S&E Glossary

Schützen & Erhalten · Dezember 2009 · Seite 21 „Praxisorientierte Untersuchungen zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms (Serpula lacrymans) nach DIN-Vorschrift und alternativen thermischen Verfahren“ Pkt. 1.1, Seite 5 „Ziel des vom Deutschen Institut für Bau- technik (DIBt) geförderten Forschungsvorhabens war es, gemeinsam mit Vertretern aus amtlichen Prüfanstalten, Schwammsachverständigen und Firmenvertretern Richtlinien bzw. allgemein gül- tige Standards für den kontrollierten Einsatz des Heißluftverfahrens sowie gegebenenfalls auch sonstiger thermischer Verfahren zu erarbeiten, um letztendlich einen Leitfaden für die sach- und fachgerechte Durchführung thermischer Verfah- ren zu erstellen.“ Warum wurden keine Firmen einbezogen, die Mikrowellentechnik für definierte Einsatzzwecke entwickelt haben und zum Zeitpunkt der Versu- che bereits eine Technologie zur Bekämpfung Holz zerstörender Pilze und Insekten in der Pra- xis erprobt und international zum Patent ange- meldet hatten? Pkt. 1.3.1, Seite 10 „Von den in Tabelle 2 genannten thermi- schen Verfahren bietet sich für die Behandlung historischer Bausubstanz, die bei strikter Ein- haltung der zur Zeit gültigen Holzschutznorm DIN 68800-4 nur unter erheblichen Substanz- verlusten saniert werden könnte oder gar nicht zu retten wäre, vor allem das Heißluftverfahren an. Die Mikrowellen- und Hochfrequenztechnik erlauben lediglich eine kleinflächige Behandlung befallener Holzbauteile. Für eine Mauerwerksbe- handlung scheiden sie nach bisherigen Kennt- nissen gänzlich aus, da sie nicht zuverlässig wirksam sind (vgl. auch. Kapitel 3).“ Bei der Erhaltung von historischer Bausub- stanz geht es in der Regel darum, unmittelbar an den Rückschnitt angrenzende Bereiche zu behan- deln. Das sind bei Teilen von Holzkonstruktionen wie Deckenbalken, Pfetten, Stiele, Fachwerkteilen u.ä. überschaubare Längen, selbst wenn mehrere Holzteile betroffen sind. Diese können mittels Mikrowellentechnik je nach Einbausituation in ökonomisch vertretba- ren Zeitaufwand behandelt werden. (Beispiel: DB 30x26, zweiseitig zugänglich ca. 30min/m bei Einsatz von 6 Mikrowellenantennen bis Kern- temperatur 95° C) Da die Wirksamkeit des Mikrowellenverfahrens für eine Mauerwerksbehandlung von bestimmten Voraussetzungen abhängt, soll an späterer Stelle darauf eingegangen werden. Pkt. 3, S. 49 „Die Mikrowellentechnik beruht darauf, dass durch die Einwirkung der Mikrowellen als elektromagnetische Wellen Wassermoleküle in Schwingungen gebracht werden und dabei Wär- me erzeugt wird.“ Betrachtet man diese Aussage, so wird sug- geriert, dass Holz nur in Abhängigkeit bestimm- ter Feuchten auf bestimmte letale Temperaturen durch das Mikrowellenverfahren erwärmt wer- den kann. Dabei ist bekannt, dass beim Holz nach [1] bis zu 5 Phänomene für die Erwärmung des Holzes durch elektromagnetische Wellen verantwortlich sind, d.h. man kann auch darrtrockenes Holz auf beliebige Temperaturen mittels Mikrowellentech- nologie erwärmen. Bei anderen Stoffen, z.B. verschiedene Kunst- stoffe, spielen ebenfalls Polarisationsvorgänge (ohne dass Wassermoleküle vorhanden sind) eine Rolle, um z. B. diese Stoffe zu verschweißen. Pkt. 3, S. 49 „Bereits der Bekämpfung holzzerstörender Insekten sind in der praktischen Anwendung in mehrfacher Hinsicht deutliche Grenzen ge- setzt. So erlaubt die Mikrowellentechnik ledig- lich eine kleinflächige Behandlung befallener Holzbauteile. Die Behandlungsfläche entspricht der jeweiligen Strahlungs-Austrittsöffnung der Antenne. Somit ist die Mikrowellentechnik aus wirtschaftlichen Gründen kaum großflächig oder großräumig anwendbar, und ihre Anwendung bleibt auf Sonderfälle, wie zur Behandlung von Treppenteilen, Türrahmen, Möbeln und der glei- chen beschränkt.