S&E Glossary

Fachbereiche Schimmelpilze Sonderfälle der Sanierung! – Teil 1 – Schimmelpilze lieben es warm und feucht. Derart kuschelige Lebensräume finden sie nicht nur in unseren Wohnungen, son- dern auch in öffentlichen Bereichen mit großen Menschenansammlungen. Oftmals finden wir hierbei Personengruppen, die einer besonderen Sorgfalt bedürfen. So zum Beispiel in Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern. Aber auch dort, wo sensible Produkte wie Lebensmittel her- gestellt werden, halten sich die kleinen Biester gerne auf – aus plausiblen Grün- den versteht sich! Damit ergibt sich die Notwendigkeit, sich derartige Sonderfälle der Sanierung etwas genauer anzuschauen und Unterschiede sowie Besonderheiten im Vergleich zur Schimmelpilzproblematik in Wohnräumen herauszuarbeiten. Sonderfall Schule und Kindergarten Schimmelpilzschäden im Zusammenhang mit Kindern sind immer mit einer besonderen Brisanz versehen. Dabei sind neuesten Unter- suchungen [1,9] zufolge Kinder und sogar Kleinst- kinder nicht wesentlich stärker gefährdet als Er- wachsene, aber dennoch bedürfen sie einer be- sonderen Sorgfaltspflicht. Gerade in Bezug auf Schulkinder wird häufig hervorgehoben, dass Schimmelpilzbelastungen aufgrund der erhöhten Stressbelastung durch die Schule (Nein – kein Scherz, das kann man beim Umweltbundesamt so nachlesen!) stärker zu Befindlichkeitsstörungen führen können, als dies üblicherweise der Fall wäre. [5] So stellte man fest, dass bei einer Rei- henerhebung des Umweltbundesamtes ca. 8,3% der Kinder im Alter zwischen 0 und 14 Jahren Sensibilisierungen und Allergien zeigten, [10] während es bei einer vergleichbaren Erwach- senengruppe nur 5% waren. Wenn dann, aus welchen Gründen auch immer, vermehrt Erkran- kungen unter den Schülern auftreten, kochen die Emotionen hoch. Da hat es der Sachver- ständige oder der Sanierer wahrlich nicht leicht und findet sich unverzüglich im Drama-Dreieck zwischen Eltern und Lehrer/Trägerschaft wieder. Neben den enormen Anforderungen an Feinfüh- ligkeit und Diplomatie sind auch bautechnische Fragestellungen zu berücksichtigen, welche bei Schimmelpilzschäden in Wohnräumen in dieser Form keine Rolle spielen. Wird man zu einem Schimmelpilzschaden in einer Schule oder einer Kita gerufen, muss zunächst abgeklärt werden, wer der eigentliche Auftraggeber ist und welche Befindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Denn Schulen und Kinder- gärten in öffentlicher Trägerschaft unterliegen meist bundeslandspezifischen Gegebenheiten, auch was die Struktur der zuständigen Behör- den betrifft. Unbedingt zu beachten ist, dass das Hausrecht vom Träger der Einrichtung ausgeht und bei aller Sorge der Eltern diese eigenmächtig keine Probennahme veranlassen dürfen und auch der Sachverständige oder Sanierer diese nur mit Zustimmung des Trägers vornehmen darf, am be- sten in dessen Beauftragung. Sonst kommt man schnell in den Bereich des Hausfriedensbruchs – und dann gibt es noch mehr Ärger. Also bitte im Vorfeld abklären, wer entscheidungsberechtigt ist und wer noch informiert werden muss, z.B. das Gesundheitsamt etc. Sind die Befindlichkeiten geklärt und alle Beteiligten mit dem Vorgehen des Sachverständigen oder Ausführenden ein- verstanden, kann es mit der Ortsbegehung und Sanierungsplanung losgehen. Die eigentliche Herangehensweise und Be- wertung des Schimmelpilzschadens kann nach den üblichen Leitfäden erfolgen. Die Bausubstanz unserer Schulen ist bekanntlich nicht immer die beste, oftmals sanierungsbedürftig, ungedämmt, zu klein dimensioniert. Aus überbrückenden Con- tainerbauten werden Dauerlösungen, Klassenräu- me sind überfüllt und werden meist nur spärlich gelüftet. Da stoßen Bausubstanz und Nutzerver- | UMWELT & GESUNDHEIT | LEITFADEN FÜR DIE INNENRAUMHYGIENE IN SCHULGEBÄUDEN Bild 1: Hilfreich bei der Sanierungsplanung und beim Wiederaufbau in Schulen ist der Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulen. Die dort dargestellten Aspekte lassen sich auch auf Kinder- gärten übertragen. Bild 2: Feuchteschäden in schulischen Einrichtungen aufgrund von Baumängeln sind keine Seltenheit, hier wurde auf eine Drainage verzichtet. So gab es im gesamten Gebäude „nasse Füße“. Kurze Zeit später wurde im gesamten Trockenbau massiver Schimmel- pilzbefall festgestellt. Schützen & Erhalten · März 2014 · Seite 18

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