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Schützen & Erhalten · Juni 2005 · Seite 26 einbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Rechtsanspruch von 4 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze hin- aus weitere bis zu 1.800 Euro steuerfrei umgewandelt werden können. Diese zusätzliche Ent- geltumwandlung setzt jedoch zum TARIFRECHT einen voraus, dass der Arbeitge- ber dieser zustimmt, und zum anderen, dass die Versorgungs- zusage erst nach dem 31. Dezem- ber 2004 erteilt wurde (Neuzu- sage). In § 4 TV TZR ist nunmehr berücksichtigt, dass die Möglich- keit der pauschalen Versteuerung von Altersvorsorgebeiträgen im Durchführungsweg der Direktver- sicherung nur noch für Versor- gungszusagen möglich ist, die vor dem 1. Januar 2005 erteilt wur- den (Altzusagen). Daher ist auch nur noch für diese Altzusagen die Sozialkassen der Bauwirtschaft Lohnausgleich, Höhe der Stundenlöhne Möglichkeit der Erstattung der Pauschalsteuer zu regeln. Die bisherige Regelung in § 4 Abs. 1 (alt) TV TZR konnte ent- fallen, da diese lediglich auf das Jahr 2001 begrenzt war. Die Urlaubs- und Lohnaus- gleichskasse der Bauwirtschaft hat für die Lohnausgleichsperi- ode 2003/2004 die durchschnitt- lichen Stundenlöhne in den alten und in den neuen Bundes- ländern ermittelt. Diese aktua- lisierte, nach Bundesländern un- tergliederte Auswertung können Sie im Mitgliederbereich des DHBV Homepage einsehen. In Hinblick auf die anhalten- de Mindestlohn-Diskussion erge- ben sich aus dieser neuen Aus- wertung der ULAK die folgenden Erkenntnisse: In den neuen Bundesländern sind die Stundenlöhne für ins- gesamt 99.744 Arbeitnehmer, welche den Lohnausgleich erhal- ten haben, ermittelt worden. Davon erhielten 41.872 Arbeit- nehmer = 42% einen Stunden- lohn, der unterhalb des seit 1. September 2004 geltenden Min- destlohnes II der Lohngruppe 2 von 10,01 Euro lag. 57.872 Ar- beitnehmer = 58% erhielten ei- nen Stundenlohn oberhalb des Mindestlohnes II der Lohngrup- pe 2. In den alten Bundesländern sind die Stundenlöhne für 314.174 Arbeitnehmer mit An- spruch auf Lohnausgleich ermit- telt worden. Davon erhielten le- diglich 60.022 Arbeitnehmer = 19% einen Stundenlohn unter- halb des Mindestlohnes II der Lohngruppe 2 von 12,47 Euro. 254.152 Arbeitnehmer = 81% erhielten einen Stundenlohn, der oberhalb dieses Mindestlohnes II lag. Aus diesen Auswertungen hat die Urlaubs- und Lohnausgleichs- kasse der Bauwirtschaft darüber hinaus für die einzelnen Bundes- länder folgende Durchschnittslöh- ne ermittelt: Neue Bundesländer Stundenlohn in EUR (Durchschnitt) Brandenburg 10,78 Mecklenburg-Vorpommern 10,82 Thüringen 11,04 Sachsen-Anhalt 10,93 Sachsen 10,64 Durchschnitt neue Bundesländer 10,81 Alte Bundesländer Stundenlohn in EUR (Durchschnitt) Schleswig-Holstein 14,17 Bremen 14,73 Hamburg 14,83 Niedersachsen 14,13 Nordrhein-Westfalen 14,21 Rheinland-Pfalz 14,00 Hessen 13,85 Baden-Württemberg 13,84 Bayern 14,10 Saarland 13,78 Durchschnitt alte Bundesländer 14,07 Diese Durchschnittslöhne haben sich gegenüber der Lohn- ausgleichsperiode 2003/2004 nur geringfügig verändert. In der Lohnausgleichsperiode 2003/ 2004 betrug der durchschnittli- che Stundenlohn in den neuen Bundesländern 10,61 Euro und in den alten Bundesländern 14,09 Euro. Alle weiteren Einzelheiten können Sie dem Mitgliederbereich der DHBV Homepage entnehmen. Foto: www.photocase.de

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