S&E Glossary

Fachbereiche Schimmelpilze Der Wiederaufbau sollte unter Einsatz emissionsarmer Produkte durchgeführt werden. Ist das aber aus bautechnischen Gründen nicht möglich, muss für ausreichende Lüf- tung gesorgt werden. Für Schulen gilt ein VOC-Minimierungsgebot, es gibt sogar einen TVOC-Grenzwert (Gesamt (Total) Leichtflüchtige Organische Verbindungen), der zu unterbieten ist. Anti-Schimmelfar- ben haben in der Schule nichts zu suchen. Doch damit nicht genug, die erfolgreiche und nachhaltige Beseitigung von Schimmelpilzschä- den in Schulgebäuden ist erst abge- schlossen, wenn auch ein passendes Lüftungs- und Reinigungskonzept vorgelegt wird. Sonst sind die Be- mühungen schnell für die Katz! Weiterführende Hinweise gibt der Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulen des Umweltbundesamtes von 2008. [5] Das Stichwort Kindergarten ist schon gefallen. Eigentlich könnte man das oben Ausgearbeitete auch für Schimmelpilzschäden in Kinder- gärten ansetzen. Eigentlich heißt hier aber eigentlich nicht. Tech- nisch sehr wohl, jedoch die Bewer- tung und Gefährdungsbeurteilung weichen deutlich von der Schule ab und orientiere n sich wiederum an der Beurteilung von Schimmel- pilzschäden in Wohnräumen. Nun sagt der gesunde Menschenver- stand natürlich, dass insbesondere bei Kleinst- und Kleinkindern die Sorgfaltspflicht besonders hoch sein müsste. Doch hier sagen anerkann- te Umweltmediziner, dass die Ge- fährdung von Kleinstkindern nicht größer ist als die von Erwachsenen, auch wenn das Immunsystem noch nicht vergleichbar voll entwickelt und trainiert ist. [1,9] Auch ist die juristische Bewertung eine andere. Während eine öffentliche Fürsorge- pflicht bei allgemeiner Schulpflicht besteht, ist die Unterbringung von Kleinkindern trotz Anspruch auf ei- nen Kita-Platz reine Privatsache wie das Wohnen eben auch. Die Lütten gehen mehr oder weniger freiwil- lig dahin. Damit sind sie nicht den „Beschäftigten gleichgestellt“. [2,4] Somit ist für Schimmelpilzschä- den in Kindergärten die Biostoff- verordnung nur dann anwendbar, wenn es um direkte Belange der angestellten Erzieher und Erziehe- rinnen geht. Das ist dann aber Sa- che des Arbeitgebers/Trägers der Einrichtung und nicht des Sach- verständigen oder Sanierers. Der hat dann wieder die BGI 858 zu beachten, aber das haben wir ja schon hinreichend dargelegt. Mehr Ausführungen dazu finden sich in dem sehr interessanten Artikel von Lerch, Donadio und Gabrio 2013. [4] Beim Wiederaufbau kann getrost der bereits zitierte Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulen des Umweltbundesamtes von 2008 angewendet werden. Dieses wirklich umfangreiche Werk kann über das Umweltbundesamt heruntergeladen werden und wird von uns wärms- tens empfohlen. Zusammenfassung Die hier beschriebenen Son- derfälle der Sanierung bei Schim- melpilzschäden sind durchaus an- spruchsvoll, aber auch für kleinere Holz- und Bautenschutzfirmen er- folgreich umsetzbar. Nicht immer geht es hierbei um komplette Kern- sanierungen, auch kleine Schäden müssen behoben werden. Dabei sind entsprechende Sorgfalt und handwerkliches Können gefragt. Wichtig ist zu erkennen, welche Unterschiede es im Vergleich zu Schimmelpilzschäden in Wohnräu- men gibt, welche Ansprechpartner und Befindlichkeiten zu berücksich- tigen sind und welche Anforderun- gen beim Wiederaufbau einzuhal- ten sind. Gemeinsamkeiten dieser Son- derfälle, wie auch der in der kom- menden Ausgabe von Schützen & Erhalten unter Teil 2 erschei- nenden Sonderfälle „Krankenhaus und niedergelassene Praxen“ sowie „Lebensmittelindustrie“ sind: – Beteiligte in unterschied- lichen Behörden, die Zustän- digkeiten sind von Bundes- land zu Bundesland verschie- den, das muss recherchiert werden! – Bei der Bewertung des eigent- lichen Schimmelpilzschadens sind unterschiedliche Rechts- ordnungen zu berücksichti- gen, das fängt bei den gän- gigen Leitfäden an und hört beim Beamtenrecht auf. – Bei der eigentlichen Besei- tigung der Schimmelpilz­ schäden gilt wie immer die gute handwerkliche Baupraxis unter Einhaltung der Arbeits- schutzvorgaben (mit der neuen Biostoffverordnung wird die BGI 858 an Bedeu- tung zunehmen!). LIEBERWAS, DAS IMMER GEHT? redstone löst Feuchte-, Schimmel- pilz- undWärmeprobleme, ganz nach Handwerkergeschmack: von innen, einfach, schnell – und immer wieder gut. redstone GmbH Tel.0421-22 31 49-0 www.redstone.de

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