZ-Flotten auch die Vorsorge-Beratung Ihrer Unterneh- men für die Bereiche betriebliche Al- tersversorgung, betriebliche Kranken- versicherung und betriebliche Grup- pen-Unfallversicherung an. Desweiteren bietet Assekuranz- kontor Sieg – Versicherungsmak- ler – auch alle Absicherungen im privaten Bereich für den Betriebs- Inhaber und seine Angehörigen an. Versicherung Foto: 123rf.com · ambrozinio Es schreibt für Sie Kirsten Sieg Assekuranz- kontor Sieg Versicherungs makler Schulstraße 32/34, 23611 Sereetz Telefon: (0451) 489584-14 Telefax: (0451) 489584-15 E-Mail: info@aks-sieg.de Assekuranzkontor Sieg Versicherungsmakler Weihnachtszeit • Zeit für Rückblicke ins vergangene Jahr • Zeit für Ausblicke auf neue Ziele • Zeit für beste Wünsche Wir wünschen unseren Kunden mit ihren Familien wundervolle Festtage, einen guten Jahreswechsel und viel Glück und Erfolg im neuen Jahr. Schulstraße 32/34 • 23611 Sereetz (0451) 48958414 • mailto: info@aks-sieg.de Internet: www.aks-sieg.de )ODFKGDFKDEGLFKWXQJ PLW )OVVLJNXQVWVWRII Ɣ 'DXHUHODVWLVFK Ɣ :XU]HOIHVW Ɣ 89 EHVWlQGLJ Ɣ 7HPSHUDWXUEHVWlQGLJ Ɣ 1DKW XQG IXJHQORV Ɣ /|VHPLWWHOIUHL /DQJH %DXQDVWUDH , ' 6FKDXHQEXUJ 7HO , )D[ ZZZ KRO]DSIHO EDXFKHPLH GH
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