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Schützen & Erhalten · Juni 2011 · Seite 23 Rechtsberatung Es schreibt für Sie RA Albrecht W. Omankowsky Am Justizzentrum 3 50939 Köln Telefon: (02 21) 9 41 57 57 Telefax: (02 21) 9 41 57 59 E-Mail: info@rechtsanwalt- omankowsky.de Rechtsberatung für DHBV- Mitglieder: Montag–Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Schadenersatz auch bei erfolgter Nachbesserung Leitsatz: Auch nachgebesserte Baumängel können einen Wertverlust des Hauses bedeuten und den Eigentü- mer berechtigen, einen Teil der Handwerkerrech- nung nicht zu zahlen. Der Sachverhalt: Der Bauherr hatte festgestellt, dass das Dach seines neuen Hauses undicht war. Obwohl der Auf- tragnehmer seiner Aufforderung zur Nachbesserung nachkam, weigerte sich der Auftraggeber einen Teil der noch offenen Rechnung zu bezahlen. Er argumen- tierte, dass er wegen der notwendig gewordenen Re- paratur das Haus in Zukunft nur zu einem geringeren Preise verkaufen könne. Dieser Wertverlust müsse mit der Restforderung der Firma verrechnet werden. Das Urteil: Die Richter erkannten in der mangelhaften Ab- dichtung den klassischen Fall eines sogenannten „merkantilen Minderwertes“. Sie entschieden: Bei einem Pultdach seien in den ersten 25 Jahren nor- malerweise keine Reparaturen notwendig. Erführen eventuelle Kaufinteressenten, dass bereits kurz nach Fertigstellung des Hauses umfangreiche Arbeiten er- forderlich waren, hätten sie erfahrungsgemäß be- rechtigte Zweifel, dass das Dach die übliche Lebensdauer habe und würden eventuelle weitere Baumängel vermuten. Das Gericht sprach dem Bauherrn daher den geltend gemachten Minderungs- betrag zu. Auf den Umstand, ob der Eigentümer tatsächlich ver- kaufen wolle oder nicht, komme es dabei nicht an. Die Wertmin- derung des Hauses stelle bereits ohne Verkauf einen Schaden dar. Entscheidung: OLG Stuttgart, 12 U 74/10 Abweichung von der Bestellung – Auftraggeber muss nicht zahlen Leitsatz: Lehnt der Auftraggeber den Einbau von Mate- rialien ab, weil diese von seiner Bestellung abwei- chen und kündigt er daraufhin dem Auftragnehmer den Vertrag, so muss er dem Auftragnehmer auch keinen anteiligen Werklohn zahlen. Der Sachverhalt: Ein Hausbesitzer beauftragte einen Handwerker in seinem Haus neue Fenster und Rollläden einzu- bauen. Die vom Auftragnehmer gelieferten Fenster waren etwas zu klein, so dass sie mit Hilfe eines sogenannten Aufdoppe- lungsprofils passend gemacht werden müssten. Der Hausbe- sitzer weigerte sich jedoch die- se Fenster einbauen zu lassen, woraufhin der Handwerker den Vertrag wegen Unverhältnismä- ßigkeit kündigte. Er klagte auf Zahlung des Werklohns in Höhe des Aufwands für die Beschaf- fung des Materials. Das Urteil: Die Klage des Auftragnehmers wurde abgewie- sen. Das Gericht argumentierte: Der Einbau von Fenstern mit Aufdoppelungsprofilen habe nicht der vereinbarten Leistung entsprochen, weshalb der Auftraggeber den Einbau habe ablehnen kön- nen, ohne zahlen zu müssen. Bei einem sogenannten Sachmangel spielt es darüber hinaus auch keine Rolle, ob die Abwei- chung von dem vereinbarten Werk möglicherweise sogar technisch, oder in einer anderen Hinsicht eine bessere Lösung wäre. Ein Mangel liegt be- reits dann vor, wenn die Lieferung von der Bestel- lung abweicht. Entscheidung: OLG Celle, 6 U 102/08 ’ Pool ’ position... AQUAFIN ® -RS300 bietet Planern und Anwendern eine hohe Verarbeitungssicherheit! • ohne Grundierung • bei niedrigen Temperaturen einsetzbar • superschnelle Aushärtung und Belastbarkeit (mit Fliesen belegbar nach ca. 6 Stunden) • hohe Rissüberbrückung, 60 % höhere Flexibilität • diffusionsoffen, frost-, UV- und alterungsbeständig • für Feuchträume, Balkone, Terrassen und Schwimmbäder • reaktiv selbstvernetzend abbindend Mit der Produktinnovation AQUAFIN ® -RS300 wurde das vorrangige Ziel, das Abbindeverhalten zu optimieren und zu beschleunigen, erreicht – und das auch unter schwierigen Baustellenbedingungen. Die flexible Dichtschlämme für die Bauwerkabdichtung. www.schomburg.de AQUAFIN ® RS 300 Die selbstvernetzende ReaktivSchlämme Schnell. Sicher. Dicht. B A U D I C H T K O M P EE TT E TT E E T E T N ZZ 40 JAHRE AQUAFIN ®
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