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Schützen & Erhalten · März 2005 · Seite 28 BAUVERTRAGSRECHT BGB-Basiszinssatz – Änderung ab dem 1. Januar 2005 auf 1,21% Das durchschnittliche Jahreseinkommen 2004 der Bauarbeiter unter Berücksichtigung bauspezifischer Leistungen betrug in den alten Bundesländern 31.884,72 € . Dies entspricht einen Stundenlohn von 16,35 € . In den neuen Bundesländern lag das Jahreseinkommen bei 23.183,00 € , was einem Stundenlohn von 11,89 € entspricht. Alte Bundesländer 1. Bruttostundenverdienst für den Facharbeiter im Hoch- und Tiefbau 15,41 € × 1.950 Stunden = 30.049,50 2. Lohnausgleich bei einem Durchschnittslohn von 14,22 € nach Lohnausgleichs-Tabelle für die Lohnausgleichsperiode 2003/2004 532,50 3. Wintergeld für 250 Stunden (257,50 € netto: 70 × 100 = brutto) 367,86 4. Verpflegungszuschuss (160 AT x 4,09 € = 654,40 € netto : 70 × 100 = brutto) 934,86 31.884,72 31.884,72 € : 1.950 Stunden = 16,35 € Neue Bundesländer 1. Bruttostundenverdienst für den Facharbeiter im Hoch- und Tiefbau 11,20 € 1.950 Stunden = 21.840,00 2. Lohnausgleich bei einem Durchschnittslohn von 10,41 € nach Lohnausgleichs-Tabelle für die Lohnausgleichsperiode 2003/2004 390,00 3. Wintergeld für 250 Stunden (257,50 € netto : 70 × 100 = brutto) 367,86 4. Verpflegungszuschuss (160 AT × 2,56 € = 409,60 € netto : 70 × 100 = brutto) 585,14 23.183,00 23.183,00 € : 1.950 Stunden = 11,89 € Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 hat die Deutsche Bundes- bank den sogenannten Basis- zinssatz i. S. v. § 247 BGB auf 1,21% angehoben. Damit gilt für alle Geldschulden aus Rechtsgeschäften, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen worden sind, ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 6,21% (5% über dem Basiszinssatz; § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB). Für Geschäfte, an denen ein Ver- braucher nicht beteiligt ist, gilt ein Verzugszinssatz von 9,21% (8% über dem Basiszinssatz; § 288 Abs. 2 BGB). Für Ver- träge auf Basis der VOB 2002 gilt dasselbe (§ 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B). Eine Übersicht über die un- terschiedlichen Verzugszinssätze nach BGB bzw. VOB mit Stand 1. Januar 2005 können Sie in der Bundesgeschäftsstelle ab- rufen. Ab 01.01.2005 beträgt der Satz für die Lohnzu- satzkosten in den alten Bundesländern 79,58% und in den neuen Bundes- ländern 72,91%. Die Tarifverhandlungen Bau wurden am 14. Dezember 2004 ohne Ergebnis ausgesetzt. Es wurde in diesen Gesprächen le- diglich eine Einigung über die Reduzierung des Gesamtbeitra- ges um einen halben Prozent- punkt erzielt. Demgegenüber stehen kalen- darisch bedingte Belastungswir- kungen auf die Lohnzusatzko- sten aus der Erhöhung der Anzahl der zu bezahlenden Aus- falltage (+1) bei gleichzeitig reduzierter Anzahl tatsächlicher Arbeitstage (-3). Aufgrund dieser Änderungen sind die Lohnzusatzkosten neu berechnet worden. Gegenüber den Werten von 2004 ergibt sich in den alten Bundesländern eine Entwicklung von 77,76% auf 79,58% und in den neuen Län- dern von 72,03% auf 72,91%. Der Ansatz der übrigen Va- riablen wurde, auch aus Grün- den der Vergleichbarkeit der Entwicklung der Lohnzusatzko- sten, gegenüber dem Vorjahr unverändert belassen: – Den Beitragssätzen bei den Berufsgenossenschaften wurden die Daten zum Vor- schuss des Jahres 2004 der Berufsgenossenschaft Han- nover zugrunde gelegt. – In der Berechnung für die alten Bundesländer wird davon ausgegangen, dass von der Möglichkeit, das 13. Monatseinkommen auf 780 Euro abzusenken, in vollem Umfang Gebrauch gemacht wird (entsprechend dem Ta- rifvertrag zum 13. Monats- einkommens vom 29. Okto- ber 2003). – Es wird davon ausgegangen, dass die gewerblichen Ar- beitnehmer zum ganz über- wiegenden Teil die vermö- genswirksamen Leistungen und nicht die TZR in An- spruch nehmen. – Die Anzahl der tariflichen Ausfalltage, der Schlecht- wettertage, der Ausfalltage für Kurzarbeit und Krankheit blieb unverändert. Hier sind gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen (So weisen verschiedentlich Statistiken einen rückläufigen Kranken- stand aus.). TARIFRECHT Berechnung der Lohnzusatz- kosten zum 1. Januar 2005 TARIFRECHT Jahreseinkommen der Bauarbeiter in 2004
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