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Schützen & Erhalten · Juni 2012 · Seite 23 Es schreibt für Sie RA Albrecht W. Omankowsky Am Justizzentrum 3 · 50939 Köln Telefon: (02 21) 9 41 57 57 Telefax: (02 21) 9 41 57 59 E-Mail: info@rechtsanwalt- omankowsky.de Rechtsberatung für DHBV- Mitglieder: Montag–Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Rechtsberatung Mediation hilft dem Bauhandwerk Außergerichtliche Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten Im Baubereich kommt es oft zu Konflikten und Auseinandersetzungen, weil hier, wie in keiner anderen Branche, die Zahl der an einem Projekt Beteiligten erheblich ist. Probleme kön- nen in sämtlichen Vertragsverhältnissen des Projektes auftreten und unter Umständen das gesamte Bauvorhaben verzögern. Dabei geht es meistens nicht nur um Geld, vielmehr auch um Mängelbehauptungen und Schadenersatz- forderungen. Die Beteiligten reagieren hierauf oft mit per- sönlicher Betroffenheit. Der Architekt erwartet zum Beispiel die nötige Anerkennung für seine schöpferische Idee, der ausführende Handwer- ker die Würdigung der Qualität seiner erbrach- ten Leistung. Ist die Kommunikation gestört, weil Beleidigungen, Herabwürdigungen sowie unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen im Raum stehen, wird eine sachliche Klärung der vermeintlichen Mängel zunehmend schwie- riger. Münden die Auseinandersetzungen dann in einem Rechtstreit, spielen die subjektiven Empfindungen erst recht keine Rolle, da die Entscheidung in einem Gerichtsverfahren auf Tatsachen und Beweisen basiert. Hier setzt nunmehr die Mediation an. Mediation ist eine professionelle Verhand- lungs- und Vermittlungsmethode, die eine außer- gerichtliche Konfliktlösung zum Ziel hat. Hierbei versuchen die Parteien unter Einbeziehung eines neutralen Dritten aktiv und eigenverantwortlich gemeinsam eine Problemlösung zu erarbeiten. Dies geschieht freiwillig in einem vertraulichen, nichtöffentlichen Verfahren. Der Mediator fun- giert lediglich als Moderator. Er entscheidet nicht, wer Recht hat. Die Zivilprozessordnung enthält seit einigen Jahren die Ermächtigung des Gerichts, den Par- teien in geeigneten Fällen eine außergerichtliche Streitschlichtung vorzuschlagen und das Verfah- ren auszusetzen (§ 278 Abs. 5 Satz 2 ZPO). Bei verschiedenen deutschen Landgerichten und an sämtlichen Verwaltungsgerichten in Nordrhein- Westfalen werden dafür besonders geschulte Gü- terichter eingesetzt. Demgegenüber haben die Rechtsanwalts- kammer Köln (RAK) und der Kölner Anwaltver- ein (KAV) mit Unterstützung von NRW-Justiz- ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter einen anderen Ansatz entwickelt. Die Besonderheit des Kölner Projekts besteht darin, dass die Me- diationen nicht von Richtern, sondern von Anwälten durch- geführt werden. Als Mediatoren stehen derzeit bereits etwa 50 dazu fortgebildete Anwälte mit verschiedenen Spezialisie- rungen bereit. Die Anwälte der streiten- den Parteien werden von Be- ginn an in die Mediation ein- bezogen. Am Anfang der Medi- ationssitzung werden sie vom Mediator gebeten, das aus ihrer Sicht Wesentliche zum Sach- und Streitstand vorzutragen. So sind sie Mitgestalter und können durch die Mediation nicht übergangen werden, was im Hin- blick auf das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und ihren Mandanten ein wichtiger Aspekt ist. Im Falle einer erfolgreichen Mediation spa- ren die Parteien auch Sachverständigenkosten, Zeugenentschädigungen sowie weitere indi- rekte Kosten. Darüber hinaus wird auch noch Zeit gespart. Denn bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Berufungsinstanz verstreichen, wenn man die Überlastung der Gerichte einbezieht, zurzeit in der Regel mindestens zwei bis drei Jahre. Letztlich vorteilhaft gegenüber einer langwierigen Auseinandersetzung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ist aber vor allem, dass es mit einer Mediation möglich ist, dass beide Parteien ihre Reputation behalten und auch zukünftig wieder geschäftlich miteinan- der arbeiten können. Seit einigen Wochen ist nunmehr auch das neue Mediationsgesetz in Kraft getreten, das die Mediationsverfahren weiter fördern wird (siehe nachfolgenden Artikel). Neues Mediationsgesetz verbessert außergericht- liche Streitschlichtung Die deutschen Gerichte sind überlastet, trotz der weltweit höchsten Richterdichte Mit einem neuen Mediati- onsgesetz soll die Auflage der Europäischen Union erfüllt werden, die vorsieht eine eu- ropäische Mediationsrichtlinie in nationales Recht umzuwan- deln. Der Bundesrat bestätigte das Gesetz am 29. 06. 2012, nachdem zuvor der Bundestag den im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss gebil- ligt hatte. Die Streit- und Rechtskul- tur soll sich durch das neue Ge- setz positiv verändern. Mit ei- ner Mediation können viele Streitigkeiten gelöst werden, bevor ein kosten- sowie zeitaufwändiges Gerichtsverfahren notwendig wird. Vorteile der Mediation sind zum einen die Schnelligkeit des Verfahrens, zum anderen bleiben die Parteien Herren des Verfahrens. Im Gerichtssaal gibt es nach langem Streit oft Lösungen, wie zum Beispiel einen 50:50 Kom- promiss. Dieses Ergebnis ist nicht oft sachgerecht und nützt vielfach keinem. Bei grundsätzlicher Bereitschaft der Parteien zur Verhandlung und mit Geschick des Streitschlichters erfolgen in der Mediation dagegen oft einfache Lösungen, bei denen beide Parteien jeweils das erhalten, was ihnen tatsächlich nützt. Ein weiterer Vorteil ist die Diskretion und die Neutralität des Mediationsverfahrens. Gerichts- verhandlungen sind öffentlich. Die Mediation dagegen nichtöffentlich. Die Parteien und der Mediator vereinbaren Vertraulichkeit. Es bleibt abzuwarten, wieweit sich die Medi- ationsverfahren im Alltag durchsetzen, insbeson- dere ob es im Baubereich in Zukunft eventuell sogar eine baubegleitende Mediation geben wird. ● ● ● ● ● ● ● ● September 2012 · Seite 23
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