S&E Glossary
Die Firma Aquapol, einer der Vertrei- ber sogenannter „Zauberkästchen“ in Deutschland ließ in der Vergangenheit wiederholt verbreiten, dass die von den Mitgliedsfirmen des DHBV durchgeführten Injektionsverfahren zur nachträglichen Horizontalabdichtung von Mauerwerken lediglich eine Wirksamkeit von 20% bis 40% aufweisen würden. Hierbei berief sich Aquapol in der Vergangenheit auf angebliche Ausführungen des Dr. Dipl.-Ing. Michael Balak, anlässlich eines Vortrages bei den Hanseatischen Sanierungstagen. Da die Zitate aus dem Zusammenhang ge- rissen wurden, wurde Dr. Ba- lak gebeten, erläuternd Stel- lung zu nehmen. Hierzu hat Dr. Balak nunmehr gegenüber dem DBHV unmissverständlich klargestellt: „Grundsätzlich ist eine missbräuchliche Verwendung von einzelnen Informationen aus Fachvorträgen bei etab- lierten Konferenzen wie den Hanseatischen Sanierungsta- gen nicht zulässig. Weiteres sind wir mit den gegenständli- chen Formulierungen der Firma Aquapol in Pressetexten und im Internet nicht einverstanden und lehnen diese ab.“ In seiner Stellungnahme führt Dr. Balak wei- terhin wie folgt aus: „Ergänzend...teilen wir Ihnen mit, dass auf- grund der vorliegenden Forschungsergebnisse und aufgrund der Vielzahl der von uns durchgeführten Wirksamkeitsüberprüfungen von Injektionshori- zontalabdichtungen gemäß ÖNORM B 3355 die Wirksamkeit eindeutig nachgewiesen wurde. Es sind jedoch einerseits einige Randbedingungen einzuhalten und andererseits hat die Injekti- onsmitteleinbringung fachgerecht zu erfolgen. Die zur Verfügung stehenden gängigen Injekti- onsmittel sind grundsätzlich wirksam. Probleme treten nur dann auf, wenn die Verarbeitung aus Zeit- oder Kostengründen nicht fachgerecht er- folgt – was grundsätzlich auf alle Bautätigkei- ten und Bauverfahren zutrifft und nicht nur auf die Injektionsverfahren.“ Fazit: Wenn die Firma Aquapol in der Vergangenheit behauptet hat, dass die im DHBV organisierten Mitglieder Mauertrockenlegung mit einem so- genannten Injektionsverfahren betreiben, dass lediglich eine Wirksamkeitsquote von 20% bis 40% aufweist, so berief sich Aquapol auf einen Vortrag den Dr. Balak auf den Hanseatischen Sa- nierungstagen gehalten hat. Die Firma Aquapol hat aus diesem Vortrag lediglich sinnentstellen- de Einzelzitate verwandt. Mit der vorliegenden Klarstellung ist Dr. Ba- lak diesem Gebaren von Aquapol deutlich ent- gegen getreten. Gerichturteile in Sachen „Zauberkästchen“ OLG Bamberg „Die Bewerbung eines Gerätes zur Mauer- trockenlegung mit Angaben, die bei den an- gesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken, der Einsatz dieses Gerätes könne durch Bünde- lung sogenannter Raumener- gie und Bodenenergie ohne Eingriff in die Substanz oder Einsatz von (herkömmlicher) Energie wie Strom, Gas etc. feuchtes Mauerwerk trocken legen (gravomagnetische Mau- erentfeuchtung), ist zur Irre- führung geeignet, sofern der Verfügungskläger unter Vor- lage diverser gutachterlicher Stellungnahmen glaubhaft macht, dass nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnis- sen weder eine auf das streit- gegenständliche Gerät ursächlich zurückführende Wirkung noch dessen Wirkweise nachgewiesen ist und der Werbende den Nachweis der Wirk- samkeit des angepriesenen Gerätes zur Mauer- trocknung schuldig bleibt.