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Schützen & Erhalten · März 2006 · Seite 24 KfW-Förderbank startet optimiertes CO2-Gebäudesanierungsprogramm Verbesserungen und Vergünstigungen im CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Die KfW hat zu den Program- men „CO 2 -Gebäudesanierung“, „Wohnraum modernisieren“ und „Ökologisch Bauen“ fol- gende Details bekannt gege- ben: Neben den Verbesserungen aus der ersten Stufe, die zum 1. Februar 2006 in Kraft treten, sollen zum Sommer in einer zweiten Stufe Zuschüsse an selbst nutzende Ei- gentümer und Kredite an die Kom- munen zur Sanierung von Schulen und Kindergärten zur Verfügung gestellt werden. In der ersten Stufe des Maß- nahmeplanes werden folgende Än- derungen zum 1. 2. 2006 wirksam: 1. KfW-CO 2 -Gebäude sanierungsprogramm Im CO 2 -Gebäudesanierungspro- gramm werden besonders energie- sparende Maßnahmen gefördert, die zu einer Reduktion des CO 2 -Aus- stoßes um mindestens 40 kg pro m 2 und Jahr beitragen. – In diesem Programm werden wei- terhin umfassende energetische Modernisierungen, d. h. die be- kannten Maßnahmenpakete 0 bis 4 gefördert. Einzelmaßnahmen, wie der Austausch von Altheizun- gen und Maßnahmen, die eine CO 2 - Einsparung von weniger als 40 kg pro m 2 und Jahr erreichen, wer- den künftig im Programm „Wohn- raum Modernisieren“ gefördert. – Der Zinssatz liegt bei einer 20jährigen Laufzeit bei effektiv 1% p.a. (weitere Konditionen siehe Tabelle) – Der Förderhöchstbetrag wird von 250 Euro pro m 2 Wohnfläche auf 50.000 Euro pro Wohneinheit umgestellt, wodurch in der Re- gel Vollfinanzierungen ermög- licht werden. Die seit 1. Februar 2006 geltenden Zinssätze sind in der folgenden Tabelle dargestellt (Beispiel: Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Anlauf- jahren, 10 Jahren Zinsbindung). Programm/ Auszahlungs- Zinssatz Zinssatz bisheriger Variante kurs in % Kunde Kunde Zinssatz nom. eff. Kunde eff. in % p.a. in % p.a. in % p.a. KfW-CO 2 - 100 1,00 1,00 1,81 Gebäudesanierungs- programm Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS 100 2,00 2,02 3,37 STANDARD 96 2,75 3,32 3,79 Ökologisch Bauen ESH 40/Passivhaus 100 1,00 1,00 3,00 ESH 60/Heizung 96 2,00 2,54 3,42 NOTIZEN EDV-Programm zum Gebäudeenergiepass Die Energieeinsparverordnung 2006 wird den Gebäudeener- giepass auch für den Gebäu- debestand beinhalten. Ein Ver- ordnungsentwurf wird nach Auskunft des Bundesministe- riums Verkehr, Bau und Städ- tewesen innerhalb der nächs- ten 2 Monate erwartet. Bereits heute werden zahlreiche Se- minare und Veranstaltungen zum Gebäudeenergiepass im Zusammen- hang mit der EnEv 2006 angeboten. Dabei wird auch auf entsprechende Software-Programme hingewiesen. Wir können Ihnen bekannt geben, dass das Software-Programm „Der Gebäudeenergieberater“ den Energiepass ebenfalls enthält. Das Programm ist von der dena und DIN CERTCO zertifiziert. Dabei werden bei der Zertifizierung zwei Levels unterschieden: – Level A Neubau, detailliertes Rechenverfahren – Level B Neubau, vereinfachtes Rechenverfahren Mit dem Level B sind insgesamt drei EDV-Programme zertifiziert, mit dem Level A zwei EDV-Programme, wobei die Hottgentroth-Software die Zertifizierung für Level A und Level B hat. Für den Bereich „Bestand“ gibt es derzeit noch keine Zertifizierung, wenn gleich das Software-Programm „Der Gebäudeenergieberater“ die- sen Bereich ebenfalls abdeckt. Mitgliedsbetriebe der Verbands- organisation des ZDB haben die Möglichkeit diese Programm zu einem Preis von 200,00 Euro bei der Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Baugewerbes zu erwer- ben. Als Zusatzmodul können der Wärmebrückenkatalog sowie das solarthermische Berechnungspro- gramm zusätzlich erworben werden. Das EDV-Programm „Der Gebäu- deenergieberater“ ist eine Gemein- schaftsinitiative des ZDB und des ZVSHK (Zentralverband Sanitär/Hei- zung/Klima). – In Zukunft wird die Förderung auf Wohngebäude, die bis zum 31. 12. 1983 fertig gestellt wurden, er- weitert (bislang einschließlich 31. 12. 1978). Neben Wohngebäuden im engeren Sinne sind zukünftig auch Wohnheime, Alten- und Pfle- geheime förderfähig. 2. Wohnraum Modernisieren In diesem Programm werden alle Modernisierungs- und Instandset- zungsmaßnahmen gefördert. Hier- bei unterscheidet sich der Zinssatz zwischen energetischen ÖKO-PLUS- Maßnahmen (z.B. Heizungs-, Fens- teraustausch, Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle) und sog. STAN- DARD-Maßnahmen (z. B. Balkonan- bau, Baderneuerung). – Der Zinssatz liegt für eine ÖKO- PLUS-Maßnahme von 20 Jahren Laufzeit bei effektiv 2,02 % p. a. (weitere Konditionen siehe Tabelle). – Zusätzlich zu den bisherigen ÖKO-PLUS-Maßnahmen werden fortan die Erneuerung der Fen- ster sowie der Austausch von Einzelöfen und Nachtspeicherei- zungen gefördert. – Der Förderhöchstbetrag für ÖKO- PLUS-Maßnahmen beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Für STANDARD-Maßnahmen bleibt der Förderhöchstbetrag wie bislang bei 100.000 Euro pro Wohneinheit. 3. Ökologisch Bauen In diesem Programm werden die Errichtung von besonders en- ergiesparenden Gebäuden (Energie- sparhäuser mit einem Primärener- giebedarf von 40 oder 60 kWh/m 2 und Jahr sowie Passivhäuser) so- wie der Einbau von Heizungstech- nik zur Nutzung erneuerbarer En- ergien gefördert. – Der Zinssatz liegt für Energie- sparhäuser 40 und Passivhäuser für 20 Jahre Laufzeit bei effek- tiv 1% p.a. – Im Programm Ökologisch Bau- en werden für Energiesparhäu- ser 40 und 60 sowie für Passiv- häuser bessere Zinskonditionen und Förderhöchstbeträge von 50.000 Euro (bisher beim Ener- giesparhaus 60 nur 30.000 Euro und bei Heizungstechnik mit erneuerbaren Energien 10.000 Euro) angeboten.
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