“ Die Vertreter der Mikrowellentechnologie ha- ben nie den Anspruch erhoben, z. B. einen kom- pletten Dachstuhl mit dieser Technologie von In- sekten oder Pilzen zu befreien, sondern immer auf eine Alternative bei partiellen Schädigungen hingewiesen. Dabei ist die Aussage „kleinflächig“ in Abhängigkeit der Anzahl der eingesetzten Mi- krowellengeräte zu relativieren. Da die Mikrowellentechnologie eine auf Grund der Wellenlänge von 2,45GHz bestimmte Mindest- dicke des Holzes voraussetzt, liegen ihre „Stär- ken“ im Massivholzbereich und nicht bei Türrah- men oder Möbeln. Pkt. 3, S. 49 „Metallteile heizen sich rascher auf als Holz, so dass unerkannt im Holz befindliche Metalle zu Verkohlungen der umgebenden Holzsubstanz führen. Zu berücksichtigen sind auch gesundheit- liche Risiken, da die Strahlung weit über die zu behandelnden Flächen hinaus wirkt“. Es ist hier grundsätzlich festzuhalten, dass Metalle nicht von Mikrowellen penetriert werden sondern reflektiert werden. Richtig ist, dass Metal- le im Mikrowellenfeld als „Feldverstärker“ wirken können. Dies ist abhängig von Dimension, Lage zur Strahlungsrichtung und Frequenz und Leistungs- stufe. Hier wird aber nicht über geschlossene Sys- teme (Mikrowellenherde, Labormikrowellen oder Küchenmikrowellen) gesprochen, sondern über offene Mikrowellensysteme und dabei ist nach unserer jahrelangen Erfahrung die Gefahr einer Verkohlung als äußerst gering einzuschätzen. Was die gesundheitlichen Risiken anbetrifft, so schreibt der Gesetzgeber Grenzwerte vor, die einzuhalten sind, wenn sich Personen oder Tie- re in diesem Bereich aufhalten. Bei Überschrei- tung dieser sind entsprechende Maßnahmen zu treffen. Wenn hier allgemein davon gesprochen wird, dass die Strahlung weit über die zu behandeln- den Flächen, was schon nicht stimmt, weil Vo- lumina erwärmt werden, hinaus geht, so ist das schlichtweg falsch. Inwieweit Strahlung in den freien Raum geht, hängt von vielen Faktoren ab wie z. B. Antennengröße, ein- oder mehrseitige gleichzeitige Behandlung, Reflektionsmöglichkei- ten etc. Wenn z.B. Parkett behandelt wird, welches auf einer Stahlbetondecke oder einer historischen dicken Steindecke verlegt wurde, so misst man im darunter liegenden Raum keine Strahlung mehr im Grenzwertbereich von 5 mW/qcm. Pkt. 3, Seite 49/50 „Noch sehr viel engere Grenzen als bei der Insektenbekämpfung sind der Mikrowellentech- nik bei der Bekämpfung holzzerstörender Pilze gesetzt. Insbesondere fehlt jeglicher Nachweis dafür, dass mit den bislang zur Verfügung ste- henden Mikrowellensystemen im Mauerwerk, in Putzträgern, im Putz und der gleichen Pilzmyzel zuverlässig abgetötet werden kann.“ Nach Lesen des ersten Satzes geht man ei- gentlich davon aus, dass es mit der Bekämpfung von Pilzen im Holz weiter geht. Es ist aber der mineralische Bereich. Wer die Mikrowellentechnologie verstanden hat, weiss, dass die Erwärmung von minerali- scher Bausubstanz mittels Mikrowellen wesentlich abhängt vom Grad der Durchfeuchtung und der Feuchteverteilung. Natürlich hängt eine homoge- ne Durchwärmung auch von der zu behandelnden Materialstärke ab. Da die zur Verfügung stehende Mikrowellen- leistung begrenzt ist und die Eindringtiefe mit zunehmender Feuchte abnimmt, kann es durch- aus passieren, dass man nur mit mehreren „Auf- heizzyklen“ bei einseitiger Erwärmung sein Ziel erreicht. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass man eine Wand, die von Echtem Hausschwamm durch- wachsen ist, aber ansonsten im Bereich der Aus- gleichsfeuchte liegt, mittels Mikrowellentech- nolgie schwerlich auf Letaltemperaturen dieses Gebäudezerstörers aufheizen kann, welches bei geringer Dimension mittels Infrarottechnologie aber machbar ist. Bitte blättern Sie um >> Meinungen Stellungnahme zum Abschlussbericht zum Forschungsprojekt E-1998/14 veröffentlicht vom Frauenhofer IRB-Verlag 2008 Die unter der Rubrik „Meinungen“ erschienenen Artikel sind ungekürzt und geben aus- schließlich die Meinung des Verfassers wieder. Die Redaktion

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