S&E Glossary
Fachbereiche Schimmelpilze – Besondere Sorgfalt ist bei Desinfektions- maßnahmen anzusetzen, hier gibt es von Wohnräumen abweichende Vorgaben aber auch behördliche Forderungen (z. B. Befähigungsnachweise, Desinfektor). – Eine Feinreinigung ist immer notwendig und peinlichst genau und sorgsam aus zuführen! – Immer eine Sanierungskontrollmessung durchführen ggfs. auch schon bei Teil sanierungen oder einzelnen Bauab schnitten. – Diplomatisches Geschick ist gefragt: Schimmelpilzschäden in sensiblen Bereichen bieten einiges an Zündstoff und meist knallt es bei den Sachverständigen und Ausführenden, die, ob sie es nun wollen oder nicht, so etwas wie eine natürliche Pufferzone zwischen den ein- zelnen Parteien und Betroffenen bilden. Daher auch immer die Sanierungskontroll- messungen durchführen! Also keine Angst vor Aufträgen, die ein bisschen anspruchsvoller sind. Die Task Force Schimmel- pilze hat viele Erfahrungen im Bereich der Son- derfälle und hilft Euch gerne weiter! Mehr auch in unserem Modul 1 „Schadenserkennung und Sanierungsplanung“ und Modul 5 „Baustoffe und Wiederaufbau“. Literatur: 1 Gerhard A. Wiesmüller, Regine Szewzyk, Christia- ne Baschien, Thomas Gabrio, Guido Fischer, Birger Heinzow, Monika Raulf-Heimsoth und Caroline E.W. Herr: Häufige Fragestellungen in Zusammenhang mit der Bewertung möglicher toxischer Reaktionen von Schimmelpilzexpositionen, Umweltmed Forsch Prax 17(3) 2012, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Landsberg. 2 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Bi- ostoffverordnung -BioStoffV), Vollzitat: „Biostoffver- ordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514)“. 3 Anforderungen an die Hygiene bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten Patienten, Emp- fehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Insti- tut (RKI); Bundesgesundheitsbl 2010 53: 357–388, Springer-Verlag 2010. 4 Patrick Lerch und Sandro Donario, Thomas Gabrio: Formulierung sachverständiger Schlüsse bei Feuch- teschäden und mikrobiellem Befall, Tagungsband der 17. Pilztagung, Bonn 2013. 5 Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulen, Innenraumhygienekommission des Umweltbundes- amtes, Berlin 2008. 6 BGI 858: Handlungsanleitung Gesundheitsgefähr- dungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Ge- bäudesanierung, BG Bau 2006. 7 TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhal- tungsarbeiten mit alter Mineralwolle, GMBl 2008 S. 279 v. 25. März 2008, [Nr. 14]. 8 TRGS 522: Raumdesinfektion mit Formaldehyd, Aus- schuss für Gefahrstoffe; GMBl 2013 S. 298–320 v. 7.3.2013 [Nr. 15]. 9 Birgit Willinger: Gesundheitsrelevante Aspekte bei der Exposition mit biogenen Stoffen mit Berücksich- tigung spezieller Personengruppen wie z.B. Schwan- gere, Allergiker und Immunsupprimierte, Tagungs- band der 17. Pilztagung, Bonn 2013. 10 Regine Szewzyk, Kerstin Becker, Andreas Hünken, Helga Pick-Fuß, Marike Kolossa- Gehring: Kinder- Umwelt-Survey (KUS) 2003/06: Sensibilisierungen gegenüber Innenraumschimmelpilzen, Umweltbun- desamt Berlin 2011. Bild 3: Wer kann sagen, was hier fehlt? Richtig – Fachleute! Denen wäre nämlich bewusst, dass Schutzmaßnahmen einzuhalten sind, vor allem, wenn im laufenden Betrieb eines Schülerlabors ein Schimmelpilzschaden zu beseitigen ist. Es fehlte hier sowohl ein Wegekonzept als auch eine Abschottung, ein Entsorgungskonzept ebenfalls und Warnhinweise sucht man vergebens! Auch sind die elektrischen Anlagen nicht abgesichert, der Schimmelpilzbefall ist noch erkennbar. Was sollte ein Kind wohl davon abhalten, hier mal die Nase reinzustecken? Schützen & Erhalten · März 2014 · Seite 22
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