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Schützen & Erhalten · März 2003 · Seite 27 Durchschnittliches Jahreseinkom- men 2001 der Bauarbeiter unter Berücksichtigung bauspezifischer Leistungen (in Euro) – neue Bundesländer – 1. Bruttostundenverdienst für den Facharbeiter im Hoch- und Tiefbau 10,74 € × 1.950 Stunden = 20.943,00 2. Lohnausgleich bei einem Durch- schnittslohn von 9,99 € nach Lohn- ausgleichs-Tabelle für die Lohnaus- gleichsperiode 2001/2002 373,88 3. Wintergeld für 250 Stunden (257,50 € netto : 70 × 100 = brutto) 367,86 4. Verpflegungszuschuss (160 AT × 2,56 = 409,60 € netto : 70 × 100 = brutto) 585,14 22.269,88 22.269,88 € : 1.950 Stunden = 11,42 € Durchschnittliches Jahreseinkom- men 2002 der Bauarbeiter unter Berücksichtigung bauspezifischer Leistungen (in Euro) – alte Bundesländer – 1. Bruttostundenverdienst für den Facharbeiter im Hoch- und Tiefbau 14,98 € × 1.950 Stunden = 29.211,00 2. Lohnausgleich bei einem Durch- schnittslohn von 13,66 € nach Lohn- ausgleichs-Tabelle für die Lohnaus- gleichsperiode 2001/2002 511,95 3. Wintergeld für 250 Stunden (257,50 € netto : 70 × 100 = brutto) 367,86 4. Verpflegungszuschuss (160 AT × 4,09 = 654,40 € netto : 70 × 100 = brutto) 934,67 31.025,67 31.025,67 € : 1.950 Stunden = 15,91 € Betriebswirtschaft Tarifliche Arbeitszeit 2003 Mit der nebenstehenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht über das tarif- liche Arbeitszeitvolumen im Kalenderjahr 2003. In Betrieben, in denen keine betriebliche Arbeitszeitvertei- lung nach §3 Nr. 1.4 BRTV (Ar- beitszeitflexibilisierung) verein- bart wird, gilt eine gespaltene Wochenarbeitszeit (Winterar- beitszeit 37,5 Stunden, Som- merarbeitszeit 40 Stunden). Das sich daraus ergebende Arbeitszeitvolumen für die ein- zelnen Kalendermonate des Jah- res 2003 hat für die betrieb- liche Lohnabrechnung folgende Bedeutung: In Betrieben ohne Arbeits- zeitflexibilisierung ist die ta- rifliche Arbeitszeit bei der Ab- rechnung von Lohnansprüchen, Kurzarbeitergeld, Winterausfall- geld und Mehraufwands-Winter- geld zugrunde zu legen. In Betrieben mit Arbeits- zeitflexibilisierung kann die Übersicht der Lohnabrechnung dann zugrunde gelegt werden, wenn anstelle des tarifvertrag- lich vorgesehenen Monatsloh- nes (174 GTL im Sommer, 162 GTL im Winter) ein betrieblicher Monatslohn auf der Basis der tariflichen Arbeitszeit gewährt wird (zu den Monatslohnvari- anten vgl. Winterbau-Merkblatt 2002/2003, Teil B III. 1., Sei- te 19). BETRIEBSWIRTSCHAFT TABELLE 3 Veränderung gesetzlicher Faktoren Alte Bundesl. Neue Bundesl. Alt Neu Alt neu Rentenversicherung 19,1% 19,5% 19,1% 19,5% Krankenversicherung 1) 13,8% 14,2% 13,8% 14,20% Beitragsfuß BGN je 100 € Lohnsumme 2) 0,600 € 0,740 € 0,600 € 0,740 € Insolvenzvorschuss je 100 € Lohnsumme 2) 0,187 € 0,232 € 0,187 € 0,232 € Rentenlastenausgleich je 100 € Lohnsumme 2) 0,95 € 0,88 € 0,95 € 0,88 € Arbeitsmedizinischer- und technischer Dienst je 100 € Lohnsumme 2) 0,107 € 0,153 € 0,107 € 0,153 € Sozialkassenbeitrag Urlaub 15,05% 15,8% 15,05% 15,8% Sozialkassenbeitrag Lohnausgleich 1,7% 1,6% 1,7% 1,6% Sozialkassenbeitrag Berufsbildung 2,2% 1,2% 2,2% 1,2% Sozialkassenbeitrag ZVK 1,65% 2,00% – – Erläuterungen: 1) Aktuellen Mitteilungen verschiedener Krankenkassen ist zu entnehmen, dass die Beitragssätze erhöht wurden oder eine Erhöhung ansteht. 2) Die Angaben wurden der Mitteilung der Bau BG Hannover entnommen. Seit dem Jahr 2000 sind Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten neben der Umlage für den Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) gesondert mit einer Umlage für den Technischen Beratungsdienst (TBD) belastet. Der Beitrag je 100 Euro Lohnsumme beträgt beim AMD 0,138 und beim TBD 0,015 Euro.
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