“ OLG Bamberg, 3 U 126/09, Hinweis gem. § 522 ZPO v. 29.10.2009 In diesem Verfahren hatte ein Vertreiber von Aquapol-Geräten gegen ein ihn ergangenes Ur- teils des Landgerichts Bayreuth (13 KH O 33/09) Berufung eingelegt. Der Senat des OLG hatte angeregt, die – sei- ner Meinung nach – aussichtslose Berufung zu- rückzunehmen. Daraufhin wurde die Berufung zurückgenommen und das landgerichtliche Ur- teil rechtskräftig. LG Cottbus Ebenfalls deutlich hat sich das Landgericht Cottbus (11 O 48/09) in einem Ur- teil von 23.02.2010 geäußert, das gegen einen Vertreiber von Aqua- pol Geräten ergangen ist. In diesem Urteil hat das Land- gericht wie folgt ausgeführt: „Der Kläger hat zunächst ei- nen Bericht ... der Fachhochschule Magdeburg vorgelegt. Dieser Bericht kommt zum Ergebnis, dass ein Beleg dafür, dass die „Zau- berkästchen“ als anerkannte Regeln der Tech- nik zu bezeichnen wären, bisher nicht erbracht worden ist. Die wissenschaftliche Darlegung zur Ent- feuchtung von Mauerwerk kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass kein wissenschaftlicher Nach- weis für die Wirksamkeit des Gerätes vorliegt. Das bauphysikalische Gutachten für das Bezirksgericht Schwaz in Österreich ... kommt zum Ergebnis, dass die dargestellte Funktion des Systems physikalisch nicht begründbar ist. Es fehle der wissenschaftlich technische Nach- weis zur Tauglichkeit und das Gerät sei nicht dem anerkannten Stand der Technik zuzuord- nen. Nach alledem ist festzustellen, dass der Beklagte seiner Pflicht, die Richtigkeit seiner Werbeangaben darzutun, substantiiert nicht nachgekommen ist.“ LG Augsburg Ebenfalls ganz aktuell ist eine Entscheidung des Landgerichts Augsburgs (1 HK O 5008/09) vom 25.02.2010 gegen einen anderen Vertreiber weiterer „Zauberkästchen“. Das Landgericht Augsburg hat in diesem Ur- teil wie folgt ausgeführt: „Stützt sich der Werbende auf eine fachlich umstrittene, wissenschaftlich nicht abgesicherte Behauptung, hat er damit die Verantwortung für die objektive Richtigkeit seiner Angaben über- nommen ... . Vorliegend hätte der Verfügungsbe- klagte also genauer benennen müssen, dass und auf welche Weise das Gerät funktioniert. Dieser Darlegungspflicht ist er nicht nachgekommen. Er stützt sich zwar darauf, dass elektromagnetische Wellen Einfluss auf Wassermoleküle haben kön- nen, eine plausible Erklärung, wie es dadurch zur beworbenen Entfeuchtung kommen kann, bleibt er jedoch schuldig. Insbesondere hat er kein ge- eignetes wissenschaftliches Erkenntnismaterial zur Glaubhaftmachung vorgelegt.“ Diesen eindeutigen Äußerungen ist nichts weiter hinzuzufügen. Es schreibt für Sie RA Albrecht W. Omankowsky Apostelnstraße 9–11 50667 Köln Telefon: (02 21) 9 41 57 57 Telefax: (02 21) 9 41 57 59 E-Mail: info@rechtsanwalt- omankowsky.de Rechtsberatung für DHBV- Mitglieder: Montag–Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Rechtsberatung Zur Wirksamkeit von nachträglichen Horizontalabdichtungen Richtigstellung der Pressemeldungen der Firma Aquapol Besuchen Sie uns online: www.dhbv.de Schützen & Erhalten · Juni 2010
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